E-Scooter-Versicherung

Wendig und flexibel unterwegs

Die E-Scooter-Versicherung der ÖVB

Mit dem E-Scooter durch die Stadt cruisen macht Spaß. Damit Sie auch sicher unterwegs sind, ist unsere E-Scooter-Versicherung die richtige Wahl. Die E-Scooter-Versicherung der ÖVB schützt Sie vor finanziellen Schäden, die etwa durch Unfälle oder Diebstahl entstehen. Die Haftpflichtversicherung ist für alle, die einen E-Scooter besitzen, verpflichtend. Zusätzlich können Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen. Die Teilkaskoversicherung greift bei Diebstahl oder auch bei Schäden durch Brand, Explosion oder einem Zusammenstoß mit Tieren. 

Die E-Scooter-Versicherung der ÖVB bietet Ihnen darüber hinaus wichtige zusätzliche Leistungen und die persönliche Betreuung im Schadensfall. Mit der E-Scooter-Versicherung erhalten Sie eine Plakette für Ihren E-Scooter, welche Sie einfach auf die dafür vorgesehene Stelle am Fahrzeug kleben. 

Ihre Vorteile
01

Jetzt auch mit digitaler Mopedcard gut geschützt in die Saison


02

Starke Kombination aus Haft­pflicht- und Teil­kasko­versicherung


03

Wendiger E-Scooter mit großem Schutz bei jeder Fahrt

Wichtige Infos rund um E-Scooter

Checkliste für Ihren E-Scooter

Nur dann gilt Ihr E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug) als verkehrstüchtig:

  • Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen.
  • E-Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren und
  • benötigen eine Lenk-/Haltestange,
  • zwei Bremsen,
  • ein Licht sowie
  • eine hell tönende Glocke.
  • Das Gewicht darf maximal 55 kg betragen.
  • E-Scooter dürfen zwei Meter lang, 70 cm breit und 1,40 m hoch sein.
  • E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden.
1. März ist Stichtag!
  • Für alle E-Scooterfahrer ist der 1. März ein besonderes Datum: Die neue Saison beginnt und es ist Zeit für eine neue Plakette. Sie endet immer am 28. Februar (bzw. in Schaltjahren am 29. Februar) des Folgejahres.
  • Übrigens: Betriebserlaubnis zur Vertretung mitnehmen, Versicherung abschließen und Plakette sofort mitnehmen.
Unsere Tarife im Überblick

Sie fragen sich, ob Sie eine Teilkaskoversicherung wirklich benötigen? Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Mit der Haftpflichtversicherung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Sie schützt vor Ansprüchen bei Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen zufügen. Wenn Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Diebstahl, Brand oder Tierbiss, absichern möchten, sollten Sie Ihre E-Scooter-Versicherung mit einer Teilkaskoversicherung erweitern.

*Jüngste Nutzer unter 23 Jahren zahlen 35 € in der Haftpflichtversicherung. Nutzer ab 23 Jahren zahlen 25 € in der Haftpflichtversicherung.

Haftpflicht

Haftpflicht und Teilkasko

Beitrag Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab 1. März 2025

Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wähl­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn für die Haft­pflicht­ver­si­che­rung bis zum En­de des Ver­si­che­rungs­jah­res zah­len müs­sen.

25 €*

Auflösung des * erfolgt über der Tabelle

Beitrag Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ab 1. März 2025

Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wähl­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn für die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bis zum En­de des Ver­kehrs­jah­res zah­len müs­sen.

45 € (150 € Selbstbeteiligung)

Ge­samt­bei­trag (inkl. VersSt.) ab 1. März 2025

Dies ist der Ge­samt­bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wähl­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn für den ge­wünsch­ten Deckungs­um­fang bis zum En­de des Ver­kehrs­jah­res zah­len müs­sen.

25 €*

Auflösung des * erfolgt über der Tabelle

70 €*

Auflösung des * erfolgt über der Tabelle

Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche

Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.

Per­so­nen­schä­den

Ein Per­so­nen­scha­den ist ein kör­per­li­cher Scha­den, der ei­ner an­de­ren Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.

15 Mio. €

15 Mio. €

Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

100 Mio. €

100 Mio. €

Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung

Ver­si­chert sind Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.

Brand oder Ex­plo­sion

Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.

Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel oder Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.

Über­schwem­mung

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Ü­ber­schwem­mun­gen auf das Fahr­zeug.

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren

Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren.

Glas­bruch

Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs.

Kurz­schluss an der Ver­kabelung

Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.

