Ri­si­ko­le­bens­versicherung

Im Fall der Fälle gut versichert

Die Risiko­lebens­ver­sicherung der VGH

Sie übernehmen täglich Ver­ant­wor­tung für Ih­re Fa­mi­lie, möch­ten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie un­er­war­tet ster­ben? Sind Ih­re An­ge­hö­ri­gen dann fi­nan­ziell ver­sorgt? Ist z. B. die Im­mo­bi­lien­fi­nan­zie­rung oder die Aus­bil­dung der Kin­der ge­si­chert?

Sor­gen Sie vor und si­chern Sie mit der Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung die fi­nan­ziel­le Le­bens­grund­la­ge Ih­rer Fa­mi­lie!

Ihre Vorteile
01

Umtauschrecht in Risiko­lebens- oder Renten­­ver­sicher­ung ohne Gesund­heits­­prü­fung


02

Absicherung von lang­fris­ti­gen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen


03

Finanzielle Si­cher­heit für Ih­re An­ge­hö­ri­gen im To­des­fall

Die Risiko­lebens­ver­sicherung – un­ser Tarif im Über­blick

Risikolebens­ver­sicherung

Hin­ter­blie­be­nen­ab­sicherung bei Tod
Im Fal­le Ih­res To­des er­hal­ten Ih­re Hin­ter­blie­be­nen die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me und zu­sätz­lich ei­ne Leis­tung aus der Über­schuss­be­tei­li­gung (To­des­fall­bo­nus) aus­be­zahlt.
Ver­sicherungs­sum­me
Die Ver­si­che­rungs­sum­me kön­nen Sie in­di­vi­duell ver­ein­ba­ren.
individuell wählbar
Lauf­zeit
Die Ver­trags­lauf­zeit kön­nen Sie in­di­vi­duell ver­ein­ba­ren.
individuell wählbar, max. 35 Jahre
Hei­rats- und Kin­der­bo­nus
Wir erhö­hen Ihre Ver­sicherungs­sum­me bei­trags­frei für ein Jahr, wenn Sie hei­raten oder ein Kind be­kom­men bzw. adop­tieren.
Zu­sätz­liche Zah­lung bei Un­fall­tod
Bei Un­fall­tod leis­ten wir grund­sätz­lich ei­ne zu­sätz­li­che Zah­lung von 20 % der Ver­si­che­rungs­sum­me – oh­ne Mehr­bei­trag. Ei­ne da­rü­ber hinaus­ge­hen­de Ab­si­che­rung bei Un­fall­tod ist zu­sätz­lich mög­lich.
Er­höhungs­recht
Bei be­stimm­ten Er­eig­nis­sen, wie z. B. Hei­rat, Ge­burt ei­nes Kin­des oder Er­werb ei­ner selbst be­wohn­ten Im­mo­bi­lie, ha­ben Sie ein Er­hö­hungs­recht oh­ne er­neu­te Ge­sund­heits­prü­fung.
Um­tausch­recht in Risiko­lebens- oder Ren­ten­ver­sicherung
Die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung kön­nen Sie inner­halb der ersten 12 Versicherungs­jahre in ei­ne Ren­ten­ver­si­che­rung mit To­des­fall­schutz um­tau­schen.
Als Partnertarif abschließbar
Die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung kön­nen Sie auch als Part­ner­ta­rif ab­schließen.
Dy­na­mik
Auf Wunsch kön­nen Sie ei­ne au­to­ma­ti­sche An­pas­sung der Bei­trä­ge und Leis­tun­gen ver­ein­ba­ren.
-
Nur eine minimale Grund­versorgung vom Staat

Die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet mit der Wit­wen-/Wit­wer­ren­te oder Halb­wai­sen­ren­te nur ei­ne sehr ge­rin­ge Grund­ver­sor­gung für Hin­ter­blie­be­ne. Un­ser Bei­spiel zeigt, mit wel­chen Be­trä­gen Sie im Fall der Fäl­le rech­nen müs­sen. Die lau­fen­den Aus­ga­ben kön­nen da­mit in der Re­gel nicht ge­deckt wer­den. Die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung si­chert Ih­re Fa­mi­lie im Fal­le Ih­res To­des fi­nan­ziell ab.

