Pflegeversicherung
Gut versorgt im PflegefallDie Pflegeversicherung der ÖVB
Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder des Alters. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit unseren Pflegetarifen schützen Sie sich und Ihre Lieben.
Bewahrt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen finanziellen Belastungen im Pflegefall
Individuelle Absicherung – passend für jeden Geldbeutel mit umfassenden Service- und Assistance-Leistungen
Regelmäßige Anpassungsmöglichkeit – sogar im Leistungsfall
PflegeSchutz Komfort | PflegeSchutz Premium | PflegeBahr | |||
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Pflegegrad 5
Bei Einstufung in den Pflegegrad 5 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 40,00 € | 60,00 € | 100%* | ||
Pflegegrad 4
Bei Einstufung in den Pflegegrad 4 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 40,00 € | 60,00 € | 40%* | ||
Pflegegrad 3
Bei Einstufung in den Pflegegrad 3 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 20,00 € | 30,00 € | 30%* | ||
Pflegegrad 2
Bei Einstufung in den Pflegegrad 2 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 5,00 € | 15,00 € | 20%* | ||
Pflegegrad 1
Bei Einstufung in den Pflegegrad 1 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 5,00 € | 10,00 € | 10%* | ||
Soforthilfe
Die Soforthilfe erhalten Sie als einmalige Leistung bei der erstmaligen Ersteinstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2). Die Höhe der Soforthilfe beträgt das 30-Fache des vereinbarten Tagessatzes
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Dynamik - auch im Leistungsfall
Tarifliche Erhöhung des Tagesgeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall (Alle 3 Jahre wird das vereinbarte Pflegetagegeld unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes erhöht)
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Umfassende Service und Assistance-Leistungen
Sie können umfassende Service- und Assistanceleistungen in Anspruch nehmen, diese umfassen u.a.: telefonische Hilfestellung zu Pflegethemen sowie die Vermittlung von Menü- und Einkaufsservices, Pflegeheimplätzen oder Hausnotrufdiensten, Einkaufshilfen, Haushaltshilfen, Fahrdiensten, Kinderbetreuungen, Haustierbetreuungen und Pflegediensten.
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Flexibel festlegbarer Schutzumfang
Die Höhe des gewünschten Tagegeldes können Sie flexibel vereinbaren.
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Staatliche Förderung
Der Staat fördert Ihre Absicherung jährlich mit 60 € bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 €.
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Gesundheitsprüfung entfällt
Bei Antragstellung werden für den Tarif PflegeSchutz u. a. Gesundheitsfragen gestellt. Dadurch erfolgt eine Einschätzung Ihres Gesundheitszustands. Diese entfällt jedoch bei dem Tarif PflegeBahr.
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* des versicherten Tagessatzes | - | - | - | ||
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Warum ist eine Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll?
Welche Absicherungen bietet mir die ÖVB an und wie unterscheiden sich diese?
Wie kann ich eine Pflege-Zusatzversicherung der ÖVB abschließen?
Besteht sofortiger Versicherungsschutz?
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Sind die Beiträge im Leistungsfall weiter zu zahlen?
Gibt es eine regelmäßige Anpassung des versicherten Tagegeldes aufgrund steigender Pflegekosten?
Krankentagegeld
Krankenhauszusatzversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die ÖVB Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Hannover 59699.