"Am Arbeitsplatz den Kopf zu schnell bewegt: plötzlich ein stechender und ziehender Schmerz im Hals. Nacken verspannt – muss wohl zum Heilpraktiker."
Ambulante Zusatzversicherung
Für noch mehr GesundheitDie ambulante Zusatzversicherung der VGH
Eine Ergänzung, die sich lohnt! Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ verringert Zuzahlungen und sichert Ihnen viele Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden.
In Kombination mit unseren attraktiven Zahn-Zusatztarifen können Sie davon profitieren.
Heilpraktikerleistungen und alternative Heilbehandlung durch Ärzte
Kostenerstattung für Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen
Reduzierung des Eigenanteils u. a. bei Physiotherapie, Arzneimitteln, Hilfsmitteln
Preisbeispiel: Ambulante Zusatzversicherung
Martin arbeitet im Büro und sitzt viel am PC, da sind Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen vorprogrammiert. Auch wenn Martin regelmäßige Übungen am Arbeitsplatz macht, bedeutet es nicht, dass ihm ein verspannter Nacken erspart bleibt. Gut, dass Martin frühzeitig eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen hat, sie übernimmt Heilpraktikerkosten. Außerdem ist Martin Brillenträger. Im Tarif top fit der VGH erhält er auch noch einen Zuschuss für eine Sehhilfe.
Soviel kostet die Versicherung für Martin
Hier sehen Sie die Leistungen in Kombination mit unseren Zahnzusatztarifen.
Besteht sofort Leistungsanspruch?
- In der privaten Krankenversicherung bestehen in der Regel Wartezeiten.Die Wartezeit ist eine festgelegte Zeitspanne zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruches.Für alle Leistungen im Tarif „top fit“, die nicht die zahnärztliche Behandlung betreffen, besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Für die zahnärztlichen Leistungen beträgt die Wartezeit 6 Monate.
In welchem Alter sollte eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen werden?
Andererseits gilt: Natürlich ist eine Absicherung auch dann sinnvoll, wenn Sie sich bereits zum "höheren Alter" zählen. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern, welche Zusatzversicherungen zu Ihrer Lebenssituation passen.
Warum ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?
- Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Leistungen für eine Grundversorgung. Dabei müssen Sie sich häufig an den Kosten beteiligen, z. B. bei Physiotherapie, Arzneimitteln, Hilfsmitteln oder im Krankenhaus. An Brillen und Kontaktlinsen beteiligt sich die GKV in der Regel gar nicht mehr.Die Tarife „top fit 90“, „top fit 50“ oder „top fit 30“ übernehmen diese Kosten teilweise oder auch komplett. Darüber hinaus beinhalten sie auch Leistungen für Glaukom- und Hautkrebsfrüherkennung, Auslandsreisekrankenschutzinkl. medizinisch notwendigen Rücktransports und Schutzimpfungen (bis zu 105 € pro Jahr) vor Auslandsreisen.Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist - dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
- Haben Sie bereits eine Rechnung vorliegen?Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unterwww.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen.Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.Sie möchten wissen, ob eine bestimmte Behandlung abgesichert ist?Wenden Sie sich am besten telefonisch an unser Team aus der Leistungsabteilung, das Ihnen gerne weiterhilft. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr unter0511 – 362 4407.
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
- Über unsere Beratersuchefinden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Hannover 59699.