- Mit unserer Bauleistungsversicherung sind Sie umfangreich gegen die finanziellen Folgen durch unvorhersehbare Schäden z. B. durch extreme Witterung, Fahrlässigkeit, Vandalismus und bei Diebstahl bereits fest eingebauter Teile abgesichert.
- Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen sämtliche Lieferungen und Leistungen, die erforderlich sind, um den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen.
Bauleistungsversicherung
Passender Schutz für Bauherren und Bauunternehmer
Die Bauleistungsversicherung der VGH
Die auf Ihrer Baustelle gelagerten Materialien stellen eine erhebliche Investition dar – ganz zu schweigen vom Rohbau. Dementsprechend kann es schnell teuer werden, wenn es zu Schäden kommt. Unsere Bauleistungsversicherung schützt Sie während der Bauphase vor den finanziellen Folgen.
Finanzielle Sicherheit für die gesamte Bauphase
Abdeckung des Risikos aus unvorhersehbaren Schäden
Absicherung der Interessen des Bauherrn und aller am Bau beteiligten Unternehmen
Bauleistungsversicherung – unser Produkt im Überblick
Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
- Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Für wen ist eine Bauleistungsversicherung wichtig?
- Eine Bauleistungsversicherung ist für jeden wichtig, der Baumaßnahmen plant und durchführt – egal ob Sie Auftraggeber (Bauherr) oder Auftragnehmer (Bauunternehmer) sind.
Was ist versichert?
- Versichert sind
- alle Bauleistungen wie z. B. Neubauten, Umbauvorhaben, Erweiterungsbauten, Tiefbaumaßnahmen, auch Eigenleistungen,
- alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster,
- Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Bepflanzungen, die im Rahmen des Bauvorhabens eingebracht bzw. ausgeführt werden.
Nicht versichert sind- die Baustelleneinrichtung
- Zeichnungen und Pläne
- Baugeräte, Werkzeuge
- Fahrzeuge aller Art
- Personenschäden
Wann besteht Versicherungsschutz?
- Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. jedoch schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
- Sie erhalten von uns eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen des versicherten Bauvorhabens oder gelagerter Baumaterialien z. B. durch
- Vandalismus, Böswilligkeit, Sabotage
- Fahrlässigkeit und Vandalismus
- Ungeschicklichkeit
- Diebstahl fest eingebauter Teile
- unbekannte Eigenschaften des Baugrunds
- Baugrubeneinsturz
- Fehler bei der Bauausführung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- In unserer Bauleistungsversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
- Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder ihrer Repräsentanten
- normale Witterungseinflüsse
- Diebstahl lagernder Materialien
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Terrorakte
- Kernenergie
- normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
- Brand, Blitzschlag und Explosion (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
- Wir ersetzen Ihnen im Schadenfall sämtliche Lieferungen und Leistungen, die notwendig sind, um den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Dazu gehören beispielsweise auch Aufräumkosten und Kosten für die Trocknung von durchfeuchteten Gebäudeteilen.
Gebäudeversicherung
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Bauherrenhaftpflicht
Inventarversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.