"Mit tierischen Zahnschmerzen aufgewacht. Direkt um Zahnarzt. Der Zahn musste gezogen werden."
Zahnzusatzversicherung
Der Zusatzschutz für Ihre ZähneDie Zahnzusatzversicherung der ÖVB
Werden Sie Privatpatient beim Zahnarzt! Das geht ganz einfach mit unseren Zahnzusatzversicherungen. Zahnarztbesuche belasten schnell den eigenen Geldbeutel. Sinnvolle medizinische Leistungen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung oftmals nicht oder nur teilweise. Mit einer Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen und sichern sich eine bessere zahnmedizinische Versorgung.
Reduzierung des Eigenanteils beim Zahnarzt
Bessere zahnmedizinische Versorgung
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
Ihre Leistungen in unserer Zahnzusatzversicherung
Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Kunden. Und da die Bedürfnisse unterschiedlich ausfallen, können Sie sich zwischen drei Tarifen entscheiden: Zahnersatz 30, Zahnersatz 50 oder Zahnbehandlung 90.
Für alle, denen bei Ihrer Zahngesundheit vorrangig das Thema “Zahnersatz” wichtig ist, empfehlen wir Zahnersatz 30 oder Zahnersatz 50 . Beide Tarife enthalten grundlegende Zahnersatzleistungen wie Kronen, Brücken, Prothesen, Einlagefüllungen (Inlays) und Implantate.
Wer sich, wenn es um die persönliche Zahngesundheit geht, möglichst wenig Gedanken machen und umfassende Leistungen erhalten möchte, für den ist der Tarif Zahnbehandlung 90 sinnvoll. Sie erhalten eine Vielzahl an Behandlungen, beispielsweise: Wurzelbehandlung, parodontologische Leistungen, professionelle Zahnreinigung und vieles mehr. Egal für welchen der Tarife Sie sich entscheiden, die ÖVB Zahnzusatzversicherung ist die richtige Wahl, wenn es um Ihre Zahngesundheit geht.
Mit diesem bieten wir Ihnen eine Kostenerstattung von bis zu 50 % für verschiedene zahnärztliche Leistungen. Dazu gehören unter anderem Zahnersatz (auch Inlays und Implantate), plastische Füllungen und professionelle Zahnreinigungen.
Auch Kieferorthopädische Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr werden von unserem Tarif abgedeckt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Zähne optimal versorgt sind.
Sichern Sie sich mit Zahnersatz 50 eine umfassende Absicherung für Ihre Zahngesundheit.
Preisbeispiel: Zahnzusatzversicherung
Melanie ist ihr strahlendes Lächeln wichtig. Zähneputzen, Zahnseide, regelmäßig zum Zahnarzt und zur professionellen Zahnreinigung. Dennoch kann trotzdem immer mal was sein. Mit der Zahnzusatzversicherung der ÖVB kann sich Melanie drauf verlassen, umfangreiche Leistungen für Ihre Zahngesundheit zu erhalten – und das zu einem günstigen Preis.
Soviel kostet die Versicherung für Melanie
Zahnersatz 30 | Zahnersatz 50 | Zahnbehandlung 90 | |||
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Zahnersatz und Einlagefüllungen
Zahnersatz wie z. B. Kronen, Brücken und Prothesen. Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: max. Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags. | |||||
Implantate
Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: max. Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags (Es gilt ein max. Rechnungsbetrag i. H. v. 2.000 € pro Jahr.). | |||||
Inlays
Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: max. Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags (Es gilt ein max. Rechnungsbetrag i. H. v. 400 € pro Jahr.). | |||||
Plastische Zahnfüllungen
Zahnbehandlung 90: max. Erstattungsleistung 90 % des Restkostenanteils. Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. | |||||
Professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung 90: 50 € pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung (Prophylaktische Leistungen gehören hier zu den allgemeinen zahnärztlichen Leistungen.). Zahnersatz 50: 50 € pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe. | |||||
Kieferorthopädie bis Alter 18
Zahnbehandlung 90: max. Erstattungsleistung 90 % des Restkostenanteils (Es gelten weitere Höchstgrenzen.). Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. | |||||
Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Wurzelbehandlung
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Parodontologische Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Chirurgische Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Sichern Sie sich eine optimale Versorgung im Fall einer Zahnbehandlung, bei Zahnersatz und für Kinder und Jugendliche bei kieferorthopädischen Maßnahmen:
Kombinieren Sie einfach unseren Tarif Zahnbehandlung 90 mit einem Zahnersatztarif (ZE50 oder ZE30).
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden?
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Besteht sofort Versicherungsschutz?
Bis zu welchem Betrag werden meine Kosten erstattet?
Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.
Pflegeversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die ÖVB Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Hannover 59699.