VGH BasisRente

Damit Ihre Altersvorsorge nicht
für Schnappatmung sorgt

Die VGH BasisRente

Endlich Ruhe­stand? Für Selbst­ständige und Frei­berufler gibt es oft ein böses Er­wachen. Denn die gesetzliche Rente wird klein aus­fallen. Werden Sie jetzt aktiv und sichern Sie Ihren Lebens­standard mit­hilfe des Staates. Denn die VGH BasisRente wird durch Steuer­vorteile gefördert. So redu­zieren Sie Ihren Eigen­auf­wand erheblich. Vor allem Selbst­ständige, Frei­berufler und Personen mit hohem Ein­kommen und hoher Steuer­last profitieren davon.

Sie möchten Steuern sparen und mit­hilfe des Staates ein finanzielles Polster für den Ruhe­stand schaffen? Dann ist unsere VGH BasisRente die richtige Lösung.

Ihre Vorteile
01

Staatlich gefördert durch attraktive Steuervorteile


02

Lebenslang garantierte Rentenzahlung


03

In der Anspar­phase insolvenz­sicher und an­rechnungs­frei beim Ver­mögen bei Be­zug von Bürger­geld.

VGH BasisRente – unsere Produkte im Überblick

Mehr Sicher­heit oder mehr Rendite? Die VGH BasisRente gibt es in drei Anlage­modellen. Sie können Ihre bevorzugte Variante wählen. Die Optionen Sicher­heit und Balance garantieren Ihnen bereits bei Vertrags­abschluss eine lebens­lange Mindest­rente in gleich­bleibender Höhe. Bei der Option Chance wird das Vertrags­gut­haben zu Renten­beginn in eine garantierte Rente umge­wandelt.

Damit die Rente richtig sitzt, ver­gleichen wir bei Renten­beginn zwei Renten­höhen mit­einander: diejenige, die bei Vertrags­beginn festge­legt wurde, und diejenige, die sich bei einem neuen Vertrags­abschluss ergeben würde. Wir zahlen immer die höhere Rente aus.

 
sicherheitsorientiertSicherheit
ausgewogenBalance
renditeorientiertChance

Sicherheit

hoch

mittel

gering

Renditechance

gering

mittel

hoch

Anlagestrategie

Sparbeiträge werden im Sicherungsvermögen* angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds.

Sparbeiträge werden teilweise im Sicherungsvermögen*
und teilweise im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds.

Sparbeiträge und Überschüsse werden im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt.

*Sicherungsvermögen = Vermögen, das der Versicherer zurücklegt, um seinen Kunden jederzeit die Gelder auszahlen zu können, die er ihnen garantiert.

Der VGH Altersvorsorge Fonds
Die VGH BasisRente bietet gute Renditechancen, indem Überschüsse (und, je nach Anlagestrategie, Sparbeiträge) im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt werden. Der Fonds steht exklusiv nur unseren Kunden zur Verfügung und setzt sich aus konservativen Anlagen und renditestarken Investments zusammen. Aktuelle Kursentwicklungen und die Zusammensetzung des VGH Altersvorsorge Fonds finden Sie hier.
Ihr zusätzlicher Schutz zur VGH BasisRenteWas beinhaltet der Schutz bei Berufsunfähigkeit? Beitragsretter bei Berufsunfähigkeit

Wenn’s doch mal eng wird, ist er an Ihrer Seite: der Beitrags­retter. Er ist die perfekte Ergänzung zur VGH BasisRente. Wenn Sie berufs­unfähig werden, über­nehmen wir die Beiträge für Sie und Ihre Alters­vorsorge ist gesichert. Damit Sie sich im Fall der Fälle nicht auch noch Sorgen um Ihre Rente machen müssen. Ein weiteres Plus: Der Beitrags­retter kann ohne Gesund­heits­prüfung abge­schlossen werden.

FAQ – die häufigsten Fragen zur VGH BasisRente
Welche BasisRente brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante in der BasisRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Wie kann ich eine BasisRente abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wie funktioniert die BasisRente?
  • Die BasisRente, auch „Rürup-Rente“ genannt, ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Staat durch erhebliche Steuervorteile gefördert wird.
    2023 haben Sie die Möglichkeit, bis zu 26.528 € (Ledige) bzw. 53.056 € (zusammen veranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner) in Ihren Vertrag einzuzahlen.
Welche Steuervorteile bietet unsere BasisRente?
  • Ab dem Jahr 2023 können Sie Ihren Jahresbeitrag zu 100% als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Durch die Steuerersparnis reduzieren Sie so Ihren Eigenaufwand.

