Sportboothaftpflicht
Die Sportboot Haftpflichtversicherung der VGH
Als Skipper den Motor anschmeißen, die Leinen loslassen und den Wind um die Ohren genießen – doch auch Wassersport ist nicht ganz risikolos. Leicht übersieht man ein Ruderboot oder einen Kanufahrer und schnell kann ein Unfall passieren.
Mit unserer Sportboothaftpflicht macht das Segeln oder Motorbootfahren auf allen Gewässern Spaß, weil Sie keine finanziellen Folgen fürchten müssen.
Wir bieten Ihnen individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz.
Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
Wir begleichen berechtigte Ansprüche, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht.
Sportboothaftpflicht | |
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Beitrag pro Jahr | ab 53,55 € * |
Versicherungssumme
Wir bieten Ihnen Versicherungssummen je Schadenereignis pauschal für Personen- und/oder Sachschäden von 5 Mio. € oder 10 Mio. € und für Vermögensschäden von 100.000 € an.
| 5 oder 10 Mio. € |
Bootsbesitzer und Bootsführer
Der Bootsbesitzer und der verantwortlicher Steuermann des Bootes sind versichert.
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Auslandsaufenthalt
Wir schützen Sie rund um die Uhr in Deutschland, bis zu 5 Jahren innerhalb Europas und bis zu einem Jahr weltweit.
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Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern
Die Sportbootshaftpflicht bietet Ihnen Schutz, wenn Sie Wasserskiläufer oder Schirmdrachenflieger mit Ihrem Boot ziehen.
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Skipper
Wir decken Schäden, die aus Besitz und Gebrauch eines ausschließlich zu privaten Zwecken geliehenen Wasserfahrzeugs entstanden sind, ab.
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Gewässerschäden
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Folgen von Veränderung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers.
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Hinweis
Wie kann ich einen Sportboothaftpflichtschaden melden?
- Melden Sie bequem und einfach Ihren Sportboothaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Sportboothaftpflichtversicherung abschließen?
- Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Ist die Sportboothaftpflicht eine Pflichtversicherung?
- Nein – die Haftpflicht für Ihr Boot ist in Deutschland derzeit noch keine gesetzliche Pflichtversicherung. In einigen EU-Ländern jedoch muss man diese abschließen und als Nachweis mitführen, um die Gewässer in dem jeweiligen Land befahren zu dürfen.
Was muss ich beachten?
- Sie dürfen Ihr Boot ausschließlich – nur mit einer behördlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis – zu privaten Zwecken nutzen.
Der Standort des Bootes muss im Inland liegen. Als Standort gilt der Ort, an dem sich das Fahrzeug während der überwiegenden Zeit des Jahres befindet bzw. zu dem es ständig zurückkehrt.
Die Teilnahme an Segelregatten ist mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht dagegen bei der Teilnahme an Motorbootrennen und damit im Zusammenhang stehenden Übungsfahrten.
Für welche Boote ist diese spezielle Versicherung notwendig?
- eigene Segelboote
- eigene motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor)
- fremde motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor), soweit für das Führen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
Die Nutzung anderer Wasserfahrzeuge wie Ruderboote, Kanus, Surfbretter oder geliehener Segelboote ohne Motor ist bereits über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
Mit unserer Sportbootkaskoversicherung sind Sie wasserdicht geschützt. Als Ergänzung zur VGH Sportboot Haftpflichtversicherung sorgt Sie dafür, dass Sie z. B. bei Diebstahl, Brand oder Transportschäden nicht finanziellen Schiffbruch erleiden.
Rechtsschutzversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.