Risikolebensversicherung
Im Fall der Fälle gut versichert
Die Risikolebensversicherung der VGH
Sie übernehmen täglich Verantwortung für Ihre Familie, möchten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie unerwartet sterben? Sind Ihre Angehörigen dann finanziell versorgt? Ist z. B. die Immobilienfinanzierung oder die Ausbildung der Kinder gesichert?
Sorgen Sie vor und sichern Sie mit der Risikolebensversicherung die finanzielle Lebensgrundlage Ihrer Familie!
Umtauschrecht in Risikolebens- oder Rentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Absicherung von langfristigen Zahlungsverpflichtungen
Finanzielle Sicherheit für Ihre Angehörigen im Todesfall
Risikolebensversicherung | |
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Hinterbliebenenabsicherung bei Tod
Im Falle Ihres Todes erhalten Ihre Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme und zusätzlich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung (Todesfallbonus) ausbezahlt.
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Versicherungssumme
Die Versicherungssumme können Sie individuell vereinbaren.
| individuell wählbar |
Laufzeit
Die Vertragslaufzeit können Sie individuell vereinbaren.
| individuell wählbar, max. 35 Jahre |
Heirats- und Kinderbonus
Wir erhöhen Ihre Versicherungssumme beitragsfrei für ein Jahr, wenn Sie heiraten oder ein Kind bekommen bzw. adoptieren.
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Zusätzliche Zahlung bei Unfalltod
Bei Unfalltod leisten wir grundsätzlich eine zusätzliche Zahlung von 20 % der Versicherungssumme – ohne Mehrbeitrag. Eine darüber hinausgehende Absicherung bei Unfalltod ist zusätzlich möglich.
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Erhöhungsrecht
Bei bestimmten Ereignissen, wie z. B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie, haben Sie ein Erhöhungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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Umtauschrecht in Risikolebens- oder Rentenversicherung
Die Risikolebensversicherung können Sie innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre in eine Rentenversicherung mit Todesfallschutz umtauschen.
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Als Partnertarif abschließbar
Die Risikolebensversicherung können Sie auch als Partnertarif abschließen.
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Dynamik
Auf Wunsch können Sie eine automatische Anpassung der Beiträge und Leistungen vereinbaren.
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Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mit der Witwen-/Witwerrente oder Halbwaisenrente nur eine sehr geringe Grundversorgung für Hinterbliebene. Unser Beispiel zeigt, mit welchen Beträgen Sie im Fall der Fälle rechnen müssen. Die laufenden Ausgaben können damit in der Regel nicht gedeckt werden. Die Risikolebensversicherung sichert Ihre Familie im Falle Ihres Todes finanziell ab.
Wie kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen?
- Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
- Für jeden, der seine Liebsten für den Fall des vorzeitigen Todes durch beispielsweise Unfall oder Krankheit vor finanziellen Folgen schützen will. Ganz besonders wichtig ist sie für:
- junge Familien – denn der Tod des Versorgers kann den Hinterbliebenen die finanzielle Lebensgrundlage schlagartig entziehen und sie vor große Probleme stellen.
- alle mit Zahlungsverpflichtungen – denn jeder, der z. B. Immobilien finanziert oder andere langfristige Zahlungsverpflichtungen eingeht, sollte seine Angehörigen vor Rückzahlungsforderungen im Fall seines Todes schützen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
- Die Stiftung Warentest empfiehlt mindestens das drei- bis fünffache Bruttojahreseinkommen des Versicherten, um eine finanzielle Absicherung für Hinterbliebene sicherzustellen. Laufende Kredite, Hypotheken oder andere Verbindlichkeiten sollten zusätzlich in diese Rechnung miteinbezogen werden.
Wie lange sollte eine Risikolebensversicherung laufen?
- Es ist ratsam, Ihre Versicherung mindestens so lange laufen zu lassen, bis alle Kinder finanziell unabhängig von Ihnen sind (z. B. Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben). Ehepartner sollten beispielsweise nach Elternzeit in der Lage sein, die Familie allein zu versorgen. Ebenso sollten Sie Zahlungsverpflichtungen wie z. B. Zinsen und Tilgung von Darlehen in der Laufzeit berücksichtigen.
Wann wird die Versicherungssumme ausgezahlt?
- Im Versicherungsfall zahlen wir die Todesfallleistung an die berechtigte Person aus.
Wenn Sie den Ablaufzeitpunkt erleben, wird keine Leistung fällig und der Versicherungsschutz endet.
Wir bieten Ihnen aber auch an, die Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Rentenversicherung mit Todesfallschutz umzuwandeln, die auch im Erlebensfall in Form einer Rente zur Auszahlung kommt.
Brauchen beide Elternteile eine Risikolebensversicherung?
- Der Hauptverdiener sollte in jedem Fall abgesichert sein, um das im Todesfall fehlende Einkommen auszugleichen. Außerdem ist es sinnvoll, den z. B. nicht berufstätigen Lebens-/Ehepartner abzusichern – besonders dann, wenn Kinder zu versorgen sind. So wird im Todesfall der Hauptverdiener entlastet und kann z. B. die Kinderbetreuung finanzieren. Tipp: Bei uns haben Sie die Möglichkeit, einen Partnertarif abzuschließen.
Absicherung der Arbeitskraft
Baufinanzierung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26226.