Einkommens-schutz und Unfall

Absicherung für Unternehmer

Finanzielle Sicherheit bei Verlust der Arbeitskraft und Unfällen

Die pri­va­te Vor­sor­ge­pla­nung ist für Sie als Un­ter­neh­mer ge­nau­so wich­­tig wie die Steu­erung Ih­res Un­ter­neh­mens. Wenn Sie aus ge­­sund­­heit­­li­chen Grün­­den selbst nicht mehr ar­­bei­­ten kön­­nen oder als Ent­­schei­­der aus­­fal­­len, ste­­hen Sie und Ih­­re Fa­­mi­­lie plötz­­lich oh­­ne Ein­­kom­­men dar. Nach ei­nem Un­­fall ist es wich­­tig, schnell wie­­der auf die Bei­­ne zu kom­­men und die fi­­nan­­ziel­­len Fol­­gen nicht al­­lei­­ne tra­­gen zu müs­­sen.

Ihre Vorteile
01

Schutz bei Berufsunfähigkeit und da­mit Sicher­heit für Ih­re Fa­mi­lie und für Sie selbst


02

Bei schwerer Krankheit oder Be­ein­träch­ti­gung grund­le­gen­der Fä­hig­kei­ten ist Ih­re Ein­kom­mens­grund­la­ge ge­sichert.


03

Absicherung von Unfällen – welt­wei­ter Schutz, rund um die Uhr in Be­ruf und Frei­zeit

Einkommens­schutz und Unfall – unsere Produkte im Überblick

Vorsorge für Mitarbeiter

Absicherung der Arbeitskraft

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wichtigstes Kapi­tal. Doch was ist, wenn Sie Ihrem Job nicht mehr nach­gehen kön­nen und Ihr Ein­kommen weg­bricht? Auf staat­liche Unter­stüt­zung kön­nen Sie dann kaum zäh­len. Daher ist eine private Ver­sicherung un­ver­zicht­bar. Der VGH Berufs­un­fähig­keits­schutz leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Un­fall oder Krank­heit nur noch zu 50 Prozent oder weniger aus­üben können. Insge­samt bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung den umfang­reichsten Schutz. Der VGH Existenz­schutz schützt Sie bei Beein­trächtigung bzw. Ver­lust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten oder wenn Sie schwer er­kran­ken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Be­ruf weiter­hin aus­üben kön­nen.
Vorsorge für Mitarbeiter

Der VGH Unfallschutz

Alle vier Sekunden passiert ein Unfall. Eine Un­acht­samkeit und plötz­lich ändert sich alles. Der VGH Unfall­schutz hilft Ihnen, die finan­ziellen Folgen von schweren Ver­letz­ungen zu tra­gen.
ÖVB: Absicherung der Arbeitskraft in Bremen und Bremerhaven | ÖVB
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227 und VGH Versicherungen, Pro­vin­zial Le­bens­ver­si­che­rung Han­no­ver, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26226

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