Wohngebäude­versicherung

Schutz für Ihre vier Wände

Die Wohn­ge­bäu­de­versicherung der VGH

Sie haben Ihr Haus ge­fun­den und es mit viel Geld und Herz­blut zu Ih­rem Zu­hau­se ge­macht? Ein Alb­traum, wenn es durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Rohrbruch, Blitz­schlag, Sturm, Hagel, Starkregen oder weitere Naturgefahren (Elementarschäden) zer­stört wird. Im Ernst­fall sind Ih­re vier Wän­de durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der VGH ge­schützt. 

Ihre Vorteile
01

Umfangreiche Leis­tun­gen und in­di­viduel­ler Ver­sicher­ungs­schutz durch unter­schied­liche Leis­tungs­pa­kete und Zu­satz­bau­stei­ne wie z. B. Bruch­schäden an Ab­leitungs­rohren außer­halb des Gebäudes


02

Wiederherstellung Ihrer Immobilie zum Neuwert  inklusive Preissteigerungen und Folgekosten


03

Zu­be­hör und bau­li­che Grund­stücks­be­stand­tei­le können mitversichert werden

Jetzt gegen Naturgefahren absichern

Der Naturgefahren-Check zeigt nach Ein­gabe Ihrer Post­leitzahl „in Heller und Pfennig“, welche Schä­den durch Un­wetter vor Ihrer Haus­tür aus­ge­löst wurden. Im an­ge­schlos­senen Hoch­was­ser-Check ist das indi­viduelle Hoch­was­ser-Risiko für jede Adresse ables­bar. Dort ist auch das indi­viduelle Stark­regen­risiko zu finden. Denn welche Schä­den Stark­regen ver­ursacht, hängt nicht nur von der Inten­sität des Regens, sondern auch vom Stand­ort des Gebäu­des ab. Je tiefer es liegt und je näher an einem Bach, desto höher sein Risiko.

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Naturereignisse durch Starkregen und Überschwemmungen in Deutschland 2014-2023
Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung – unse­re wich­tigs­ten Leis­tun­gen im Über­blick

Zu­sätzliche Schutz­bau­steine Wohn­­gebäude­­versicherung

Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)"

Klima­for­scher ge­hen von ei­ner Zu­nah­me der Wet­ter­ex­tre­me aus. Deshalb ist jetzt der Zusatzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" bereits in die VGH Wohngebäudeversicherung integriert. Er schützt vor den immensen Kosten durch:

  • Hochwasser, wenn Bäche, Flüsse oder Seen über die Ufer treten  
  • Rückstau
  • Erdfall und Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch
  • Schneedruck und Lawinen
Schutzbaustein Glasversicherung

Für Glas­schä­den im und am Haus kom­men schnell hohe Sum­men zu­sam­men. Die Glas­ver­si­che­rung gilt spe­ziell für Mehr­fa­mi­lien­häu­ser zur Ab­si­che­rung der Außen- und In­nen­ver­gla­sung wie z. B. Bal­kon­ver­gla­sun­gen, Glas­tü­ren oder Dusch­ka­bi­nen.
Be­sit­zer von Ein­fa­mi­lien­häu­sern schüt­zen sich über den Glas­bau­stein der Haus­rat­ver­si­che­rung.

Schutzbaustein Allgefahrendeckung

Sie wohnen um­welt­be­wusst und nut­zen er­neuer­ba­re Ener­gien wie z. B. Pho­to­vol­taik, So­lar­ther­mie oder Erd­wär­me? Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt die wert­vol­len An­la­gen vor Schä­den durch Feuer, Blitz­schlag, Sturm und Ha­gel. Mit die­sem zu­sätz­li­chen Bau­stein sind wir auch bei Schä­den durch

  • Bedienfehler,
  • Diebstahl und Van­da­lis­mus,
  • Kurzschluss,
  • Tiere (z. B. Mar­der)

an Ihrer Sei­te und über­neh­men im Scha­den­fall so­gar den Er­trags­aus­fall beziehungsweise höhere Kosten z. B. für Strom oder Gas.

Zusätzlich können Sie weitere haustechnische Anlagen, wie z. B. Smart-Home-Anlagen, Klingel-, Gegensprech- und Videoanlagen, elektronische Schließanlagen oder Ladestationen und Wallboxen mitversichern. 

Schutzbaustein Ableitungsrohre

Sie können Ihre Ableitungsrohre außerhalb oder nur unterhalb Ihres Hauses gegen Bruchschäden versichern.

