Bauherrenhaftpflicht
Gut geschützt von der Planung bis zur Fertigstellung
Die Bauherren Haftpflichtversicherung der VGH
Sie als Bauherr sind für Schäden, die von Ihrer Baustelle ausgehen, verantwortlich. Wir schützen Sie, wenn trotz aller Sorgfalt und Vorsichtsmaßnahmen auf der Baustelle doch einmal ein Schaden eintritt, z. B. ein Fußgänger verletzt wird und von Ihnen Schadenersatz fordert. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Bauvorhaben konzentrieren.
Ihre Vorteile
Wir bieten Ihnen individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz für Ihr Bauprojekt.
Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
Wir begleichen berechtigte Ansprüche, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht.
Bauherrenhaftpflicht | |
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Versicherungssumme
Wir bieten Ihnen 5 Mio. € oder 10 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an.
| 5 oder 10 Mio. € |
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk | |
Senkungen von Grundstücken und Erdrutschungen | |
Abwasserschäden | |
Schäden durch Erschütterung infolge von Rammarbeiten | |
Schäden durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen oder durch Hebungen von Grundstücken aufgrund von Geothermiebohrungen bis 10 m |
Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
Was ist versichert?
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und Grundstücksbesitzer für das versicherte Bauvorhaben.
Ist eine Bauherren Haftpflichtversicherung Pflicht?
- Nein – eine Absicherung der Bauherrenhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Jedoch empfehlen wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Gefahren und der dadurch entstehenden hohen Kosten diese Versicherung abzuschließen.
Was passiert, wenn die Bauzeit die Versicherungsdauer überschreitet?
- Die Versicherung beginnt mit Einrichtung der Baustelle und endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sollte die Bauphase mehr Zeit beanspruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung und verlängern den Versicherungsschutz.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.