Bauleistungs­versicherung

Passender Schutz für Bauherren und Bauunternehmer 

Die Bau­leistungs­ver­sicherung der VGH

Die auf Ih­rer Bau­stel­le ge­la­ger­ten Ma­te­ria­lien stel­len ei­ne er­heb­li­che In­ves­ti­tion dar – ganz zu schwei­gen vom Roh­bau. Dem­ent­spre­chend kann es schnell teu­er wer­den, wenn es zu Schä­den kommt. Un­se­re Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung schützt Sie wäh­rend der Bau­pha­se vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.

Ihre Vorteile
01

Finanzielle Si­cher­heit für die ge­sam­te Bau­­pha­se


02

Abdeckung des Ri­si­kos aus un­­vor­­her­­seh­­ba­­ren Schä­­den


03

Ab­si­che­rung der In­ter­es­sen des Bau­­herrn und al­ler am Bau be­­tei­lig­­ten Un­­ter­­neh­­men

Bau­leistungs­ver­siche­rung – unser Produkt im Über­blick

Um­fang­rei­cher Schutz für Bau­her­ren und Bau­un­ter­neh­mer
  • Mit un­se­rer Bau­leis­tungs­­ver­si­che­rung sind Sie um­fang­reich ge­gen die fi­nan­ziel­len Fol­gen durch un­­vor­­her­­seh­­ba­re Schä­den z. B. durch ex­­tre­me Wit­te­rung, Fahr­­läs­sig­­keit, Van­da­lis­mus und bei Dieb­stahl be­reits fest ein­ge­bau­ter Tei­le ab­ge­si­chert.
  • Im Scha­den­fall er­set­zen wir Ih­nen sämt­li­che Lie­­fe­run­gen und Leis­­tun­gen, die er­for­­der­­lich sind, um den Zu­­stand vor Ein­­tritt des Scha­­dens wie­der­­her­­zu­­stel­len.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Bau­leis­tungs­ver­sicherung
Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Für wen ist eine Bauleistungsversicherung wichtig?
  • Eine Bauleistungsversicherung ist für jeden wichtig, der Baumaßnahmen plant und durchführt – egal ob Sie Auftraggeber (Bauherr) oder Auftragnehmer (Bauunternehmer) sind.
Was ist versichert?
  • Versichert sind
    • alle Bauleistungen wie z. B. Neubauten, Umbauvorhaben, Erweiterungsbauten, Tiefbaumaßnahmen, auch Eigenleistungen,
    • alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster,
    • Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Bepflanzungen, die im Rahmen des Bauvorhabens eingebracht bzw. ausgeführt werden.
    Nicht versichert sind
    • die Baustelleneinrichtung
    • Zeichnungen und Pläne
    • Baugeräte, Werkzeuge
    • Fahrzeuge aller Art
    • Personenschäden
Wann besteht Versicherungsschutz?
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. jedoch schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Sie erhalten von uns eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen des versicherten Bauvorhabens oder gelagerter Baumaterialien z. B. durch
    • Vandalismus, Böswilligkeit, Sabotage
    • Fahrlässigkeit und Vandalismus
    • Ungeschicklichkeit
    • Diebstahl fest eingebauter Teile
    • unbekannte Eigenschaften des Baugrunds
    • Baugrubeneinsturz
    • Fehler bei der Bauausführung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In unserer Bauleistungsversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder ihrer Repräsentanten
    • normale Witterungseinflüsse
    • Diebstahl lagernder Materialien
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
    • Brand, Blitzschlag und Explosion (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Wir ersetzen Ihnen im Schadenfall sämtliche Lieferungen und Leistungen, die notwendig sind, um den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Dazu gehören beispielsweise auch Aufräumkosten und Kosten für die Trocknung von durchfeuchteten Gebäudeteilen.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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