Pferdehaftpflicht

Greift bei Schäden durch Ihr Pferd an Personen und deren Eigentum.

Pferdehaftpflichtversicherung: unser günstiger Tarif für Pferdehalter

Pferde sind kraftvolle und wunderschöne Tiere – aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt Ihr Pferd jemanden, können durch Personenschäden schnell hohe Kosten entstehen. Die Pferdehaftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Ihr versichertes Pferd verursacht.

Ihre Vorteile
01

Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden sind mit einer Ver­sicherungs­sum­me von 5, 10 oder 50 Millionen Euro ab­ge­deckt.


02

Die Ver­sicher­ung ent­hält Lei­stun­gen für Flur­schä­den, Miet­sach­schäden an Immo­bilien, Pferde­­an­hängern und Reit­­uten­silien.


03

Ihr Pferd ist bei Reit­tur­nieren ab­ge­sichert. Fohlen und Jung­tiere sind bis zum dritten Lebens­jahr in der Ver­sicherungs­police ent­halten.

Unsere Empfehlung

Pferdeversicherung: Schutz für Ross und Reiter

Die Versicherung beinhaltet umfassende Leistungen und verringert für Sie als Pferdehalter das finanzielle Risiko, falls ein Schaden eintritt.

 
Schließen Sie die Pferdehaftpflicht bei der VGH ab, erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Die Versicherung greift nicht nur bei Ihnen als Pferdehalter, sondern auch bei allen Reitern des Pferdes und bei den Beteiligten einer nicht gewerbsmäßigen Reitbeteiligung.

Pferdehaftpflichtversicherung - unsere wichtigsten Leistungen im Überblick

Pferde­halter­haft­pflicht

Bei­trag pro Monat
ab 6,78 €*
Ver­sicherungs­summe
Je Person-, Sach- oder Vermögensschaden ersetzen wir pauschal bis zu 5, 10 oder 50 Mio. €
5, 10 oder 50 Mio. €
Pferde­hal­ter und Gast­reiter sind auto­matisch ver­sichert
Der Ver­si­che­rungs­neh­mer als Pferdehalter, so wie der Pferdehüter/Gastreiter, der die Auf­sicht über­nimmt, sind mit­ver­si­chert.
Reit­be­teili­gung
Eine Reit­be­teili­gung ist, so­lange sei nicht ge­werb­lich ist, mit­ver­sichert.
Foh­len und Jung­tie­re
Foh­len und Jung­tie­re, die we­der ge­rit­ten noch vor die Kut­sche ge­spannt wer­den, sind bis zum 3. Le­bens­jahr mit­ver­si­chert, wenn die Mut­ter­stu­te über die­sen Ver­trag ver­si­chert ist.
bis zum 3. Lebensjahr
Forderungsausfalldeckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein
fremdes Pferd einen Schaden zufügt und dessen Halter
dafür nicht aufkommen kann
Miet­sach­schä­den an z.B. Boxen, Reithallen und Zäunen
Schä­den an ge­mie­te­ten Im­mo­bilien, wie z. B. Stal­lun­gen, Reit­hal­len, Wei­den und Zäu­nen oder Pad­docks sind mit­ver­si­chert. Sie tra­gen als Ver­si­che­rungs­neh­mer le­dig­lich 250 € selbst.
Miet­sach­schä­den an Pfer­de­an­hän­gern
Schä­den an ge­mie­te­ten oder ge­lie­he­nen Imm­obilien, wie z.B. Stal­lungen, Reit­hallen, Wei­den und Zäu­nen oder Pad­docks sind mit­ver­si­chert. Sie tragen als Ver­si­che­rungs­neh­mer le­dig­lich 250 € selbst.
Miet­sach­schä­den an Reit­u­ten­silien
Schä­den an ge­mie­te­ten oder ge­lie­he­nen be­weg­li­chen Reit­uten­si­lien, wie z. B. Sat­tel, Helm oder Tren­se sind mit­ver­si­chert. Sie tra­gen als Ver­si­che­rungs­neh­mer le­dig­lich 250 € selbst.
Teilnahme an Turnieren und Rennen
Für Pferdehalter ist die Teilnahme an Rennen und Turnieren sowie den Vorbereitungen (Training) mitversichert.
Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland)
Bei einem Auslandaufenthalt haben Sie bis zu 5 Jahren Versicherungsschutz, solange Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland besteht.
5 Jahre
-
Hinweise

*Der angezeigte Preis wur­de auf Grund­la­ge fol­gen­der An­nah­men be­rech­net:

  • Versicherungsbeginn: morgen

  • Zahlweise: jährlich

  • Dauer: 3 Jahre Ver­trags­lauf­zeit

  • Versicherungssumme 5.000.000 € pau­schal für Per­so­nen-, Sach­- und Ver­mö­gens­schäden

  • Selbstbehalt: 250 €

Der Preis ist daher als un­ver­bind­li­ches Bei­spiel zu ver­ste­hen.

