"Wir saßen schon auf gepackten Koffern. Da wurde Leo krank. Unser Urlaub fiel ins Wasser."
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Gut abgesichert, bevor die Reise richtig losgeht
Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Die Koffer sind gepackt und morgen soll die lang ersehnte Reise beginnen. Wenn eine Krankheit Ihnen dann einen Strich durch die Rechnung macht, ist das ärgerlich genug. Noch schlimmer wird es, wenn Sie auch auf den Reisekosten sitzen bleiben. Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie vor hohen Stornokosten bestens geschützt. Auch im Falle eines vorzeitigen Abbruchs Ihrer Reise, finden Sie hier den passenden Schutz.
Versicherungsschutz bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
Erstattung der Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise (bspw. aufgrund 2-stündiger Zugverspätung)
Kein Selbstbehalt (Ausnahme ambulant behandelte Erkrankungen)
Unsere Empfehlung
Reiseschutz Platin – Nie wieder UrlaubsstressDie Reise-Rücktrittsversicherung sichert Sie ab, falls Sie Ihre Reise aus unvorhergesehenen Gründen stornieren müssen. Die Reise-Krankenversicherung deckt medizinische Kosten im Ausland ab. Und mit der Notfallversicherung erhalten Sie schnelle Hilfe und Unterstützung in Notfällen. Die Reise-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie bei Unfällen während der Reise. Falls Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, greift die Reisegepäckversicherung der VGH.
Gerade Familienurlaube können durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände schnell unterbrochen werden. Kinder sind oft anfälliger für Krankheiten oder Unfälle, besonders in fremden Umgebungen. Mit unserer Reiseabbruchversicherung können Sie als Eltern beruhigt sein: Im Falle eines Abbruchs bekommen Sie medizinische Unterstützung und sind finanziell abgesichert.
Preisbeispiel: Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Julia lebt mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn in Hildesheim und reist viel. Das Reiseziel spielt beinahe keine Rolle, denn die Vorfreude ist riesig und die Eindrücke unbezahlbar. Es läuft aber nicht immer alles nach Plan und die eine oder andere Reise musste in der Vergangenheit abgesagt werden: Corona-Pandemie, Schwangerschaft, Krankheit. Vor allem Kleinkinder sind für Krankheiten anfällig. So ist es auch Julia passiert: ihr Sohn wurde krank und die Reise nach Griechenland musste storniert werden. Gut, dass Julia eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bei der VGH abgeschlossen hat – somit bekommt sie wenigstens einen Großteil ihres Geldes zurück.
Soviel kostet die Versicherung für Julia
Reiserücktritt | Reiserücktritt und Reiseabbruch | ||
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Beitrag Der angegebene Beitrag gilt für einen Reisepreis von 100 € für alle Reisen außer Schiffsreisen. Die Versicherungsteuer ist enthalten. Die steuerpflichtige Prämie ergibt sich aus der Gesamtprämie. Der Steuersatz beträgt 19 %. | ab 5 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte | ab 6 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte | |
Erstattung von Stornierungskosten Erstattung von Stornierungskosten bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises. | |||
Hinreise-Mehrkosten Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise durch ein versichertes Ereignis, z. B. infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden. | |||
Kosten der Umbuchung Ersatz der Umbuchungskosten bis max. der Höhe der Stornokosten. | |||
Einzelzimmerzuschlag Ersatz der Differenzkosten, falls vorher ein Doppelzimmer mit einer versicherten Person gebucht wurde. | |||
Versicherte Gründe | |||
Unerwartete schwere Erkrankung Unerwartete schwere Erkrankung, die ärztlich behandelt werden muss. | |||
Tod, Unfall, Schwangerschaft Tod, der ärztlich festgestellt wurde, eine schwere Unfallverletzung, die ärztlich behandelt werden muss, eine festgestellte Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn. | |||
Verlust des Arbeitsplatzes Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Arbeitgeber unerwartet betriebsbedingt gekündigt hat. | |||
Naturkatastrophen am Urlaubsort Mehrkosten, wenn die Reise aufgrund von Naturkatastrophen (Lawinen, Erdrutsche, Wirbelstürme, Überschwemmungen, Erdbeben) notwendigerweise verlängert werden muss. | |||
Selbstbehalt Im Falle einer unerwartet schweren Erkrankung beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens. | |||
Welche Reisrücktritts- oder Reiseabbruchversicherung brauche ich?
- Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Reisrücktritts- und Reiseabbruchversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Reiserücktritts oder Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen möchte?
- Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater, wenn Sie Leistungen aus der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen möchten. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Reisrücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abschließen?
- Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung erforderlich?
- Viele Reisen werden bereits Monate, manchmal sogar Jahre im Voraus gebucht. In der Zwischenzeit kann jedoch viel passieren. Mit einem gebrochenen Bein können Sie beispielsweise nicht Skifahren. Auch die unerwartet schwere Krankheit eines Angehörigen oder der Arbeitsplatzverlust können Ihre Abreise verhindern. Trotzdem müssen Sie für die entstandenen Stornokosten Ihrer Reise aufkommen.
Dieser Gefahr können Sie mit unserer Reiserücktrittsversicherung entgehen. Je mehr Personen an der Reise teilnehmen, umso höher das Risiko, dass jemand kurzfristig erkrankt. Somit ist gerade bei Familienreisen eine Reiserücktrittsversicherung besonders sinnvoll.
Welche Ereignisse sind in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung versichert?
- Hier ein kleiner Auszug der versicherten Ereignisse (Versicherungsfälle):
- Unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung oder Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Erheblicher Schaden von mindestens 2.500 € an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl)
- Unerwartete gerichtliche Ladung, vorausgesetzt, das zuständige Gericht akzeptiert Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt
- Arbeitsplatzverlust mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbstständigen.
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität/ Fachhochschule oder an einem College. Voraussetzung ist, dass die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt.
- Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer zur Reise angemeldeten Katze.
Zu welchem Zeitpunkt greift die Reiserücktritts- und zu welchem Zeitpunkt die Reiseabbruchversicherung?
- Bei einem Versicherungsfall vor Reiseantritt leistet die Reiserücktrittsversicherung. Als Versicherungsfall wird ein versichertes Ereignis (siehe Frage 2) bezeichnet.
Bei einem Versicherungsfall nach Reiseantritt greift die Reiseabbruchversicherung. Viele Reisende denken meist nur über eine Versicherung für den Reiserücktritt nach. Doch was passiert, wenn man im Urlaub erkrankt und die Reise abgebrochen werden muss? Mit einer Kombination dieser beiden Versicherungen sind Sie auf der sicheren Seite.
Wann gilt eine Reise als angetreten?
- Eine Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, z. B.
- der Check-in bei einer Flugreise. Bei einem Vorabend-Check-in gilt die Reise als angetreten nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle, sofern die Flüge Bestandteil der Reise sind
- das Einchecken auf dem Schiff bei einer Schiffsreise (ohne gebuchte Anreise)
- die Übernahme eines Mietwagens/Wohnmobils
- das Einchecken im Hotel bzw. die Übergabe des Schlüssels bei einer Ferienwohnung
- das Einsteigen in den Bus bei einer Busreise
- das Einsteigen in den Zug bei einer Bahnreise
Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z. B. Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus. Bei einer Fluganreise beginnt die Reise nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen der Reiserücktrittskostenversicherung.
Kann ich die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung auch abschließen, wenn die Reise bereits gebucht wurde?
- Ein Vertrag für eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung sollte zeitnah nach der Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Beginn der Reise geschlossen werden. Sollten zwischen Buchung und Antritt der Reise keine 30 Tage liegen, muss die Reiserücktrittsversicherung spätestens am dritten Werktag nach Buchung der Reise erfolgen. Für alle weiteren Versicherungen, wie beispielsweise Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung, muss der Abschluss vor Antritt der Reise und für deren gesamte Dauer getätigt werden. Der Vertrag kommt auch bei Zahlung der Versicherungsprämie nicht zustande, wenn die oben genannten Fristen bei Abschluss des Vertrags nicht eingehalten werden. In diesem Fall wird Ihnen die Prämie natürlich zurückerstattet.
Es ist der Albtraum jedes Urlaubers: Man steht als Letzter am Gepäckband, doch vom Koffer keine Spur. Um wenigstens das Notwendigste kaufen zu können, hilft die Reisegepäckversicherung mit bis zu 500 € für Ersatzkäufe bei verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks. Informationen bekommen Sie in Ihrer VGH Vertretung oder Sparkasse.
Reisekrankenversicherung
Camper- und Wohnmobilversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Registergericht: HRB: Hamburg 19768. Risikoträger und Vertragspartner ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.