Sterbegeld­versicherung

Alles in Ihrem Sinne geregelt

Die Sterbe­geld­ver­sicherung der VGH

Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Im Trauer­fall müs­sen An­ge­hö­ri­ge vie­les or­ga­ni­sie­ren und schnell wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen tref­fen. Hin­zu kommt die ho­he fi­nan­ziel­le Be­las­tung ei­ner Be­stat­tung, die durch­schnitt­lich in Deutsch­land rund 7.000 € kos­tet.

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung si­chert nicht nur die­se Kos­ten, son­dern er­bringt auch wich­ti­ge Ser­vice­leis­tun­gen. Ein gu­tes Ge­fühl, zu wis­sen, dass die Liebs­ten in ei­ner schwe­ren Zeit ent­las­tet wer­den.

Ihre Vorteile
01

Absicherung der Be­er­di­gungs­kos­ten und um­fang­rei­che Ser­vice­leis­tun­gen


02

Sofortige Auszahlung der vol­len Ver­si­che­rungs­sum­me bei Un­fall­tod


03

Beitragsfreiheit ab dem 90. Le­bens­jahr

Ster­be­geld­ver­siche­rung – un­ser Tarif im Über­blick

Sterbe­geld­ver­sicherung

Ab­sicherung der Be­er­di­gungs­kos­ten
Sie kön­nen die Ster­be­geld­ver­si­che­rung mit ei­ner Ver­si­che­rungs­sum­me in Hö­he von 5.000 bis 10.000 € ab­schließen.
5.000 € bis 10.000 €
Ü­ber­schuss­be­tei­li­gung
Zu­sätz­lich zur Ver­si­che­rungs­sum­me er­hal­ten Sie bei Tod auch Leis­tun­gen aus der Über­schuss­be­tei­li­gung. Die Hö­he kann je­doch nicht ga­ran­tiert wer­den.
Ein­tritts­al­ter
Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung kann ab ei­nem Al­ter von 50 bis 80 Jah­ren ab­ge­schlos­sen wer­den.
50 bis 80 Jahre
War­te­zeit
Wir zah­len die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me zu­züg­lich der Über­schuss­an­tei­le, wenn der Tod nach den ers­ten drei Ver­si­che­rungs­jah­ren ein­tritt. Bei Tod in­ner­halb der ers­ten drei Ver­si­che­rungs­jah­re er­hal­ten Sie die Sum­me der bis da­hin ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge zu­rück.
3 Jahre
Bei Un­fall­tod so­fortige Lei­stung o­hne War­te­zeit
Tritt der Tod als Fol­ge ei­nes Un­fall­er­eig­nis­ses ein, zah­len wir auch in den ers­ten drei Ver­si­che­rungs­jah­ren die vol­le ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me.
Ser­vice­leis­tun­gen für Sie im In- und Aus­land
Wir bie­ten Ser­vice­leis­tun­gen und Lot­sen­diens­te für Sie im In- und Aus­land, z. B. Be­nen­nung und Ver­mitt­lung von Ärz­ten und Kli­ni­ken etc.
Ser­vice­leis­tun­gen für Hin­ter­blie­bene
Wir bie­ten Ser­vice­leis­tun­gen für Ih­re Hin­ter­blie­be­nen im To­des­fall: Ver­mitt­lung von Be­stat­tungs­un­ter­neh­men etc.
Ohne Ge­sund­heits­prü­fung
Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung kann oh­ne Ge­sund­heits­prü­fung ab­ge­schlos­sen wer­den.
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FAQ – die häufigsten Fragen zur Ster­be­geld­versicherung
Wie kann ich eine Sterbegeldversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
  • Die Sterbegeldversicherung ist speziell für 50- bis 80-jährige Menschen gedacht, die sicherstellen möchten, dass Hinterbliebene nicht mit den Bestattungskosten belastet werden.
    Zudem können Sie dafür vorsorgen, dass eine angemessene Bestattung nicht an möglichen finanziellen Engpässen scheitert.
Welche Serviceleistungen sind in der Versicherung enthalten?
  • Serviceleistungen für Sie im In- und Ausland

    Benennung und Vermittlung von:
    • Spezialärzten, Kliniken, Rehabilitations- und Pflegeplätzen/ diensten
    • Beratungsstellen für Senioren und deren Angehörige für Fragen rund um Pflege und Betreuung
    • Architekten zur notwendigen Umgestaltung des Wohnraums bei Behinderung oder Krankheit
    • Botendiensten z. B. zur Erledigung der Bankgeschäfte oder Behördengänge
    • Krankenhäusern und Kliniken sowie von Deutsch oder Englisch sprechenden Ärzten und Dolmetschern
    • Organisationen zur Durchführung eines Krankenrücktransports weltweit
    Serviceleistungen für Ihre Hinterbliebenen

    Vermittlung von:
    • Bestattungsunternehmen und Rechtsbeiständen zur Klärung von Zweifelsfragen bei Tod oder im Betreuungsfall
    • Unternehmen zur Wohnungsauflösung
    • Unternehmen zur Ausführung der Grab- und Grabsteinpflege innerhalb Deutschlands
Wird die Leistung aus der Sterbegeldversicherung besteuert?
  • Auf die Todesfallleistung ist keine Einkommensteuer zu zahlen. Erbschaftsteuer muss innerhalb der Freibeträge ebenfalls nicht entrichtet werden.
Das könnte Sie neben der Sterbe­­geld­­ver­­sicher­ung auch interes­sieren
Im Fall der Fälle gut versichert

Risikolebensversicherung

Sie übernehmen täglich Ver­ant­wor­tung für Ih­re Fa­mi­lie, möch­ten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie un­er­war­tet ster­ben? Sind Ih­re An­ge­hö­ri­gen dann fi­nan­ziell ver­sorgt? Ist z. B. die Im­mo­bi­lien­fi­nan­zie­rung oder die Aus­bil­dung der Kin­der ge­si­chert? Sor­gen Sie vor und si­chern Sie mit der Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung die fi­nan­ziel­le Le­bens­grund­la­ge Ih­rer Fa­mi­lie!
Gut versorgt im Pflegefall

Pflegeversicherung

Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder des Alters. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit unseren Pflegetarifen schützen Sie sich und Ihre Lieben.
Damit die Renteninfo Sie nicht mehr schocken kann

PrivatRente

Endlich Rente. Was wie ein Traum klingt, wird für manche zum bösen Erwachen. Denn die gesetzliche Rente wird für viele zu klein aus­fallen und deckt oft nur die Grund­ver­sorgung ab. Ohne private Alters­vorsorge entsteht eine Ver­sorgungs­lücke. Sichern Sie daher Ihren gewohnten Lebens­standard mit der VGH PrivatRente. Sie bietet Ihnen vor allem eins: ein lebens­langes zusätz­liches Ein­kommen. Ein beruhi­gendes Gefühl – ein Leben lang.
Altersvorsorge gegen Einmalbetrag | ÖVB



Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Pro­vin­zial Le­bens­ver­si­che­rung Han­no­ver, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26226.

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