Erhalten Ihre Mitarbeiter vermögenswirksame Leistungen? Dann haben sie die Chance einer betrieblichen Altersversorgung „zum Nulltarif“. Ihr VGH Vertreter informiert Sie gerne ausführlich über die Umwandlungsmöglichkeiten vermögenswirksamer Leistungen.
Betriebliche Altersversorgung
Mitarbeiter motivieren und binden - wir helfen Ihnen
Die Betriebliche Altersversorgung der VGH
Qualifizierte Mitarbeiter sind wertvoll für den Erfolg Ihres Unternehmens – und am Markt heiß umkämpft. Sie für sich zu gewinnen, zu motivieren und langfristig zu binden, ist das Ziel jedes wirtschaftlich denkenden Betriebes. Steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens gegenüber Ihren Mitarbeitern und bieten Sie ihnen eine betriebliche Altersversorgung.
Sie erhöhen die Attraktivität Ihres Unternehmens für Mitarbeiter – denn Sie bieten mit der zusätzlichen Altersversorgung einen attraktiven Mehrwert.
Sie stärken die Motivation Ihrer Mitarbeiter und erreichen eine hohe Bindung und Identifikation qualifizierter Arbeitnehmer mit Ihrem Unternehmen.
Sie sichern Ihren Mitarbeitern steuer- und gegebenenfalls sozialversicherungsfreie Beitragszahlungen.
Bevor es eng wird: für das Alter vorsorgen mit der VGH FirmenRente
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Was für den Einzelnen positiv ist, stellt die Rentenkasse vor enorme Schwierigkeiten: Weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Zudem beziehen diese durch eine stets steigende Lebenserwartung immer länger ihre Rente.
Aus diesem Grund kann die gesetzliche Rente nur das finanzielle Fundament der Altersvorsorge sein. Um den Lebensstandard zu sichern, muss sie jedoch um private oder betriebliche Vorsorgemaßnahmen ergänzt werden.
Steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens gegenüber Ihren Mitarbeitern und bieten Sie ihnen eine betriebliche Altersversorgung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Lebensstandards jedes einzelnen.
Sicherheit und Renditechancen: Die VGH FirmenRente gibt es in zwei Anlagemodellen. Beide Optionen garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss eine lebenslange Mindestrente in gleichbleibender Höhe.
- Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Die VGH FirmenRente | sicherheitsorientiertSicherheit | ausgewogenBalance | |
---|---|---|---|
Sicherheit | hoch | mittel | |
Renditechance | niedrig | mittel | |
Anlagestrategie | Sparbeiträge werden im Sicherungsvermögen* angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds. | Sparbeiträge werden teilweise im Sicherungsvermögen* und teilweise im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds. | |
*Sicherungsvermögen = Vermögen, das der Versicherer zurücklegt, um seinen Kunden jederzeit die Gelder auszahlen zu können, die er ihnen garantiert. |
Für wen ist eine betriebliche Altersversorgung möglich?
- Dem Gesetz nach kann eine betriebliche Altersversorgung nahezu von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Hierzu gehören Arbeiter und Angestellte, Teilzeitbeschäftigte einschließlich der Beschäftigten, die sich in einer Berufsausbildung befinden.
Welche ÖVB FirmenRente brauche ich?
- Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie einen Variante der ÖVB FirmenRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Wer entscheidet über den Anbieter und die Art der betrieblichen Altersversorgung?
- Sie entscheiden, ob und in welcher Höhe das Modell für Sie infrage kommt. Ihr Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg und den Anbieter, über den er eine bAV im Unternehmen einrichtet.Folgende Möglichkeiten (Durchführungswege) bieten wir an:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Direktzusage/Pensionszusage
Wie hoch ist der maximal geförderte Umwandlungsbetrag pro Jahr?
- Beiträge bis zu insgesamt 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung können steuerbegünstigt (bei Zusagen ab 2005 steuerfrei, davor pauschalbesteuert) angelegt werden.Beiträge bis insgesamt 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung bleiben sozialabgabenfrei, sofern das Einkommen die in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschreitet.
Wie kann das Entgelt umgewandelt werden?
- Sie als Mitarbeiter können monatlich, viertel-, halb- oder jährlich sparen. Es können auch Sonderzahlungen geleistet werden. Dabei ist zu beachten, dass der jährliche Höchstbetrag insgesamt nicht überschritten werden darf.
Wie kann ich eine ÖVB FirmenRente abschließen?
- Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wie wird die betriebliche Altersversorgung ausgezahlt?
- Sie entscheiden, wie das angesparte Guthaben ausgezahlt wird: als lebenslange Rente oder in einer Summe.Auch eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung ist möglich.
Firmen-Unfallschutz
VGH CyberSchutz
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26226.