Krankentagegeld

Ohne Versorgungslücke gesund werden

Das Kranken­ta­ge­geld der VGH

Ob Autounfall, lang­wie­ri­ge Krank­heit oder kom­pli­zier­ter Kno­chen­­bruch – bei län­ge­rer Krank­heit dro­hen Ih­nen er­­heb­li­che Ein­­kom­mens­­ein­bußen. Da­rum ist ei­ne Ab­­si­che­rung für je­den sinn­voll – be­son­ders für Selbst­­stän­di­ge und Frei­­be­ruf­ler, die oft gar kei­ne Leis­tun­gen er­hal­ten.

Mit un­se­rer Kran­ken­­ta­ge­­geld­­ver­si­che­rung kön­nen Sie Ein­kom­mens­­aus­fäl­le aus­glei­chen und Ih­ren fi­nan­ziel­len Ver­­pflich­tun­gen wei­ter­hin nach­­kom­men.

Ihre Vorteile
01

Schutz vor finanziellen Engpässen bei längerer Arbeitsunfähigkeit


02

Unbegrenzte Zah­lung – so­lan­ge ei­ne Ar­beits­unfä­hig­keit vor­liegt


03

Leistungsbeginn und Höhe individuell wählbar (abhängig vom Einkommen)

Unsere EmpfehlungKrankentagegeld für gesetzlich VersicherteKrankentagegeldtarif KTG-G6/5 ab 1,72 Euro/mtl.

Mit dem Krankentagegeldtarif KTG der VGH sind Sie flexibel und können sich  ganz nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem Anstellungsverhältnis versichern.  Dieser Tarif bietet Ihnen die Gelegenheit, die Höhe des Tagegeldes ganz nach Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten festzulegen. Mit der Dynamik und der individuellen Anpassungsmöglichkeit können Sie Ihre Versicherung ganz flexibel gestalten.

Preisbeispiel Krankentagegeld

Johannes lebt mit seiner Frau und den beiden Kindern im Speckgürtel von Hannover. In seiner Freizeit unternimmt er viel und ist sehr aktiv. Wer sportlich aktiv ist und sich viel an der frischen Luft bewegt, kann sich auch schon mal verletzen. Leider ist das auch Johannes passiert: Er erleidet einen komplizierten Beinbruch. Gut, dass er die Kranken­tage­geld­versicherung der VGH hat. So kann er sich auf das Gesund­werden konzentrieren. Gedanken um das Finanzielle muss er sich nicht machen.

Johannes Ver­sicherungs­schutz bei der VGH

"Meine OP verlief zwar gut, aber jetzt falle ich doch länger aus als gedacht. Mein Beinbruch war leider nicht ohne."

  • Johannes, 44 Jahre
16,51 Euro/mtl.*

Soviel kostet die Versicherung für Johannes

  • *Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Geburtsjahr zu versichernde Person Johannes: 1980
  • Ausgewählter Tarif KTG-G6/21: Ergänzungsschutz nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
  • Antragsteller Johannes: zu versichernde Person und Versicherungsnehmer
Krankentagegeld – unsere Tarife im Überblick

KTG-G

KTG-S (nur für Selbstständige)

SKG (nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer)

Tagegeld
Hö­he des Ta­ge­gel­des in­di­vi­duell ver­ein­bar in Ab­hän­gig­keit vom Ein­kommen.
individuell wählbar
individuell wählbar
5, 10 oder 15€
Leistungs­beginn
KTG-G: Be­ginn der Aus­zah­lung je nach Ver­ein­ba­rung nach 6, 13 oder 26 Wo­chen
KTG-S: Be­ginn der Aus­zah­lung je nach Ver­ein­ba­rung nach 2, 3, 4 oder 6 Wo­chen.
individuell wählbar
individuell wählbar
nach 6 Wochen
Dynamik
Ab ei­nem ver­si­cher­ten Ta­ge­geld von 30 €/Tag kön­nen Sie min­des­tens al­le 3 Jah­re Ihr Ta­ge­geld er­hö­hen – ohne Ge­sund­heits­prü­fung.
In­di­vi­duelle An­pas­sungs­mö­glich­keit
Bei Er­hö­hung des Net­to­ein­kom­mens ist es mög­lich, das Ta­ge­geld oh­ne Ge­sund­heits­prü­fung ent­spre­chend an­zu­pas­sen.
Leistungen bei Schwanger­schaft
Aus­zah­lung des Ta­ge­gel­des bei schwan­ger­schafts­be­ding­ten Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten außer­halb des ge­setz­li­chen Mut­ter­schutzes.
Wieder­ein­glie­derungs­hilfe
Nach ei­ner Ar­beit­sun­fä­hig­keit von min­des­tens drei Mo­na­ten er­hal­ten Selbst­stän­di­ge ei­ne Zah­lung von 50 % des ver­ein­bar­ten Ta­ge­gel­des für max. 4 Wo­chen.
-
FAQ – die häufigsten Fragen zum Kran­ken­ta­ge­geld
Warum ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
  • Einkommenseinbußen bei längerer Krankheit können Ihre Finanzen schnell durcheinanderbringen –denn die laufenden Kosten z. B. für Lebenshaltung, Miete oder Darlehen bleiben die gleichen.
    • Angestelltemüssen in der Regel schon nach sechs Wochen (ab dem 43. Krankheitstag) mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung auskommen (weniger als 80 % des letzten Nettoeinkommens nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung).
    • Selbstständigeerhalten gar kein Krankengeld, wenn sie dieses nicht separat versichert haben.
    Unser Krankentagegeldtarif KTG hilft Ihnen, Ihre Versorgungslücke zu schließen – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Welchen Krankentagegeld-Tarif brauche ich?
  • Die Versorgungslücke ist ganz individuell. Egal ob eine Grunddeckung oder eine umfassendere Absicherung gewünscht wird – mit unseren Krankentagegeldtarifen können wir Ihre Versorgungslücke auch individuell schließen.
    Welcher Tarif für Sie der passende ist – dabei helfen Ihnen unsereBerater weiter. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Krankentagegeldversicherung
 abschließen?
  • Über unsere Beratersuchefinden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wann gelte ich als arbeitsunfähig?
  • Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht ausüben können (zu 100%).
    Die Arbeitsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt.
Was muss ich tun, wenn ich arbeitsunfähig bin?
Ab wann und wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt?
  • Die Zahlung des Krankentagegeldes der VGH beginnt bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit
    • im Tarif KTG-G nach 6, 13 oder 26 Wochen,
    • im Tarif KTG-S nach 2, 3, 4 oder 6 Wochen und
    • im Tarif SKG nach 6 Wochen
    Eine befristete Zahlung wie in der gesetzlichen Krankenkasse (max. 78 Wochen) gibt es nicht. Das Krankentagegeld wird solange gezahlt, bis:
    • Sie wieder(teil-)arbeitsfähigsind oder
    • eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder
    • eine Erwerbsminderungsrente (auch Rente wegen Teilerwerbsminderung) bezogen wird oder
    • eine private Berufsunfähigkeitsrente bezogen wird oder
    • das Gewerbe abgemeldet, im Laufe der Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit eintritt oder das Berufsleben beendet wird
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Pro­vin­zial Kran­ken­ver­si­che­rung Han­no­ver AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Han­no­ver 59699.

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