Absicherung der Arbeitskraft

Sichern Sie Ihr Einkommen

Berufsunfähigkeits-versicherung oder Existenzschutz?

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wichtigstes Kapi­tal. Doch was ist, wenn Sie Ihrem Job nicht mehr nach­gehen kön­nen und Ihr Ein­kommen weg­bricht? Auf staat­liche Unter­stüt­zung kön­nen Sie dann kaum zäh­len. Daher ist eine private Ver­sicherung un­ver­zicht­bar.

Der VGH Berufs­un­fähig­keits­schutz leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Un­fall oder Krank­heit nur noch zu 50 Prozent oder weniger aus­üben können. Insge­samt bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung den umfang­reichsten Schutz.
Der VGH Existenz­schutz schützt Sie bei Beein­trächtigung bzw. Ver­lust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten oder wenn Sie schwer er­kran­ken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Be­ruf weiter­hin aus­üben kön­nen.

Zwei Möglichkeiten, Ihr Einkommen zu sichern
VGH Berufs­unfähig­­keits­schutz – Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital

Berufsunfähigkeit kann je­den tref­fen: In Deutsch­land wird et­wa je­der vier­te Ar­beit­neh­mer be­rufs­un­fä­hig. Schüt­zen Sie jetzt Ihr Ein­kom­men für den Fall, dass Sie Ih­ren Be­ruf z. B. aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr aus­üben kön­nen!

  • Monatliche Ren­ten­zah­lung schon ab 50 % Be­rufs­un­fä­hig­keit
  • Sofort welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz – oh­ne War­te­zeit
  • Absicherung von Arbeitsunfähigkeit im Premiumtarif
VGH Existenz­schutz – Damit Ihr Leben nicht auf der Kippe steht

Wenn der Kör­per streikt, gerät Ihre wichtigste Ein­kommens­grund­lage in Gefahr: Mit unserem VGH Existenz­schutz sichern Sie finan­zielle Folgen bei Beein­trächti­gung bzw. Ver­lust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten und bei schweren Krank­heiten ab.

  • Absicherung von Grund­fähigkeiten
  • Absicherung von schwe­ren Krank­hei­ten
  • Wahl zwischen einer Ka­pi­tal- oder Ren­ten­zah­lung bei Be­ein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust von kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Fä­hig­kei­ten
Unsere Tarife im Überblick

VGH Berufsunfähigkeitsschutz Premium (auch für Junge Erwachsene)

VGH Berufsunfähigkeitsschutz Komfort

VGH Existenzschutz

Leis­tung ab 50 % Be­rufs­un­fähig­keit
Leistung bei längerer Krankschreibung
Leistung bei Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit
Leistung infolge Pflegebedürftigkeit
Weltweiter Versicherungsschutz
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall
Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit
Finanzielle Sicherheit durch Zahlung einer monatlichen Rente und Beitragsbefreiung
optional
Absicherung (von z. B. Krediten) durch Zahlung einer Versicherungssumme
optional
Leistung, wenn Berufsunfähigkeit oder Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit ärztlich prognostiziert ist, für voraussichtlich mindestens:
6 Monate
12 Monate
12 Monate
Anfangshilfe drei Monatsrenten, bei schweren Erkrankungen neun Monatsrenten
Wiedereingliederungshilfe (sechs Monatsrenten)
-
FAQ – die häufigsten Fragen
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Versicherung Absicherung der Arbeitskraft in Anspruch nehmen möchte?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Leistungsfall melden. Gerne können Sie unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Was kann ich vom Staat erwarten, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
  • Vom Staat können Sie keine ausreichende Absicherung erwarten. Es gibt lediglich eine Grundversorgung, wenn Sie praktisch gar nicht mehr arbeiten können – die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Selbstständige, Berufsanfänger, Hausfrauen etc. erhalten in der Regel keine Leistung vom Staat.
In welchem Alter sollte ich einen Berufsunfähigkeitsschutz oder den Existenzschutz der ÖVB abschließen?
  • Die Absicherung der Arbeitskraft ist keine Frage des Alters - gesundheitliche Beeinträchtigungen können Sie während des gesamten Berufslebens treffen. Daher sollten Sie sich am besten so früh wie möglich um einen guten Schutz zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft kümmern.
    Wer sich bereits in jungen Jahren für einen VGH Berufsunfähigkeitsschutz oder den VGH Existenzschutz entscheidet, profitiert aufgrund des meist guten Gesundheitszustands und eines niedrigen Eintrittsalters von günstigen Beiträgen.

    Tipp: Fragen Sie nach unserem VGH Berufsunfähigkeitsschutz für junge Erwachsene!
Wie hoch sollte die Absicherung sein?
  • Wir empfehlen Ihnen mindestens 75 Prozent Ihres Nettoverdienstes, jedoch eine Mindestrente von 1.100 Euro abzusichern.
Kann ich den Berufsunfähigkeitsschutz oder den Existenzschutz der ÖVB nachträglich anpassen?
  • Dank des persönlichen Anpassungsrechts können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen oder heiraten. Während der ersten fünf Jahre sogar ohne Anlass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.

    Auch ein späterer Berufswechsel oder die Aufnahme eines gefährlichen Hobbys sind mitversichert.
Welche Grundfähigkeiten und Krankheiten sind im Existenzschutz versichert?
  • Im Existenzschutz erhalten Sie bei Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit – sofern die Beeinträchtigung für mindestens 12 Monate prognostiziert ist – eine monatliche Rentenzahlung oder die vereinbarte Versicherungssumme. Bei Eintritt einer der schweren Krankheiten erhalten Sie sofort eine einmalige Zahlung.
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Ob Autounfall, lang­wie­ri­ge Krank­heit oder kom­pli­zier­ter Kno­chen­­bruch – bei län­ge­rer Krank­heit dro­hen Ih­nen er­­heb­li­che Ein­­kom­mens­­ein­bußen. Da­rum ist ei­ne Ab­­si­che­rung für je­den sinn­voll – be­son­ders für Selbst­­stän­di­ge und Frei­­be­ruf­ler, die oft gar kei­ne Leis­tun­gen er­hal­ten.
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ÖVB: Absicherung der Arbeitskraft in Bremen und Bremerhaven | ÖVB
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227 und VGH Versicherungen, Pro­vin­zial Le­bens­ver­si­che­rung Han­no­ver, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26226

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