Gewässerschaden­haftpflichtDamit auslaufendes Heizöl kein Vermögen kostet
Die Ge­wässer­scha­den Haft­pflicht­versicherung der VGH

Wenn Sie einen Heiz­­öl­­tank be­­sit­­zen, si­­chern wir Sie mit un­­se­­rer Ge­­wäs­­ser­­scha­­den­­haft­­pflicht ab. Schnell kann es pas­­sie­­ren, dass beim Be­­fül­­len Ih­­res Tanks Heiz­­öl aus­­tritt und das Mauer­­werk so­­wie die Um­­welt ver­­seucht wer­­den. Für den ent­­stan­­de­­nen Scha­­den sind Sie als In­­ha­­ber des pri­­va­­ten Heiz­­öl­­tanks in vol­­ler Hö­­he ver­­ant­­wort­­lich – un­­ab­­hän­­gig da­­von, ob Sie ein Ver­­schul­­den trifft.

Ihre Vorteile
01

Wir prüfen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.


02

Wir bie­ten Ih­nen fi­nan­ziel­len Schutz bei Um­welt­schä­den.


03

Wir begleichen be­rech­tig­te An­sprü­che, un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – so­gar vor Ge­richt.

Ge­wässer­schaden­haft­pflicht – unser Ta­rif im Über­blick

Ge­wässer­scha­den­haft­pflicht

Beitrag pro Jahr
ab 53,55 € *
Ver­sicherungs­summe
Wir bie­ten Ih­nen 5 Mio. € oder 10 Mio. € Ver­si­che­rungs­sum­me pau­schal für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mögens­schä­den an.
5 oder 10 Mio. €
Haft­pflicht­an­sprüche Drit­ter nach Ge­wässer­ver­un­rei­ni­gung
Per­so­nen, die mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, In­stand­hal­tung und sonsti­gen Be­treu­ung Ihres Öl­tanks be­auf­tragt wer­den
De­po­nie­kos­ten ei­ner Be­hand­lung des ver­un­rei­nig­ten Bo­dens
Gut­ach­ter­kos­ten
Schä­den an un­be­weg­lichen Sachen (Ge­bäu­de, Grund­stücke) des Ver­sicherungs­neh­mers, wenn Stof­fe be­stim­mungs­widrig aus der ver­sicher­ten An­la­ge aus­ge­tre­ten sind
Wir beraten Sie gerne
Hinweis
*Der angezeigte Preis wur­de auf Grund­la­ge fol­gen­der An­nah­men be­rech­net:
  • Versicherungs­be­ginn: mor­gen
  • Zahlweise: jähr­lich
  • Dauer: 3 Jah­re Ver­trags­lauf­zeit
  • Versicherungssumme 5.000.000 € pau­schal für Per­so­nen-, Sach­- und Ver­mö­gens­schäden

 Der Preis ist daher als un­ver­bind­li­ches Bei­spiel zu ver­ste­hen. Nur im per­sön­li­chen Ge­spräch kön­nen wir Ih­nen die bes­te Be­ra­tung bie­ten. Ver­ein­ba­ren Sie ei­nen Ter­min mit uns!
FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Gewässer­schaden Haft­pflicht­versicherung
Wie kann ich einen Gewässerschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Gewässerschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?
  • Jeder, der als Hauseigentümer einen Heizöltank besitzt. Aber auch als Mieter eines Einfamilienhauses, in dem sich ein Heizöltank befindet – denn dann gelten Sie als Inhaber.
    Informieren Sie sich über die Leistungen unserer PHV Premium. Hier ist die Gewässerschaden-Haftpflicht für Heizöltanks auf dem selbst bewohnten Grundstück bereits enthalten.
Wer ist mitversichert?
  • Sie als Versicherungsnehmer und Inhaber der versicherten Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen.
Was ist versichert?
  • Wir übernehmen für Sie die anfallenden Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs sowie für die Reinigung von verschmutzten Gewässern.
Sind Schäden, die durch ausgelaufenes Heizöl am eigenen Gebäude entstanden sind, versichert?
  • Wir übernehmen Schäden an Ihrem Gebäude, den Gebäudebestandteilen und dem Erdreich, wenn sie durch ausgelaufenes Öl beschädigt wurden.
Was muss ich bei einem Schaden machen?
    • Versuchen Sie, die Schadenursache zu finden und wenn möglich zu beseitigen.
    • Verhindern Sie die Ausbreitung des Öls.
    • Alarmieren Sie ggf. die Feuerwehr.
    Melden Sie den Schaden schnellstmöglich der ÖVB.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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