Cam­per- und Wohn- mobilversicherung

Auch mobil ein sicheres Dach über dem Kopf

Die Cam­per- und Wohnmobilver­sicherung der VGH

Urlaub im Camper oder Wohnmobil be­deu­tet meh­re­re Or­te in ei­nem Ur­laub zu se­hen und dort zu blei­ben, wo es ei­nem ge­fällt. Trotz­dem soll­te ei­ne Rei­se im rol­len­den Heim gut ge­plant wer­den. Ne­ben Rei­se­ziel, Ge­päck und Pro­viant soll­ten Sie auch an Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz den­ken. Vor al­lem wenn Sie im eu­ro­päischen Aus­land un­ter­wegs sind. Die VGH hat den rich­ti­gen Schutz für Sie und Ihr Fahr­zeug.

Ihre Vorteile
01

Perfekter Schutz für Pro­fi-Cam­per und Wohn­mobil­aus­flüg­ler


02

Kfz-Haft­pflicht mit Au­to­schutz­brief für schnel­le Hil­fe in ganz Eu­ro­pa


03

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit der Kasko Premium

Detailinformationen zu unseren Tarifen und Leistungen für Camper
Detailinformationen zu unseren Tarifen und Leistungen für Wohnmobile
Haftpflicht
Haftpflicht und Teilkasko
Haftpflicht und Vollkasko

Ab­wehr un­berechtig­ter An­sprüche

Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.

Per­so­nen­schä­den

Ein Per­so­nen­scha­den ist ein kör­per­li­cher Scha­den, der ei­ner an­de­ren Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.

15 Mio. €

15 Mio. €

15 Mio. €

Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

Sach­schä­den sind Schä­den an Sa­chen, wo­durch die­se be­schä­digt, zer­stört o­der un­brauch­bar wer­den. Ein Ver­mö­gens­scha­den ist die Fol­ge ei­nes Per­so­nen- o­der Sach­scha­dens (z. B. Ver­dienst­aus­fall o­der Nut­zungs­aus­fall).

100 Mio. €

100 Mio. €

100 Mio. €

Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung

Ver­si­chert sind Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.

Brand oder Ex­plo­sion

Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.

Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel oder Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.

Über­schwem­mung

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Ü­ber­schwem­mun­gen auf das Fahr­zeug.

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art

Glas­bruch und Glas­re­pa­ratur

Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs. Ist ei­ne Glas­re­pa­ra­tur mög­lich, über­neh­men wir die­se Kos­ten.

Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung

Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.

Tier­biss

Wir er­setzen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tungen (in Ver­bindung damit auch Dämm­stoffe und Man­schetten im Motor­raum) und Folge­schäden daraus, bis 3.000 € je Schaden­er­eignis.

La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall

La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist ein na­tur­be­ding­ter Ein­sturz von na­tür­li­chen Hohl­räu­men.

Erdbeben und Vulkanausbruch 

Schlüs­sel­verlust

Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüs­sel.

Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le bis

Bis zur ge­nann­ten Sum­men­gren­ze sind al­le Tei­le mit­ver­si­chert, die werk­sei­tig ein­ge­baut oder werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit die­sem fest ver­bun­den wur­den. Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.

5.000 €

5.000 €

Van­da­lis­mus

Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­si­chert ge­gen mut- oder bös­wil­lige Be­schä­di­gung durch frem­de Per­so­nen.

Selbst ver­schul­de­te Un­fälle

Ver­si­chert sind selbst ver­ur­sach­te Un­fäl­le und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.

Fahrer­flucht des Un­fall­gegners

Be­geht der Un­fall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht und ist nicht zu er­mit­teln, er­set­zen wir den Scha­den.

Trans­port auf ei­nem Schiff

Ver­si­chert sind Schä­den beim Trans­port auf ei­nem Schiff oder ei­ner Fäh­re. Wir leis­ten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kol­li­diert, leck­schlägt o­der un­ter­geht, wenn das Fahr­zeug ü­ber Bord geht o­der der Ka­pi­tän die­ses an­ord­net.

Ihr zusätzlicher Schutz für Camper und Wohnmobile
NEU: Kasko Premium

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit folgenden Extras:

  1. Neupreisentschädigung (24 Monate)
  2. Kaufwertentschädigung (18 Monate)
  3. Ersatz von Sportgeräten (max. 1.000 EUR pro Schadensfall)
  4. Schutz des Camperinhalts
Autoschutzbrief

schnel­le Hil­fe bei Pan­nen, Un­fäl­len oder Dieb­stäh­len in ganz Eu­ro­pa für Ihr Cam­ping­fahr­zeug bis 7,5 t

Fahrerschutz – Der Schutz für den Fahrer

Bei einem Au­to­un­fall sind alle gut ab­ge­si­chert – außer Sie selbst! Un­se­re Fahrerschutzversicherung bie­tet Ih­nen fi­nan­ziel­le Si­cher­heit bei Per­so­nen­schä­den nach ei­nem selbst ver­schul­de­ten Un­fall für al­le be­rech­tig­ten Fah­rer. Ih­re Vor­tei­le:

  1. Finanzieller Aus­gleich bei Ver­dienst­aus­fall oder -min­de­rung
  2. Ausgleich von Ren­ten­ein­bußen nach Ver­dienst­aus­fall oder -min­de­rung
  3. Leistungen für sons­ti­ge Fol­ge­schä­den (z. B. be­hin­der­ten­ge­rech­ter Um­bau)
  4. Leistungen an Hin­ter­blie­be­ne im To­des­fall (z. B. Wit­wen-/Wai­sen­ren­te)
Magazin "Wissenswertes"
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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