Photovoltaik­versicherung

Schutz vor Reparatur­kosten und Ertrags­ausfall

Die Photovoltaik­ver­sicherung der VGH

Solarenergie ist die Energie der Zukunft. Um­welt­freund­lich, er­gie­big und be­son­ders wirt­schaft­lich – ab­er nur so­lan­ge nichts pas­siert. Wird bei­spiels­wei­se ein Wechsel­rich­ter zer­stört oder wer­den die So­lar­mo­du­le durch Ha­gel­schlag be­schä­digt, ist die Strom­pro­duk­tion ge­stört, schlimms­ten­falls droht ein To­tal­aus­fall. Unsere Pho­to­vol­taik­ver­sicherung schützt Sie vor fi­nan­ziel­len Ver­lus­ten durch Schä­den an Ih­rer Pho­to­vol­taik-An­la­ge und mög­lichen Er­trags­aus­fäl­len.

Ihre Vorteile
01

Sie erhalten eine um­fas­sen­de Ab­siche­rung Ih­rer Pho­to­vol­taik-An­la­ge ge­gen Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen zum Neu­wert.


02

Unser Versicherungs­schutz gilt auch bei Schä­den, die wäh­rend der Erst­mon­ta­ge durch Brand, Blitz­schlag, Ex­plo­sion, Sturm, Hag­el, Van­da­lis­mus oder Dieb­stahl ent­ste­hen.


03

Sie erhalten Ersatz der ent­gan­ge­nen Ein­spei­se­ver­gü­tung im Fal­le ei­nes Er­trags­aus­falls.

Photovoltaik­ver­sicherung – unser Produkt im Über­blick

Zum Schutz Ihrer Photovoltaik-Anlage
  • Un­se­re Pho­to­vol­taik­ver­si­che­rung springt ein, wenn Ih­re Pho­to­vol­taik-An­la­ge durch un­vor­her­seh­ba­re Er­eig­nis­se wie z. B. Ha­gel be­schä­digt oder zer­stört wird.
  • Im Scha­den­fall er­set­zen wir Ih­nen die Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten bis zur Hö­he der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me (Neu­wert).
  • Soll­te es im Scha­den­fall zu ei­ner Un­ter­bre­chung der Strom­pro­duk­tion kom­men, er­stat­ten wir Ih­nen den da­raus re­sul­tie­ren­den Er­trags­aus­fall für ei­nen be­stimm­ten ver­ein­bar­ten Zeit­raum.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Photo­voltaik­versicherung
Wie kann ich einen Photovoltaikschaden melden?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Photovoltaikversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Photovoltaikversicherung wichtig?
  • Eine Photovoltaik-Anlage stellt einen hohen Wert dar, der häufig durch einen Kredit finanziert wird. Die Photovoltaikversicherung schützt Sie vor einer Vielzahl von Gefahren und sichert so Ihre Investition. Da Photovoltaik-Anlagen häufig mit dem Ziel errichtet werden, mit dem eingespeisten Strom Gewinne zu erzielen, sind auch Ertragsausfälle versichert, sollte die Anlage einmal durch einen Schaden funktionslos sein.
Was ist versichert?
  • Versichert sind die im Versicherungsschein genannten solartechnischen Anlagen und Geräte für die Stromerzeugung wie
    • Photovoltaik-Module
    • Modultragegestelle
    • Wechselrichter
    • Einspeise- und Erzeugungszähler
    • Akkumulatoren
    • Laderegler
    • Trafos
    • Überspannungsschutzeinrichtungen
    • Blitzschutzanlagen
    • Gleich- und Wechselstromverkabelung
    gemäß Lieferumfang der Stromerzeugungsanlage

    Nicht versichert sind z. B.
    • Teile, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen
    • Teile, die nicht dem direkten Betrieb der Photovoltaik-Anlage dienen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Unsere Photovoltaikversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt.

    Sie leistet Entschädigung für unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl.

    Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Schäden, die durch Löscharbeiten entstehen
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Sabotage
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Beschädigung durch Tiere z. B. Tierbisse
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In unserer Photovoltaikversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen die Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (Neuwert).
Was passiert bei einem Ertragsausfall?
  • Der Ertragsausfall für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund eines versicherten Sachschadens ist automatisch mitversichert. Wir erstatten Ihnen die entgangene Einspeisevergütung in der tatsächlichen Höhe für den vertraglich vereinbarten Zeitraum.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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