Berufsunfähigkeit kann jeden treffen: In Deutschland wird etwa jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig. Schützen Sie jetzt Ihr Einkommen für den Fall, dass Sie Ihren Beruf z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können!
Absicherung der Arbeitskraft
Sichern Sie Ihr EinkommenBerufsunfähigkeits-versicherung oder Existenzschutz?
Wenn der Körper streikt, gerät Ihre wichtigste Einkommensgrundlage in Gefahr: Mit unserem VGH Existenzschutz sichern Sie finanzielle Folgen bei Beeinträchtigung bzw. Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten und bei schweren Krankheiten ab.
VGH Berufsunfähigkeitsschutz Premium (auch für Junge Erwachsene) | VGH Berufsunfähigkeitsschutz Komfort | VGH Existenzschutz | |||
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Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit | |||||
Leistung bei längerer Krankschreibung | |||||
Leistung bei Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit | |||||
Leistung infolge Pflegebedürftigkeit | |||||
Weltweiter Versicherungsschutz | |||||
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall | |||||
Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit | |||||
Finanzielle Sicherheit durch Zahlung einer monatlichen Rente und Beitragsbefreiung | optional | ||||
Absicherung (von z. B. Krediten) durch Zahlung einer Versicherungssumme | optional | ||||
Leistung, wenn Berufsunfähigkeit oder Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit ärztlich prognostiziert ist, für voraussichtlich mindestens: | 6 Monate | 12 Monate | 12 Monate | ||
Anfangshilfe drei Monatsrenten, bei schweren Erkrankungen neun Monatsrenten | |||||
Wiedereingliederungshilfe (sechs Monatsrenten) | |||||
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Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Versicherung Absicherung der Arbeitskraft in Anspruch nehmen möchte?
- Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Leistungsfall melden. Gerne können Sie unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft abschließen?
- Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Was kann ich vom Staat erwarten, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
- Vom Staat können Sie keine ausreichende Absicherung erwarten. Es gibt lediglich eine Grundversorgung, wenn Sie praktisch gar nicht mehr arbeiten können – die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Selbstständige, Berufsanfänger, Hausfrauen etc. erhalten in der Regel keine Leistung vom Staat.
In welchem Alter sollte ich einen Berufsunfähigkeitsschutz oder den Existenzschutz der ÖVB abschließen?
- Die Absicherung der Arbeitskraft ist keine Frage des Alters - gesundheitliche Beeinträchtigungen können Sie während des gesamten Berufslebens treffen. Daher sollten Sie sich am besten so früh wie möglich um einen guten Schutz zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft kümmern.
Wer sich bereits in jungen Jahren für einen VGH Berufsunfähigkeitsschutz oder den VGH Existenzschutz entscheidet, profitiert aufgrund des meist guten Gesundheitszustands und eines niedrigen Eintrittsalters von günstigen Beiträgen.
Tipp: Fragen Sie nach unserem VGH Berufsunfähigkeitsschutz für junge Erwachsene!
Wie hoch sollte die Absicherung sein?
- Wir empfehlen Ihnen mindestens 75 Prozent Ihres Nettoverdienstes, jedoch eine Mindestrente von 1.100 Euro abzusichern.
Kann ich den Berufsunfähigkeitsschutz oder den Existenzschutz der ÖVB nachträglich anpassen?
- Dank des persönlichen Anpassungsrechts können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen oder heiraten. Während der ersten fünf Jahre sogar ohne Anlass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.
Auch ein späterer Berufswechsel oder die Aufnahme eines gefährlichen Hobbys sind mitversichert.
Welche Grundfähigkeiten und Krankheiten sind im Existenzschutz versichert?
- Im Existenzschutz erhalten Sie bei Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit – sofern die Beeinträchtigung für mindestens 12 Monate prognostiziert ist – eine monatliche Rentenzahlung oder die vereinbarte Versicherungssumme. Bei Eintritt einer der schweren Krankheiten erhalten Sie sofort eine einmalige Zahlung.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227 und VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26226