Pflegeversicherung
Gut versorgt im PflegefallDie Pflegeversicherung der VGH
Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder des Alters. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit unseren Pflegetarifen schützen Sie sich und Ihre Lieben.
Bewahrt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen finanziellen Belastungen im Pflegefall
Individuelle Absicherung – passend für jeden Geldbeutel mit umfassenden Service- und Assistance-Leistungen
Regelmäßige Anpassungsmöglichkeit – sogar im Leistungsfall
PflegeSchutz Komfort | PflegeSchutz Premium | PflegeBahr | |||
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Pflegegrad 5
Bei Einstufung in den Pflegegrad 5 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 40,00 € | 60,00 € | 100%* | ||
Pflegegrad 4
Bei Einstufung in den Pflegegrad 4 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 40,00 € | 60,00 € | 40%* | ||
Pflegegrad 3
Bei Einstufung in den Pflegegrad 3 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 20,00 € | 30,00 € | 30%* | ||
Pflegegrad 2
Bei Einstufung in den Pflegegrad 2 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 5,00 € | 15,00 € | 20%* | ||
Pflegegrad 1
Bei Einstufung in den Pflegegrad 1 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 5,00 € | 10,00 € | 10%* | ||
Soforthilfe
Die Soforthilfe erhalten Sie als einmalige Leistung bei der erstmaligen Ersteinstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2). Die Höhe der Soforthilfe beträgt das 30-Fache des vereinbarten Tagessatzes
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Dynamik - auch im Leistungsfall
Tarifliche Erhöhung des Tagesgeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall (Alle 3 Jahre wird das vereinbarte Pflegetagegeld unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes erhöht)
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Umfassende Service und Assistance-Leistungen
Sie können umfassende Service- und Assistanceleistungen in Anspruch nehmen, diese umfassen u.a.: telefonische Hilfestellung zu Pflegethemen sowie die Vermittlung von Menü- und Einkaufsservices, Pflegeheimplätzen oder Hausnotrufdiensten, Einkaufshilfen, Haushaltshilfen, Fahrdiensten, Kinderbetreuungen, Haustierbetreuungen und Pflegediensten.
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Flexibel festlegbarer Schutzumfang
Die Höhe des gewünschten Tagegeldes können Sie flexibel vereinbaren.
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Staatliche Förderung
Der Staat fördert Ihre Absicherung jährlich mit 60 € bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 €.
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Gesundheitsprüfung entfällt
Bei Antragstellung werden für den Tarif PflegeSchutz u. a. Gesundheitsfragen gestellt. Dadurch erfolgt eine Einschätzung Ihres Gesundheitszustands. Diese entfällt jedoch bei dem Tarif PflegeBahr.
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* des versicherten Tagessatzes | - | - | - | ||
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Warum ist eine Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll?
- Immer mehr Menschen sind aufgrund einer Erkrankung, in Folge eines Unfalls oder im Alter auf professionelle Hilfe angewiesen. Doch eine angemessene Versorgung ist teuer, egal, ob zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung. Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich finanziell an den wichtigsten Pflegemaßnahmen. Sie übernimmt jedoch nie die gesamten Kosten. Die Differenz – oft mehrere Hundert Euro im Monat – müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) zum Unterhalt verpflichtet.
Welche Absicherungen bietet mir die ÖVB an und wie unterscheiden sich diese?
- Um Sie und Ihre Angehörigen im Pflegefall finanziell abzusichern bieten wir Ihnen zwei verschiedene Pflege-Zusatzversicherungen an. Dabei handelt es sich um den staatlich geförderten Pflegeergänzungstarif „PflegeBahr“ sowie die Rundum-Absicherung mit dem Tarif „PflegeSchutz“.Der Tarif PflegeBahr ist eine staatlich geförderte Basisabsicherung in Form eines vereinbarten Tagegeldes, welches Sie nicht individuell festlegen können. Der Abschluss ist allerdings ohne Gesundheitsprüfung möglich und Sie bekommen eine staatliche Förderung von 60 EUR jährlich. Werden Sie pflegebedürftig, erhalten Sie das vereinbarte Tagegeld prozentual, monatlich ausgezahlt (100% in Pflegegrad 5, 40% in Pflegegrad 4, 30% in Pflegegrad 3, 20% in Pflegegrad 2, 10% in Pflegegrad 1).Der PflegeSchutz hingegen bietet eine Rundum-Absicherung im Pflegefall. Sie bestimmen die Absicherungshöhe für jeden Pflegegrad selbst. Wie hoch ihr Bedarf ist, ermitteln wir in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit einem unserer Berater.Neben dem eigentlichen Pflegetagegeld bietet Ihnen der PflegeSchutz auch umfassende Service- und Assistance-Leistungen.
Wie kann ich eine Pflege-Zusatzversicherung der ÖVB abschließen?
- Über unsere Beratersuchefinden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Besteht sofortiger Versicherungsschutz?
- In der privaten Pflege-Zusatzversicherung bestehen mitunter Wartezeiten. Die Wartezeit ist eine festgelegte Zeitspanne zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruches.In unserem TarifPflegeSchutzbesteht jedoch sofortiger Versicherungsschutz, ohne Wartezeiten.Im TarifPflegeBahrbeträgt die Wartezeit fünf Jahre. Diese entfällt bei einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit in Folge eines Unfalls innerhalb dieser Frist
Was ist im Leistungsfall zu tun?
- Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor? Dann melden Sie diese bitte entweder telefonisch unter 0511 362-4310 oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“. Das Team der Leistungsabteilung steht Ihnen beratend zur Seite.
Sind die Beiträge im Leistungsfall weiter zu zahlen?
- Eine Beitragsbefreiung gibt es nicht. Die Beiträge sind für die Dauer der Vertragslaufzeit zu zahlen.
Gibt es eine regelmäßige Anpassung des versicherten Tagegeldes aufgrund steigender Pflegekosten?
- Im Tarif PflegeSchutz wird das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre erhöht – auch wenn Sie bereits pflegebedürftig sind. Diese Erhöhung (Dynamisierung) beruht auf der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland der letzten drei Jahre.
Krankentagegeld
Krankenhauszusatzversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Hannover 59699.