- Für alle E-Scooterfahrer ist der 1. März ein besonderes Datum: Die neue Saison beginnt und es ist Zeit für ein neues Kennzeichen. Sie endet immer am 28. Februar (bzw. in Schaltjahren am 29. Februar) des Folgejahres.
- Übrigens: Wenn Sie im Laufe des Jahres eine Versicherung abschließen, fällt der Jahresbeitrag natürlich entsprechend geringer aus.
E-Scooter-Versicherung
Die E-Scooter-Versicherung der VGH
Mit dem E-Scooter durch die Stadt cruisen macht Spaß. Damit Sie auch sicher unterwegs sind, ist unsere E-Scooter-Versicherung die richtige Wahl. Die E-Scooter-Versicherung der VGH schützt Sie vor finanziellen Schäden, die etwa durch Unfälle oder Diebstahl entstehen. Die Haftpflichtversicherung ist für alle, die einen E-Scooter besitzen, verpflichtend. Zusätzlich können Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen. Die Teilkaskoversicherung greift bei Diebstahl oder auch bei Schäden durch Brand, Explosion oder einem Zusammenstoß mit Tieren.
Die E-Scooter-Versicherung der VGH bietet Ihnen darüber hinaus wichtige zusätzliche Leistungen und die persönliche Betreuung im Schadensfall. Mit der E-Scooter-Versicherung erhalten Sie eine Plakette für Ihren E-Scooter, welche Sie einfach auf die dafür vorgesehene Stelle am Fahrzeug kleben.
Ihre Vorteile
01
Jetzt auch mit digitaler Mopedcard gut geschützt in die Saison
02
Starke Kombination aus Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung
03
Wendiger E-Scooter mit großem Schutz bei jeder Fahrt
Wichtige Infos rund um E-Scooter
Checkliste für Ihren E-ScooterNur dann gilt Ihr E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug) als verkehrstüchtig:
- Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen.
- E-Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren und
- benötigen eine Lenk-/Haltestange,
- zwei Bremsen,
- ein Licht sowie
- eine hell tönende Glocke.
- Das Gewicht darf maximal 55 kg betragen.
- E-Scooter dürfen zwei Meter lang, 70 cm breit und 1,40 m hoch sein.
- E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden.
Unsere Tarife im Überblick
Sie fragen sich, ob Sie eine Teilkaskoversicherung wirklich benötigen? Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Mit der Haftpflichtversicherung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Sie schützt vor Ansprüchen bei Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen zufügen. Wenn Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Diebstahl, Brand oder Tierbiss, absichern möchten, sollten Sie Ihre E-Scooter-Versicherung mit einer Teilkaskoversicherung erweitern.
*Jüngste Nutzer unter 23 Jahren zahlen 35 € in der Haftpflichtversicherung. Nutzer ab 23 Jahren zahlen 25 € in der Haftpflichtversicherung.
E-Scooter-Versicherung
E-Scooter-VersicherungPreisbeispiel
Lisa wohnt in einer WG in Hannover. Sie hat sich für die E-Scooter-Versicherung in der Haftpflichtvariante entschieden. So ist sie vor finanziellen Schäden durch von ihr verursachte Unfälle geschützt, falls mal was auf dem Weg zur Uni passiert.
„War nur einen Moment abgelenkt.
Aus Versehen den Außenspiegel eines parkenden Autos abgefahren."
25 Euro/Jahr*
Soviel kostet die E-Scooter-Versicherung für Lisa
E-Scooter versichern über den Online-Abschluss
Versichern Sie jetzt ganz einfach Ihr Fahrzeug online und wir senden Ihnen die Versicherungsplakette bequem nach Hause. Sie haben sofort ab Erhalt der Versicherungsplakette Versicherungsschutz für Ihren gewünschten Versicherungszeitraum.
Downloads und Infos zur E-Scooter-Versicherung
Kfz-Versicherung
Verkehrsunfälle können schnell teuer werden. Sichern Sie sich gegen die Kosten ab. Unsere Autoversicherung hilft Ihnen dabei.
Rechtsschutz
Eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn, dem Arbeitgeber oder im Straßenverkehr – was als kleiner Streit beginnt, endet nicht selten vor Gericht. Ohne die passende Versicherung kann ein Rechtsstreit schnell teuer für Sie werden. Die Rechtsschutzversicherung steht als starker Partner an Ihrer Seite und schützt Sie vor hohen Kosten bei rechtlichen Streitigkeiten – unabhängig davon, wie der Fall für Sie ausgeht.
Fahrradversicherung
Wer gerne Rad fährt, braucht diese Versicherung – Weltweiter Versicherungsschutz, Leistungen, u.a. bei Diebstahl, Vandalismus oder Sturzschäden
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.
Wir sind für Sie da!
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