Für wen ist die BasisRente interessant?
  • Besonders interessant ist die BasisRente für:
    • Selbstständige und Freiberufler ohne Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für sie ist die BasisRente die einzige staatlich geförderte private Altersversorgung.
    • Gesellschafter-Geschäftsführer als insolvenzsicherer, privater Vertrag ohne Bilanzberührung
    • Angestellte und Beamte mit hoher Steuerbelastung
    Bei Personen mit hohem Einkommen fällt die Rentenlücke besonders groß aus.
Wann und wie wird die BasisRente ausgezahlt und wie muss sie dann versteuert werden?
  • Die lebenslange Rente kann frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden. Für die Besteuerung der BasisRente wird zu Beginn des Rentenbezuges ein Steuerfreibetrag festgesetzt, der für die gesamte Laufzeit der Rente gilt. Der steuerpflichtige Anteil beträgt für einen Rentenbeginn in 2023 83 %. Er erhöht sich für Rentenbeginne bis zum Jahr 2040 auf 100 %.
Was passiert im Todesfall?
  • Ihr Vertragsguthaben ist auch im Todesfall gesichert. Zur Versorgung des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners wird das Vertragsguthaben als monatliche Rente ausgezahlt. Auch für Ihre engsten Angehörigen sorgen Sie vor:
    • Wenn Sie vor Beginn der Rentenzahlung sterben sollten, wird das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente umgerechnet.
    • Sollten Sie nach Beginn der Rentenzahlung und vor dem vollendeten 85. Lebensjahr sterben, wird das vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente umgerechnet.
    Das Kapital errechnet sich aus der Höhe bei Rentenzahlungsbeginn abzüglich der bereits gezahlten Renten.
Nachhaltigkeit

Die Kapitalanlage zu unseren VGH PrivatRenten berücksichtigt ökologische und soziale Kriterien. Damit ermöglichen wir Ihnen als Versicherungsnehmer, während der Ansparphase ökologische und soziale Merkmale bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen. Unabhängig von Ihrer Produktwahl, erhalten Sie in der Rentenphase Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls ökologischen und sozialen Belangen Rechnung trägt.

Weiterführende Informationen zu unserer nachhaltigen Kapitalanlage finden Sie hier.

> Jetzt weitere Informationen zu unseren nachhaltigen Rentenprodukten ansehen

Das könnte Sie neben der betrieb­lich­en Alters­­ver­­sorg­ung auch in­teres­sieren
Damit die Renteninfo Ihnen nicht die Sprache verschlägt

Betriebliche Altersversorgung

Ihr jetziges Gehalt sichert Ihren Lebens­standard. Im Ruhe­stand wird sich das ändern: Die gesetz­liche Rente wird Ihnen ledig­lich eine Grund­ver­sorgung bieten. Nutzen Sie daher die Chance der betrieblichen Alters­ver­sorgung mit der VGH FirmenRente – der Staat und Ihr Arbeit­geber unter­stützen Sie dabei. Ihr Vorteil: Sie zahlen – durch Steuer- und Sozial­ab­gaben­er­sparnis – nur rund die Hälfte der Bei­träge selbst.
Damit die Renteninfo Sie nicht mehr schocken kann

PrivatRente

Endlich Rente. Was wie ein Traum klingt, wird für manche zum bösen Erwachen. Denn die gesetzliche Rente wird für viele zu klein aus­fallen und deckt oft nur die Grund­ver­sorgung ab. Ohne private Alters­vorsorge entsteht eine Ver­sorgungs­lücke. Sichern Sie daher Ihren gewohnten Lebens­standard mit der VGH PrivatRente. Sie bietet Ihnen vor allem eins: ein lebens­langes zusätz­liches Ein­kommen. Ein beruhi­gendes Gefühl – ein Leben lang.
Rentenrechner

Reicht Ihre ge­setz­li­che Ren­te für ei­nen ent­spann­ten Ru­he­stand? Fin­den Sie es he­raus! Mit un­se­rem Ren­ten­rech­ner er­mit­teln Sie in nur 15 Se­kun­den Ih­re zu er­war­ten­de ge­setz­li­che Ren­te!

BasisRente (Rürup Rente) aus Bremen | ÖVB



Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Pro­vin­zial Le­bens­ver­si­che­rung Han­no­ver, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26226.

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