FAQ – die häu­figsten Fra­gen zur Risiko­lebens­ver­sicherung
Wie kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
  • Für jeden, der seine Liebsten für den Fall des vorzeitigen Todes durch beispielsweise Unfall oder Krankheit vor finanziellen Folgen schützen will. Ganz besonders wichtig ist sie für:
    • junge Familien – denn der Tod des Versorgers kann den Hinterbliebenen die finanzielle Lebensgrundlage schlagartig entziehen und sie vor große Probleme stellen.
    • alle mit Zahlungsverpflichtungen – denn jeder, der z. B. Immobilien finanziert oder andere langfristige Zahlungsverpflichtungen eingeht, sollte seine Angehörigen vor Rückzahlungsforderungen im Fall seines Todes schützen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
  • Die Stiftung Warentest empfiehlt mindestens das drei- bis fünffache Bruttojahreseinkommen des Versicherten, um eine finanzielle Absicherung für Hinterbliebene sicherzustellen. Laufende Kredite, Hypotheken oder andere Verbindlichkeiten sollten zusätzlich in diese Rechnung miteinbezogen werden.
Wie lange sollte eine Risikolebensversicherung laufen?
  • Es ist ratsam, Ihre Versicherung mindestens so lange laufen zu lassen, bis alle Kinder finanziell unabhängig von Ihnen sind (z. B. Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben). Ehepartner sollten beispielsweise nach Elternzeit in der Lage sein, die Familie allein zu versorgen. Ebenso sollten Sie Zahlungsverpflichtungen wie z. B. Zinsen und Tilgung von Darlehen in der Laufzeit berücksichtigen.
Wann wird die Versicherungssumme ausgezahlt?
  • Im Versicherungsfall zahlen wir die Todesfallleistung an die berechtigte Person aus.
    Wenn Sie den Ablaufzeitpunkt erleben, wird keine Leistung fällig und der Versicherungsschutz endet.
    Wir bieten Ihnen aber auch an, die Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Rentenversicherung mit Todesfallschutz umzuwandeln, die auch im Erlebensfall in Form einer Rente zur Auszahlung kommt.
Brauchen beide Elternteile eine Risikolebensversicherung?
  • Der Hauptverdiener sollte in jedem Fall abgesichert sein, um das im Todesfall fehlende Einkommen auszugleichen. Außerdem ist es sinnvoll, den z. B. nicht berufstätigen Lebens-/Ehepartner abzusichern – besonders dann, wenn Kinder zu versorgen sind. So wird im Todesfall der Hauptverdiener entlastet und kann z. B. die Kinderbetreuung finanzieren. Tipp: Bei uns haben Sie die Möglichkeit, einen Partnertarif abzuschließen.
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VGH Nachwuchsförderung

Wenn Ihr Kind, Enkel oder Paten­kind größer wird, wachsen auch seine Träume, Wünsche und An­sprüche. Wie schön, dass Sie den Nach­wuchs auf dem Weg ins eigene Leben nicht nur mit Ge­borgen­heit und Ver­trauen, sondern auch mit Sicher­heit be­gleiten können: mit der VGH Nach­wuchs­förderung.
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Absicherung der Arbeitskraft

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wichtigstes Kapi­tal. Doch was ist, wenn Sie Ihrem Job nicht mehr nach­gehen kön­nen und Ihr Ein­kommen weg­bricht? Auf staat­liche Unter­stüt­zung kön­nen Sie dann kaum zäh­len. Daher ist eine private Ver­sicherung un­ver­zicht­bar. Der VGH Berufs­un­fähig­keits­schutz leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Un­fall oder Krank­heit nur noch zu 50 Prozent oder weniger aus­üben können. Insge­samt bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung den umfang­reichsten Schutz. Der VGH Existenz­schutz schützt Sie bei Beein­trächtigung bzw. Ver­lust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten oder wenn Sie schwer er­kran­ken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Be­ruf weiter­hin aus­üben kön­nen.
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Baufinanzierung

Die eigenen vier Wän­de sind ein si­che­rer Weg, um sich vor Miet­preis­stei­ge­run­gen zu schüt­zen, sein Ver­mö­gen si­cher an­zu­le­gen oder für das Al­ter vor­zu­sor­gen. Doch die­se Ent­schei­dung ist oft mit lang­fris­ti­gen Ver­pflich­tun­gen ver­bun­den. Die Bau­fi­nan­zie­rung un­ter­stützt Sie in fai­rer Wei­se bei der Um­set­zung Ih­rer Plä­ne.
BasisRente (Rürup Rente) aus Bremen | ÖVB



Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Pro­vin­zial Le­bens­ver­si­che­rung Han­no­ver, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26226.

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