Ihr Berater vor Ort

Manfred Scheithauer

Münchener Str. 121
28215 Bremen

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und nach Vereinbarung

Risikolebens­versicherung

Im Fall der Fälle gut versichert

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Unsere Risiko­lebens­ver­sicherung

Sie über­neh­men täg­lich Ver­ant­wor­tung für Ih­re Fa­mi­lie, möch­ten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie un­­er­­war­­tet ster­­ben? Sind Ih­re An­ge­hö­ri­gen dann fi­nan­ziell ver­sorgt? Ist z. B. die Im­­mo­­bi­lien­­fi­nan­zie­rung oder die Aus­bil­dung der Kin­der ge­si­chert?
Sor­gen Sie vor und si­chern Sie mit der Ri­si­ko­­le­bens­­ver­­si­che­rung die fi­nan­ziel­le Le­bens­­grund­la­ge Ih­rer Fa­mi­lie!

  • Umtauschrecht in Risikolebens- oder Renten­ver­sicherung ohne Gesund­heits­prü­fung
  • Ab­si­che­rung von lang­fris­ti­gen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen
  • Finanzielle Si­cher­heit für Ih­re An­ge­hö­ri­gen im To­des­fall

Unsere Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist ein star­kes Pro­dukt der VGH Ver­si­che­run­gen.

Risikolebens­versicherung – unser Produkt im Überblick

Vertragspartner: VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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Risikolebens­ver­sicherung
Hin­ter­blie­be­nen­ab­sicherung bei Tod
i
Ver­sicherungs­sum­me
i
individuell wählbar
Lauf­zeit
i
individuell wählbar, max. 35 Jahre
Hei­rats- und Kin­der­bo­nus
i
Zu­sätz­liche Zah­lung bei Un­fall­tod
i
Er­höhungs­recht
i
Um­tausch­recht in Risiko­lebens- oder Ren­ten­ver­sicherung
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Als Partnertarif abschließbar
i
Dy­na­mik
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Nur eine mi­ni­ma­le Grund­versorgung vom Staat

Grafik minimale Versorgung vom Staat zur Risikolebensversicherung
Die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet mit der Wit­wen-/Wit­wer­ren­te oder Halb­wai­sen­ren­te nur ei­ne sehr ge­rin­ge Grund­ver­sor­gung für Hin­ter­blie­be­ne. Un­ser Bei­spiel zeigt, mit wel­chen Be­trä­gen Sie im Fall der Fäl­le rech­nen müs­sen. Die lau­fen­den Aus­ga­ben kön­nen da­mit in der Re­gel nicht ge­deckt wer­den. Die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung si­chert Ih­re Fa­mi­lie im Fal­le Ih­res To­des fi­nan­ziell ab.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Risiko­lebens­versicherung

Wie kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Für wen ist eine Risiko­lebens­ver­sicherung sinn­voll?
  • Für je­den, der sei­ne Liebs­ten für den Fall des vor­zei­ti­gen To­des durch bei­spiels­wei­se Un­fall oder Krank­heit vor fi­nan­ziel­len Fol­gen schüt­zen will. Ganz be­son­ders wich­tig ist sie für:
    • jun­ge Fa­mi­lien – denn der Tod des Ver­sor­gers kann den Hin­ter­blie­be­nen die fi­nan­ziel­le Le­bens­grund­la­ge schlag­ar­tig ent­zie­hen und sie vor große Pro­ble­me stel­len.
    • alle mit Zah­lungs­­ver­­pflich­tun­­gen – denn je­der, der z. B. Im­­mo­bi­lien fi­nan­ziert oder an­de­re lang­­fris­ti­ge Zah­lungs­­ver­­pflich­tun­gen ein­­geht, soll­te sei­ne An­­ge­hö­ri­gen vor Rück­­zah­lungs­­for­de­run­gen im Fall sei­nes To­des schüt­zen.
Wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein?
  • Die Stif­tung Wa­ren­test emp­fiehlt min­des­tens das drei- bis fünf­fa­che Brut­to­jah­res­ein­kom­men des Ver­si­cher­ten, um ei­ne fi­nan­ziel­le Ab­si­che­rung für Hin­ter­blie­be­ne si­cher­zu­stel­len. Lau­fen­de Kre­di­te, Hy­po­the­ken oder an­de­re Ver­bind­lich­kei­ten soll­ten zu­sätz­lich in die­se Rech­nung mit­ein­be­zo­gen wer­den.
Wie lange sollte eine Risiko­lebens­ver­sicherung lau­fen?
  • Es ist rat­sam, Ih­re Ver­si­che­rung min­des­tens so lan­ge lau­fen zu las­sen, bis al­le Kin­der fi­nan­ziell un­ab­hän­gig von Ih­nen sind (z. B. Aus­bil­dung oder Stu­dium ab­ge­schlos­sen ha­ben). Ehe­part­ner soll­ten bei­spiels­wei­se nach El­tern­zeit in der La­ge sein, die Fa­mi­lie al­lein zu ver­sor­gen. Eben­so soll­ten Sie Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen wie z. B. Zin­sen und Til­gung von Dar­le­hen in der Lauf­zeit be­rück­sich­ti­gen.
Wann wird die Versicherungs­summe aus­gezahlt?
  • Im Ver­si­che­rungs­fall zah­len wir die To­des­fall­leis­tung an die be­rech­tig­te Per­son aus.
    Wenn Sie den Ab­lauf­zeit­punkt er­le­ben, wird kei­ne Leis­tung fäl­lig und der Ver­si­che­rungs­schutz en­det.
    Wir bie­ten Ih­nen aber auch an, die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung oh­ne er­neu­te Ge­sund­heits­prü­fung in ei­ne Ren­ten­ver­si­che­rung mit To­des­fall­schutz um­zu­wan­deln, die auch im Er­le­bens­fall in Form ei­ner Ren­te zur Aus­zah­lung kommt.
Brauchen beide Eltern­teile eine Risiko­lebens­ver­sicherung?
  • Der Haupt­ver­die­ner soll­te in je­dem Fall ab­ge­si­chert sein, um das im To­des­fall feh­len­de Ein­kom­men aus­zu­glei­chen. Außer­dem ist es sinn­voll, den z. B. nicht be­rufs­tä­ti­gen Le­bens-/Ehe­part­ner ab­zu­si­chern – be­son­ders dann, wenn Kin­der zu ver­sor­gen sind. So wird im To­des­fall der Haupt­ver­die­ner ent­las­tet und kann z. B. die Kin­der­be­treu­ung fi­nan­zie­ren. Tipp: Bei uns ha­ben Sie die Mög­lich­keit, ei­nen Part­ner­ta­rif ab­zu­schließen.

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Wir beraten Sie gerne.

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