Tier­biss

Wir er­set­zen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln und Lei­tun­gen und Fol­ge­schä­den da­raus bis 3.000 € je Schadenereignis.

La­wi­nen, Erd­rutsch, Erd­fall

La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist na­tur­be­ding­ter Ein­sturz von na­tür­li­chen Hohl­räu­men.

Schlüs­sel­ver­lust

Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüs­sel.

Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le

Mit­ver­si­chert sind al­le Tei­le, die werk­sei­tig ein­ge­baut oder werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit dem Fahr­zeug fest ver­bun­den wur­den, Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.

E-Scooter-VersicherungPreisbeispiel

Lisa wohnt in einer WG in Bremerhaven. Sie hat sich für die E-Scooter-Versicherung in der Haftpflichtvariante entschieden. So ist sie vor finanziellen Schäden durch von ihr verursachte Unfälle geschützt, falls mal was auf dem Weg zur Uni passiert.

Lisas Ver­sicherungs­schutz bei der ÖVBLisa, 26 Jahre

„War nur einen Moment abgelenkt.
Aus Versehen den Außenspiegel eines parkenden Autos abgefahren."

25 Euro/Jahr*

Soviel kostet die E-Scooter-Versicherung für Lisa

  • *Info: Der angezeigte Preis wird auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Versicherungszeitraum: 01.03.2025 bis 28.02.2026
  • Jahresbeitrag
  • Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeug: E-Scooter bis 20km/h
  • Geburtsjahr Versicherungsnehmer: 1998
  • PLZ: 27570 Bremerhaven
E-Scooter versichern über den Online-Abschluss

Versichern Sie jetzt ganz einfach Ihr Fahrzeug online und wir senden Ihnen die Versicherungsplakette bequem nach Hause. Sie haben sofort ab Erhalt der Versicherungsplakette Versicherungsschutz für Ihren gewünschten Versicherungszeitraum.

FAQ – häu­figs­ten Fra­gen zur E-Scooter-Versicherung
Brauche ich eine Versicherung für meinen E-Scooter?
Ja, es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für E-Scooter. Dafür muss das Elektrokleinstfahrzeug gewisse Eigenschaften besitzen, damit es die Versicherungsplakette bekommt.
Welche Dauer hat meine E-Scooter-Versicherung?
Die E-Scooter-Versicherung gilt immer vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres.
Welche E-Scooter-Versicherung brauche ich?
Die VGH bietet mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eine Grunddeckung an und schützt Sie vor Ansprüchen aus Schäden, die Sie anderen zufügen. Außerdem können Sie diesen Versicherungsschutz durch eine Teilkaskoversicherung erweitern und Ihr Fahrzeug z. B. gegen Diebstahl absichern. Wählen Sie Ihre Deckung in der E-Scooter-Versicherung einfach selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Versicherung?
Sie benötigen nur die Betriebserlaubnis. Zusätzlich müssen Sie noch den Beitrag bezahlen und schon können Sie in die neue Saison starten.
Welche Voraussetzungen muss mein E-Scooter besitzen, damit er eine Versicherungsplakette erhält?
Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Außerdem dürfen E-Scooter maximal 20 km/h fahren und sie benötigen eine Lenk-/Haltestange, zwei Bremsen, ein Licht sowie eine hell tönende Glocke. Das Gewicht darf maximal 55 kg betragen. E-Scooter dürfen zwei Meter lang, 70 cm breit und 1,40 m hoch sein.
Wie kann ich eine E-Scooter-Versicherung abschließen?
Weitere Infos finden Sie in unserem Online-Abschluss. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Wie kann ich einen E-Scooter-Schaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren E-Scooter-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service nutzen oder Ihren Berater kontaktieren.
Versicherungsschutz made in Niedersachsen

Das Kölner Beratungs- und Analyseinstitut ServiceValue hat im Auftrag von FOCUS-MONEY in der Ausgabe 20/2024 die größten Vollversicherer einer genauen Prüfung unterzogen. Die VGH wurde mit der Gesamtnote "Sehr gut" bewertet und hat damit die Bestnote erhalten.

Die VGH Versicherungen sind 1957 durch den Zusammenschluss der beiden traditionsreichsten Versicherungen in Niedersachsen entstanden. Heute sind wir der größte Versicherer in Niedersachsen. Für Produkte, Service, Schadenregulierung und Arbeitgeberqualität zeichnen unabhängige Testinstitute und Medien uns regelmäßig aus.

Downloads und Infos zur E-Scooter-Versicherung
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die ÖVB Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

Wir sind für Sie da!

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