Jagdhaftpflichtversicherung

Gut geschützt auf die Jagd

Die Jagd­haft­pflichtversicherung der VGH

Beim Jagen kann durch ein erhöhtes Risiko viel passieren. Darum ist die Jagdhaftpflichtversicherung in Deutschland nach dem Bundesjagdgesetz eine Pflichtversicherung. Schäden während der Jagdausübung können weitreichende Folgen haben und erfordern eine finanzielle Absicherung des Jägers. Genau diese bietet Ihnen die Jagdhaftpflicht der VGH.

Ihre Vorteile
01

Wir bieten einen individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt zwischen 7,5 oder 15 Mio Euro.


02

Der erlaubte Besitz und Gebrauch von Schusswaffen sowie weiteren Arten von Waffen und Munition ist auch außerhalb der Jagd, beispielsweise der Aufbewahrung oder dem Transport versichert.


03

Unsere Versicherung bietet Vorteile für Halter von Jagdhunden: die Jagdhunde-Unfallversicherung. Diese deckt die tierärztliche Behandlung oder notwendige Maßnahmen für einen Hund infolge eines Unfalls.

Pflichtversicherung für alle Jäger

Die Jagdhaftpflicht gehört zu den vorgeschriebenen Pflichtversicherungen zur Jagdausübung in Deutschland. Jeder Jäger muss eine Jagdhaftpflichtversicherung bei der Jagdbehörde vorweisen können, wenn er seinen Jagdschein einlösen möchte.
Unsere Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Jagdtätigkeit und in einem Schadensfall. Nicht nur Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter sind versichert, sondern auch Jagdhelfer und nicht gewerbsmäßige Tierhüter sind mitversichert. Die VGH bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Bedarf. Sie können ganz einfach Ihren Betrag berechnen, unsere Versicherung sofort online abschließen oder ein Angebot anfordern.

Jagdhaftplichtversicherung – unsere wichtigsten Leistungen im Überblick
Jagd­haft­pflicht­ver­sicherung

Speziell für die Jagd

Beitrag pro Jahr

ab 39,50 €

Versicherungs­summe

Je Personen-, Sach- oder Vermögensschaden ersetzen wir pauschal bis zu 7,5 Mio. oder 15 Mio.€.

7,5 oder 15 Mio.€ 

Besitz und Gebrauch von Waffen sowie Munition

Der erlaubte Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß-, Stich- und Schusswaffen sowie Munition ist auch außerhalb der Jagd z. B. aus der Aufbewahrung oder dem Transport versichert.

 Verzicht auf Einwand des fehlenden Verschuldens, z. B. Querschläger

Wir verzichten bei Personen- und Hundeschäden durch einen Jagdunfall mit der Waffe (Querschlägerrisiko) auf den Haftungseinwand. Die Versicherungs­summe für Hundeschäden beträgt 4.000€.

Halten von Jagdhunden, inkl. Welpen

Jagdhunde sind diejenigen, die einer vom Jagdgebrauchs­hundeverband anerkannten Jagdhunderasse entsprechen. Welpen der Jagdhunde sind ebenfalls versichert.

Besitz und Betrieb jagdlicher Einrichtungen, z. B. Hochsitze

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz, Betrieb und Unterhaltung dieser Einrichtungen.

Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Jagderzeugnissen

Das Produktrisiko besteht beispielsweise darin, dass sich ein Endverbraucher beim Verzehr von mit Keimen oder Parasiten belastetem Wildfleisch infizieren kann.

Ehrenamtliche Tätigkeit in jagdlichen Organisationen

Der Versicherungsschutz umfasst ebenfalls die ehrenamtliche nicht hoheitliche Tätigkeit in jagdlichen Organisationen, wie z. B. Hegegemeinschaftsleiter.

Forderungsausfall: Bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen

Wenn Sie selbst geschädigt sind, aber der Verursacher nicht zahlen kann, greift die Jagd-Haftpflicht­versicherung: Ihre Schäden werden ersetzt, sofern ein vollstreckbarer Titel über den Schadenersatz vorliegt.

Beschädigung, Vernichtung, Verlust fremder Gegenstände

Dinge, die zu jagdlichen Zwecken kurzfristig gemietet oder geliehen sind. Die Versicherungssumme bei beweglichen Sachen beträgt 25.000 €, Selbstbeteiligung 500 €.

 Innovationsklausel

Zukünftige Bedingungs­verbesserungen, die ohne Mehrbeitrag geändert werden, gelten als mitversichert.

Weltweiter Versicherungsschutz

Die Jagd-Haftpflichtversicherung gilt weltweit bis zu einem Jahr.

Personenschäden von Angehörigen, inkl. Schmerzensgeld­ansprüche

Angehörige können Schadenersatzansprüche bei Verletzungen, die während der Jagd entstanden sind, einfordern.

Speziell für Jagdhunde (Jagd­hunde-Unfall­versicherung)

 Tierärztliche Behandlung, Tötung oder Nottötung des Jagdhundes infolge eines Unfalls

Versichert sind Behandlungskosten bis zu 4.000 €, bei Tod oder Nottötung bis zu 2.000 €. Bei Jagdhunden, die sich in Ausbildung befinden halbiert sich die Ersatzleistung auf maximal 2.000 €, bei Tod oder Nottötung auf 1.000 €.

bis zu 4.000 €

Örtliche Geltung

Die Jagdhunde-Unfallversicherung gilt sowohl deutschlandweit als auch im angrenzenden Ausland.

Hinweis
*Der angezeigte Preis wur­de auf Grund­la­ge fol­gen­der An­nah­men be­rech­net:
  • für ein Jagdjahr
  • Zahlweise: jährlich mit Lastschriftverfahren
  • Dauer: 3 Jahre Ver­trags­lauf­zeit
  • Versicherungssumme 7.500.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mitgliedschaft in der LJN (Landesjägerschaft Niedersachsen) inklusive Versicherungsteuer.
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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