- Unsere Photovoltaikversicherung springt ein, wenn Ihre Photovoltaik-Anlage durch unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. Hagel beschädigt oder zerstört wird.
- Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen die Wiederherstellungskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (Neuwert).
- Sollte es im Schadenfall zu einer Unterbrechung der Stromproduktion kommen, erstatten wir Ihnen den daraus resultierenden Ertragsausfall für einen bestimmten vereinbarten Zeitraum.
Photovoltaikversicherung
Schutz vor Reparaturkosten und Ertragsausfall
Die Photovoltaikversicherung der VGH
Solarenergie ist die Energie der Zukunft. Umweltfreundlich, ergiebig und besonders wirtschaftlich – aber nur solange nichts passiert. Wird beispielsweise ein Wechselrichter zerstört oder werden die Solarmodule durch Hagelschlag beschädigt, ist die Stromproduktion gestört, schlimmstenfalls droht ein Totalausfall. Unsere Photovoltaikversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten durch Schäden an Ihrer Photovoltaik-Anlage und möglichen Ertragsausfällen.
Sie erhalten eine umfassende Absicherung Ihrer Photovoltaik-Anlage gegen Beschädigungen oder Zerstörungen zum Neuwert.
Unser Versicherungsschutz gilt auch bei Schäden, die während der Erstmontage durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Vandalismus oder Diebstahl entstehen.
Sie erhalten Ersatz der entgangenen Einspeisevergütung im Falle eines Ertragsausfalls.
Photovoltaikversicherung – unser Produkt im Überblick
Wie kann ich einen Photovoltaikschaden melden?
- Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Photovoltaikversicherung abschließen?
- Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Photovoltaikversicherung wichtig?
- Eine Photovoltaik-Anlage stellt einen hohen Wert dar, der häufig durch einen Kredit finanziert wird. Die Photovoltaikversicherung schützt Sie vor einer Vielzahl von Gefahren und sichert so Ihre Investition. Da Photovoltaik-Anlagen häufig mit dem Ziel errichtet werden, mit dem eingespeisten Strom Gewinne zu erzielen, sind auch Ertragsausfälle versichert, sollte die Anlage einmal durch einen Schaden funktionslos sein.
Was ist versichert?
- Versichert sind die im Versicherungsschein genannten solartechnischen Anlagen und Geräte für die Stromerzeugung wie
- Photovoltaik-Module
- Modultragegestelle
- Wechselrichter
- Einspeise- und Erzeugungszähler
- Akkumulatoren
- Laderegler
- Trafos
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Blitzschutzanlagen
- Gleich- und Wechselstromverkabelung
gemäß Lieferumfang der Stromerzeugungsanlage
Nicht versichert sind z. B.- Teile, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen
- Teile, die nicht dem direkten Betrieb der Photovoltaik-Anlage dienen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
- Unsere Photovoltaikversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt.
Sie leistet Entschädigung für unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl.
Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
- Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Schäden, die durch Löscharbeiten entstehen
- Wasser, Feuchtigkeit
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Sabotage
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Beschädigung durch Tiere z. B. Tierbisse
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- In unserer Photovoltaikversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
- betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Terrorakte
- Kernenergie
- Erdbeben und deren Folgen
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
- Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen die Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (Neuwert).
Was passiert bei einem Ertragsausfall?
- Der Ertragsausfall für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund eines versicherten Sachschadens ist automatisch mitversichert. Wir erstatten Ihnen die entgangene Einspeisevergütung in der tatsächlichen Höhe für den vertraglich vereinbarten Zeitraum.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.