VGH BasisRente
Damit Ihre Altersvorsorge nicht
für Schnappatmung sorgt
Die VGH BasisRente
Endlich Ruhestand? Für Selbstständige und Freiberufler gibt es oft ein böses Erwachen. Denn die gesetzliche Rente wird klein ausfallen. Werden Sie jetzt aktiv und sichern Sie Ihren Lebensstandard mithilfe des Staates. Denn die VGH BasisRente wird durch Steuervorteile gefördert. So reduzieren Sie Ihren Eigenaufwand erheblich. Vor allem Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hohem Einkommen und hoher Steuerlast profitieren davon.
Sie möchten Steuern sparen und mithilfe des Staates ein finanzielles Polster für den Ruhestand schaffen? Dann ist unsere VGH BasisRente die richtige Lösung.
Staatlich gefördert durch attraktive Steuervorteile
Lebenslang garantierte Rentenzahlung
In der Ansparphase insolvenzsicher und anrechnungsfrei beim Vermögen bei Bezug von Bürgergeld.
Mehr Sicherheit oder mehr Rendite? Die VGH BasisRente gibt es in drei Anlagemodellen. Sie können Ihre bevorzugte Variante wählen. Die Optionen Sicherheit und Balance garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss eine lebenslange Mindestrente in gleichbleibender Höhe. Bei der Option Chance wird das Vertragsguthaben zu Rentenbeginn in eine garantierte Rente umgewandelt.
Damit die Rente richtig sitzt, vergleichen wir bei Rentenbeginn zwei Rentenhöhen miteinander: diejenige, die bei Vertragsbeginn festgelegt wurde, und diejenige, die sich bei einem neuen Vertragsabschluss ergeben würde. Wir zahlen immer die höhere Rente aus.
sicherheitsorientiertSicherheit | ausgewogenBalance | renditeorientiertChance | |||
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Sicherheit | hoch | mittel | gering | ||
Renditechance | gering | mittel | hoch | ||
Anlagestrategie | Sparbeiträge werden im Sicherungsvermögen* angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds. | Sparbeiträge werden teilweise im Sicherungsvermögen* | Sparbeiträge und Überschüsse werden im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt. | ||
*Sicherungsvermögen = Vermögen, das der Versicherer zurücklegt, um seinen Kunden jederzeit die Gelder auszahlen zu können, die er ihnen garantiert. | |||||
Wenn’s doch mal eng wird, ist er an Ihrer Seite: der Beitragsretter. Er ist die perfekte Ergänzung zur VGH BasisRente. Wenn Sie berufsunfähig werden, übernehmen wir die Beiträge für Sie und Ihre Altersvorsorge ist gesichert. Damit Sie sich im Fall der Fälle nicht auch noch Sorgen um Ihre Rente machen müssen. Ein weiteres Plus: Der Beitragsretter kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Welche BasisRente brauche ich?
- Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante in der BasisRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Wie kann ich eine BasisRente abschließen?
- Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wie funktioniert die BasisRente?
- Die BasisRente, auch „Rürup-Rente“ genannt, ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Staat durch erhebliche Steuervorteile gefördert wird.
2023 haben Sie die Möglichkeit, bis zu 26.528 € (Ledige) bzw. 53.056 € (zusammen veranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner) in Ihren Vertrag einzuzahlen.
Welche Steuervorteile bietet unsere BasisRente?
Ab dem Jahr 2023 können Sie Ihren Jahresbeitrag zu 100% als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Durch die Steuerersparnis reduzieren Sie so Ihren Eigenaufwand.
Für wen ist die BasisRente interessant?
- Besonders interessant ist die BasisRente für:
- Selbstständige und Freiberufler ohne Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für sie ist die BasisRente die einzige staatlich geförderte private Altersversorgung.
- Gesellschafter-Geschäftsführer als insolvenzsicherer, privater Vertrag ohne Bilanzberührung
- Angestellte und Beamte mit hoher Steuerbelastung
Bei Personen mit hohem Einkommen fällt die Rentenlücke besonders groß aus.
Wann und wie wird die BasisRente ausgezahlt und wie muss sie dann versteuert werden?
- Die lebenslange Rente kann frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden. Für die Besteuerung der BasisRente wird zu Beginn des Rentenbezuges ein Steuerfreibetrag festgesetzt, der für die gesamte Laufzeit der Rente gilt. Der steuerpflichtige Anteil beträgt für einen Rentenbeginn in 2023 83 %. Er erhöht sich für Rentenbeginne bis zum Jahr 2040 auf 100 %.
Was passiert im Todesfall?
- Ihr Vertragsguthaben ist auch im Todesfall gesichert. Zur Versorgung des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners wird das Vertragsguthaben als monatliche Rente ausgezahlt. Auch für Ihre engsten Angehörigen sorgen Sie vor:
- Wenn Sie vor Beginn der Rentenzahlung sterben sollten, wird das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente umgerechnet.
- Sollten Sie nach Beginn der Rentenzahlung und vor dem vollendeten 85. Lebensjahr sterben, wird das vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente umgerechnet.
Das Kapital errechnet sich aus der Höhe bei Rentenzahlungsbeginn abzüglich der bereits gezahlten Renten.
Die Kapitalanlage zu unseren VGH PrivatRenten berücksichtigt ökologische und soziale Kriterien. Damit ermöglichen wir Ihnen als Versicherungsnehmer, während der Ansparphase ökologische und soziale Merkmale bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen. Unabhängig von Ihrer Produktwahl, erhalten Sie in der Rentenphase Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls ökologischen und sozialen Belangen Rechnung trägt.
Weiterführende Informationen zu unserer nachhaltigen Kapitalanlage finden Sie hier.
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PrivatRente
Reicht Ihre gesetzliche Rente für einen entspannten Ruhestand? Finden Sie es heraus! Mit unserem Rentenrechner ermitteln Sie in nur 15 Sekunden Ihre zu erwartende gesetzliche Rente!
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26226.