"Mit tierischen Zahnschmerzen aufgewacht. Direkt um Zahnarzt. Der Zahn musste gezogen werden."
Zahnzusatzversicherung
Der Zusatzschutz für Ihre ZähneDie Zahnzusatzversicherung der VGH
Werden Sie Privatpatient beim Zahnarzt! Das geht ganz einfach mit unseren Zahnzusatzversicherungen. Zahnarztbesuche belasten schnell den eigenen Geldbeutel. Sinnvolle medizinische Leistungen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung oftmals nicht oder nur teilweise. Mit einer Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen und sichern sich eine bessere zahnmedizinische Versorgung.
Reduzierung des Eigenanteils beim Zahnarzt
Bessere zahnmedizinische Versorgung
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
Ihre Leistungen in unserer Zahnzusatzversicherung
Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Kunden. Und da die Bedürfnisse unterschiedlich ausfallen, können Sie sich zwischen drei Tarifen entscheiden: Zahnersatz 30, Zahnersatz 50 oder Zahnbehandlung 90.
Für alle, denen bei Ihrer Zahngesundheit vorrangig das Thema “Zahnersatz” wichtig ist, empfehlen wir Zahnersatz 30 oder Zahnersatz 50 . Beide Tarife enthalten grundlegende Zahnersatzleistungen wie Kronen, Brücken, Prothesen, Einlagefüllungen (Inlays) und Implantate.
Wer sich, wenn es um die persönliche Zahngesundheit geht, möglichst wenig Gedanken machen und umfassende Leistungen erhalten möchte, für den ist der Tarif Zahnbehandlung 90 sinnvoll. Sie erhalten eine Vielzahl an Behandlungen, beispielsweise: Wurzelbehandlung, parodontologische Leistungen, professionelle Zahnreinigung und vieles mehr. Egal für welchen der Tarife Sie sich entscheiden, die VGH Zahnzusatzversicherung ist die richtige Wahl, wenn es um Ihre Zahngesundheit geht.
Mit diesem bieten wir Ihnen eine Kostenerstattung von bis zu 50 % für verschiedene zahnärztliche Leistungen. Dazu gehören unter anderem Zahnersatz (auch Inlays und Implantate), plastische Füllungen und professionelle Zahnreinigungen.
Auch Kieferorthopädische Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr werden von unserem Tarif abgedeckt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Zähne optimal versorgt sind.
Sichern Sie sich mit Zahnersatz 50 eine umfassende Absicherung für Ihre Zahngesundheit.
Preisbeispiel: Zahnzusatzversicherung
Melanie ist ihr strahlendes Lächeln wichtig. Zähneputzen, Zahnseide, regelmäßig zum Zahnarzt und zur professionellen Zahnreinigung. Dennoch kann trotzdem immer mal was sein. Mit der Zahnzusatzversicherung der VGH kann sich Melanie drauf verlassen, umfangreiche Leistungen für Ihre Zahngesundheit zu erhalten – und das zu einem günstigen Preis.
Soviel kostet die Versicherung für Melanie
Zahnersatz 30 | Zahnersatz 50 | Zahnbehandlung 90 | |||
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Zahnersatz und Einlagefüllungen
Zahnersatz wie z. B. Kronen, Brücken und Prothesen. Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: max. Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags. | |||||
Implantate
Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: max. Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags (Es gilt ein max. Rechnungsbetrag i. H. v. 2.000 € pro Jahr.). | |||||
Inlays
Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: max. Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags (Es gilt ein max. Rechnungsbetrag i. H. v. 400 € pro Jahr.). | |||||
Plastische Zahnfüllungen
Zahnbehandlung 90: max. Erstattungsleistung 90 % des Restkostenanteils. Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. | |||||
Professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung 90: 50 € pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung (Prophylaktische Leistungen gehören hier zu den allgemeinen zahnärztlichen Leistungen.). Zahnersatz 50: 50 € pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe. | |||||
Kieferorthopädie bis Alter 18
Zahnbehandlung 90: max. Erstattungsleistung 90 % des Restkostenanteils (Es gelten weitere Höchstgrenzen.). Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. | |||||
Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Wurzelbehandlung
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Parodontologische Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Chirurgische Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Sichern Sie sich eine optimale Versorgung im Fall einer Zahnbehandlung, bei Zahnersatz und für Kinder und Jugendliche bei kieferorthopädischen Maßnahmen:
Kombinieren Sie einfach unseren Tarif Zahnbehandlung 90 mit einem Zahnersatztarif (ZE50 oder ZE30).
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
- Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Leistungen für eine Grundversorgung. Über die Regelleistung hinausgehende Versorgungswünsche muss der Versicherte selbst tragen. Für Zahnersatz zahlt die GKV lediglich befundbezogene Zuschüsse.Mit einer Zahnzusatzversicherung werden die Eigenanteile deutlich reduziert.Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist – dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden?
- Auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: So früh, wie möglich!Denn größere Zahnbehandlungen und kostenintensive Zahnersatzmaßnahmen können Sie in jedem Alter treffen – auch wenn Sie bisher völlig gesunde Zähne hatten. Zahnbett- und Zahnfleischentzündungen oder gar Unfälle können schon in jungen Jahren eine teure Behandlung notwendig machen.Bei Kindern und Jugendlichen können aus medizinischen Gründen kieferorthopädische Maßnahmen nötig sein. Denn was jetzt versäumt wird, begleitet Ihre Kinder unter Umständen ein Leben lang. Hinzu kommt, dass die günstigen Beiträge die Entscheidung für diesen wichtigen Schritt leicht machen.Ein weiterer Pluspunkt: Wir leisten auch schon in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen I und II, in denen die GKV noch keine Zahlungen vorsieht.Sorgen Sie deshalb schon früh genug vor und vereinbaren einen persönlichenBeratungstermin.
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
- Über unsere Beratersuchefinden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
- Bei geplantem Zahnersatz (Brücken, Kronen etc.) reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan ein.Für alle Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, erhalten Sie eine Rechnung. Diese schicken Sie uns einfach zu – wir prüfen dann,welchen Betrag wir erstatten. Sie erhalten darüber eine detaillierte Abrechnung von uns und die entsprechende Zahlung auf Ihr Konto.Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unterwww.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich„Kundenservice Krankenversicherung“hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.Sie haben Fragen? Das Team der Leistungsabteilung ist unter der Telefonnummer0511 362- 4407gern für Sie da.
Besteht sofort Versicherungsschutz?
- In der privaten Krankenversicherung bestehen in der Regel Wartezeiten. Die Wartezeit ist eine festgelegte Zeitspanne zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruches.In unseren Zahnzusatztarifen beträgt die Wartezeit 6 Monate.
Bis zu welchem Betrag werden meine Kosten erstattet?
- Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Für unsere Zahnersatztarife gelten Rechnungshöchstbeträge („Zahnstaffel“). Von den Rechnungshöchstbeträgen werden die Tarifleistungen gezahlt.1. Versicherungsjahr 500 €2. Versicherungsjahr 750 €3. Versicherungsjahr 1.500 €4. Versicherungsjahr 2.000 €5. Versicherungsjahr 3.000 €ab 6. Versicherungsjahr 10.000 €Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze.
Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.Für den Zahnbehandlungstarif ZB90 erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit die vollen Tarifleistungen (keine Zahnstaffel).
Pflegeversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Hannover 59699.