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Wohn­gebäude­­versicherung
Welche Wohngebäudeversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie sich Ihr Paket selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Wohngebäudeschaden melden?
Wie kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
  • Die Wohngebäudeversicherung können Sie ganz einfach online abschließen. Mit wenigen Angaben und in ein paar Schritten erhalten Sie den kompletten Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung:
    Falls Sie noch Fragen zur Wohngebäudeversicherung haben, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie schnell einen Termin über unsere Beratersuche.
Ist eine Wohngebäudeversicherung auch schon beim Bau des Hauses sinnvoll?
  • Mit der Wohngebäudeversicherung bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden ab dem ersten Spatenstich für 24 Monate.
    Sobald das Gebäude fachgerecht geschlossen ist, besteht auch beitragsfreier Versicherungsschutz gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen und - soweit vereinbart - weitere Naturgefahren (Elementarschäden).
    Bis dahin empfehlen wir Ihnen eine Bauleistungs- und eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.
    Die Bauleistungsversicherung bietet Ihnen als Bauherrn und Ihren Handwerkern während der gesamten Bauphase Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen Beschädigungen am entstehenden Gebäude.
    Die Bauherrenhaftpflicht bietet dem Bauherrn Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wie z. B. Beschilderung, Sicherung und Beleuchtung der Baustelle. Im Schadenfall wird die Haftungsfrage geprüft, werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt und berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück mitversichert.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung?
  • Stellen Sie doch einfach mal Ihr Haus auf den Kopf. Das, was herausfällt, wie z. B. Möbel, Kleidung, Lebensmittel, elektronische Geräte, Wertsachen, ist durch die Hausratversicherung geschützt. Das Haus selbst und alles, was fest damit verbunden ist, sichert die Wohngebäudeversicherung. Mitversichert sind außerdem bauliche Grundstücksbestandteile wie z. B. Grundstückseinfriedungen, Überdachungen, Schwimmbecken, Kleinwindkraftanlagen, Regenwassersammelanlagen und weitere technische Einrichtungen.
Wie wird die Wohnfläche ermittelt?
  • Zur Wohnfläche zählt die Fläche aller Räume eines Gebäudes einschließlich Wintergärten, Hobbyräumen, Hauswirtschaftsräumen und eventuell vorhandenen Gewerbeflächen. Nicht berücksichtigen müssen Sie Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt bzw. ausgebaut sind.
Was muss ich beachten, wenn ich anbaue oder modernisiere?
  • Wenn Sie anbauen oder eine Photovoltaikanlage installieren, erhöht sich der Wert Ihres Hauses. Informieren Sie uns über die Art und den Umfang der geplanten Maßnahmen. Wir beraten Sie gern und passen Ihren Versicherungsschutz an. Dann sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.

    Jetzt zum Beratungsformular

Sind Rauchmelder Pflicht?
  • Ja, denn jeden Tag sterben Menschen an den Folgen eines Feuers. Dabei ist Rauch viel gefährlicher als Flammen. Er kommt schnell, breitet sich lautlos aus und macht Schlafende bewusstlos. Schon nach zwei Minuten kann er zu einer tödlichen Rauchvergiftung führen. Darum besteht auch in Bremen und Bremerhaven die Rauchmelderpflicht. Rauchwarnmelder retten Leben – Ihr eigenes, das Ihrer Familie oder Ihrer Mieter.
Brauche ich eine Rückstausicherung?
  • Bei starken Regenfällen oder Hochwasser kann es passieren, dass die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Ohne Rückstausicherung wird Abwasser in die Entwässerungsleitungen Ihres Hauses zurückgedrückt und tritt insbesondere im Keller z. B. aus Duschen, Waschbecken, Toiletten wieder aus. Um zu vermeiden, dass das oft mit Fäkalien versetzte Abwasser gravierende Schäden anrichtet, haben die Kommunen und örtlichen Abwasserverbände die Rückstausicherung zur Pflicht erklärt. Durch den Einbau einer Hebeanlage oder durch Rückstauverschlüsse können Sie Ihr Haus vor solchen Schäden bewahren. Lassen Sie sich von Ihrer Kommune oder Ihrem Abwasserverband beraten, welche Rückstausicherung für Ihr Gebäude geeignet ist. Mit dem Einbau und der regelmäßigen Wartung haben Sie alle Vorschriften beachtet und sind auf der sicheren Seite.
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
  • Auf staatliche Hilfe bei Unwettern sollten Sie sich nicht verlassen. Das wurde bei vergangenen Katastrophen schnell klar. In der Regel ersetzt der Betrag nicht den entstandenen Schaden. Für den Versicherungsschutz Ihres Hauses sind Sie selbst verantwortlich. Der Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" ist in Ihre Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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