Betriebliche Altersversorgung

Mitarbeiter motivieren und binden - wir helfen Ihnen 

Die Betriebliche Altersversorgung der VGH

Qualifizierte Mitarbeiter sind wertvoll für den Erfolg Ihres Unternehmens – und am Markt heiß umkämpft. Sie für sich zu gewinnen, zu motivieren und langfristig zu binden, ist das Ziel jedes wirtschaftlich denkenden Betriebes. Steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens gegenüber Ihren Mitarbeitern und bieten Sie ihnen eine betriebliche Altersversorgung. 

Ihre Vorteile
01

Sie erhöhen die Attraktivität Ihres Unternehmens für Mitarbeiter – denn Sie bieten mit der zusätzlichen Altersversorgung einen attraktiven Mehrwert.


02

Sie stärken die Motivation Ihrer Mitarbeiter und erreichen eine hohe Bindung und Identifikation qualifizierter Arbeitnehmer mit Ihrem Unternehmen.


03

Sie sichern Ihren Mitarbeitern steuer- und gegebenenfalls sozialversicherungsfreie Beitragszahlungen.

Bevor es eng wird: für das Alter vor­sorgen mit der VGH FirmenRente


Unsere Gesell­schaft wird immer älter. Was für den Einzelnen positiv ist, stellt die Renten­kasse vor enorme Schwierig­keiten: Weniger Beitrags­zahler müssen für immer mehr Rentner auf­kommen. Zu­dem beziehen diese durch eine stets steigende Lebens­er­wartung immer länger ihre Rente.

Aus diesem Grund kann die gesetz­liche Rente nur das finanzielle Funda­ment der Alters­vor­sorge sein. Um den Lebens­standard zu sichern, muss sie jedoch um private oder betrieb­liche Vorsorge­maß­nahmen er­gänzt werden.

Steigern Sie die Attrak­tivität Ihres Unter­nehmens gege­nüber Ihren Mitar­beitern und bieten Sie ihnen eine betrieb­liche Alters­ver­sorgung. Sie leisten damit einen wichtigen Bei­trag zur Sicherung des Lebens­standards jedes einzelnen.

Sicher­heit und Rendite­chancen: Die VGH FirmenRente gibt es in zwei Anlage­modellen. Beide Optionen garantieren Ihnen bereits bei Vertrags­abschluss eine lebens­lange Mindest­rente in gleich­bleibender Höhe.

Die VGH FirmenRente gibt es in zwei Anlage­modellen
  • Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.
Die VGH FirmenRente
sicherheitsorientiertSicherheit
ausgewogenBalance

Sicherheit

hoch

mittel

Renditechance

niedrig

mittel

Anlagestrategie

Sparbeiträge werden im Sicherungsvermögen* angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds.

Sparbeiträge werden teilweise im Sicherungsvermögen* und teilweise im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds.

*Sicherungsvermögen = Vermögen, das der Versicherer zurücklegt, um seinen Kunden jederzeit die Gelder auszahlen zu können, die er ihnen garantiert.

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur betrieb­lichen Alters­ver­sor­gung
Für wen ist eine betriebliche Altersversorgung möglich?
  • Dem Gesetz nach kann eine betriebliche Altersversorgung nahezu von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Hierzu gehören Arbeiter und Angestellte, Teilzeitbeschäftigte einschließlich der Beschäftigten, die sich in einer Berufsausbildung befinden.
Welche ÖVB FirmenRente brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie einen Variante der ÖVB FirmenRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Wer entscheidet über den Anbieter und die Art der betrieblichen Altersversorgung?
  • Sie entscheiden, ob und in welcher Höhe das Modell für Sie infrage kommt. Ihr Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg und den Anbieter, über den er eine bAV im Unternehmen einrichtet.
    Folgende Möglichkeiten (Durchführungswege) bieten wir an:
    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Unterstützungskasse
    • Direktzusage/Pensionszusage
Wie hoch ist der maximal geförderte Umwandlungsbetrag pro Jahr?
  • Beiträge bis zu insgesamt 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung können steuerbegünstigt (bei Zusagen ab 2005 steuerfrei, davor pauschalbesteuert) angelegt werden.
    Beiträge bis insgesamt 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung bleiben sozialabgabenfrei, sofern das Einkommen die in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschreitet.
Wie kann das Entgelt umgewandelt werden?
  • Sie als Mitarbeiter können monatlich, viertel-, halb- oder jährlich sparen. Es können auch Sonderzahlungen geleistet werden. Dabei ist zu beachten, dass der jährliche Höchstbetrag insgesamt nicht überschritten werden darf.
Wie kann ich eine ÖVB FirmenRente abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wie wird die betriebliche Altersversorgung ausgezahlt?
  • Sie entscheiden, wie das angesparte Guthaben ausgezahlt wird: als lebenslange Rente oder in einer Summe.
    Auch eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung ist möglich.
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Vermögens­wirksame Leistungen

Erhalten Ihre Mitarbeiter ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tungen? Dann haben sie die Chan­ce einer be­trieb­lichen Al­ters­ver­sor­gung „zum Null­tarif“. Ihr VGH Vertreter in­for­miert Sie ger­ne aus­führ­lich über die Um­wand­lungs­mög­lich­kei­ten ver­mö­gens­­wirk­sa­mer Leis­tun­gen.

Vorsorge für Mitarbeiter

Firmen-­Unfallschutz

Zei­gen Sie Ih­ren Mit­ar­bei­tern, was sie Ih­nen wert sind, in­dem Sie sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen von Un­fäl­len schüt­zen.
Altersvorsorge gegen Einmalbetrag | ÖVB



Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Pro­vin­zial Le­bens­ver­si­che­rung Han­no­ver, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26226.

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