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Pferdehaftpflicht
Wichtige Informationen zur Pferdehaftpflicht
Grundsätzlich gilt: Tierhalter haften für ihr Tier. Falls Ihr Pferd also jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, dann haften Sie als Pferdehalter. Was viele nicht wissen: Die Haftung ist unbegrenzt. Und hierbei ist es völlig unerheblich, ob Sie als Pferdebesitzer für den Schaden mitverantwortlich sind oder ob Sie gar kein Verschulden trifft. Durch die unbegrenzte Haftung kann es für Sie als Pferdebesitzer also sehr schnell sehr teuer werden. Tatsächlich können durch Ihr Pferd verursachte Schäden im schlimmsten Fall in die Privatinsolvenz führen.Gerade Personenschäden gehen schnell in die Millionen Euro: Schlägt Ihr Pferd etwa aus und verletzt dadurch jemanden schwer am Kopf, können notwendige Reha-Maßnahmen oder lebenslange Rentenzahlungen hohe Kosten verursachen. Dieses finanzielle Risiko im Falle eines Schadens fängt die Haftpflichtversicherung für Tierhalter auf. Und speziell für Pferdehalter enthält die Pferdeversicherung der VGH spezielle Leistungen.Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Sie als Pferdehalter, sondern auch für jede Person, die auf Ihrem Pferd reitet. Falls die Mutterstute bei uns versichert ist, sind auch Fohlen und Jungtiere bis zum dritten Lebensjahr mitversichert – vorausgesetzt, die Pferde werden weder geritten noch vor eine Kutsche gespannt. Ob und in welchem Umfang Sie in einem Schadensfall tatsächlich haften, prüfen wir für Sie. Berechtigte Ansprüche werden durch die Versicherung abgedeckt. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – wenn es sein muss, auch vor Gericht. Auch dann können Sie sich darauf verlassen, dass die Pferdehaftpflicht für anfallende Gerichtskosten aufkommt.
Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen
Die Haftpflichtversicherung mit besonderen Leistungen für Pferde sichert durch Ihr Tier verursachte Schäden ab. Doch was ist, wenn Sie vom Pferd stürzen und sich trotz Helm verletzen? Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.
Einfache Schadensabwicklung
Der Fall ist eingetreten: Ihr Pferd hat einen Schaden verursacht oder jemanden verletzt? Melden Sie sich einfach bei uns. Als Ihr Versicherer nehmen wir Ihren Haftpflichtschaden für Ihr Pferd auf und kümmern uns um die Schadensabwicklung. Rufen Sie einfach Ihren zuständigen Berater an. Einen Berater in der Nähe finden Sie über unsere Beratersuche. Oder Sie nutzen unsere Service-Hotline. Sie erreichen unseren Schadenservice kostenlos unter folgender Nummer: 0800 844 0800
Wie kann ich die Pferdehaftpflichtversicherung abschließen?
Die Pferdehaftpflicht können Sie ganz einfach online abschließen. Mit wenigen Angaben und in ein paar Schritten erhalten Sie den kompletten Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht: Pferdehaftpflicht berechnen und abschließen. Falls Sie noch Fragen zur Pferdehaftpflichtversicherung haben, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie schnell einen Termin über unsere Beratersuche.
Was ist in der Pferdehaftpflicht versichert?
Die Pferdehaftpflicht deckt Schäden an Personen, Gegenständen oder Vermögen ab. So sind beispielsweise Mietsachschäden an Immobilien, Pferdeanhängern und Reitutensilien versichert. Über Art und Umfang der Versicherungsleistungen beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
Wann zahlt die Pferdehaftpflicht-Versicherung?
Die Pferdehaftpflichtversicherung greift, wenn der Schaden durch eine typische Tiergefahr entstanden ist und dem Reiter kein eigenes Verschulden anzulasten ist. Sollte ein Fehlverhalten des Reiters ursächlich für den Schaden sein, greift dessen Privat-Haftpflichtversicherung.
Welche Versicherungssumme ist bei einer Pferdehaftpflicht sinnvoll?
In der Pferdeversicherung der VGH stehen Ihnen zwei Varianten zur Auswahl. Sie können entscheiden, ob Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von bis 5 oder 10 Millionen Euro versichert sind. Da Schäden sehr schnell in die Millionen Euro gehen können, sollten Sie sich für eine möglichst hohe Deckungssumme entscheiden.
Für wen lohnt sich eine Pferdehaftpflicht?
Für alle private Tierhalter eines Pferds empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung. Wer sein Pferd beruflich oder gewerblich nutzt, bekommt bei uns eine individuelle Lösung. In diesen Fällen greift keine private Pferdehaftpflicht.
Kann ich Ponys und Esel auch über eine Pferdehaftpflicht schützen?
Auch wenn es Pferdehaftpflicht heißt, können Sie natürlich auch privat gehaltene Ponys und Esel darüber versichern.
Brauche ich für Fohlen und Jungtiere eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung?
Nein, Fohlen und Jungtiere, die weder geritten noch vor die Kutsche gespannt werden, sind bis zum 3. Lebensjahr mitversichert – wenn die Mutterstute über einen Vertrag bei der VGH versichert ist. Sie sparen sich also bis zum dritten Lebensjahr für Fohlen und Jungtiere die Beiträge für die Pferdehaftpflicht und erhalten dennoch den vollen Versicherungsschutz, falls etwas passiert.
Gilt die Pferdehaftpflicht nur für mich als Pferdehalter oder auch für Gastreiter?
Die Haftpflicht der VGH für Ihr Pferd gilt sowohl für den Pferdehalter wie auch für Pferdehüter und Gastreiter, welche die Aufsicht fürs Pferd übernehmen – sie sind automatisch mitversichert. Alle Reiter des Pferdes erhalten also den Schutz für das versicherte Pferd. Ausnahme: gewerbsmäßige Tierhüter.
Greift die Pferdehaftpflichtversicherung bei Reitturnieren?
Solange Sie Ihr Pferd weder beruflich, noch gewerblich nutzen, sondern mit dem Tier privat an Sportveranstaltungen und Reitturnieren teilnehmen, gilt der Versicherungsschutz.
Downloads zur Pferdehaftpflichtversicherung
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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