Finanzielle Vorsorge
fürs Kind

Damit das Leben später passt

Jetzt Berater finden

Sie sind hier: Startseite |Versicherungen |Vorsorge und Vermögen |Nachwuchsförderung

Einfach und flexibel: die Nachwuchsförderung der ÖVB

Wenn Ihr Kind, Enkel oder Paten­kind größer wird, wachsen auch seine Träume, Wünsche und An­sprüche. Wie schön, dass Sie den Nach­wuchs auf dem Weg ins eigene Leben nicht nur mit Ge­borgen­heit und Ver­trauen, sondern auch mit Sicher­heit be­gleiten können: mit der Nach­wuchs­förderung der ÖVB.

  • Ausgleich der Renten­lücke durch Er­gän­zung der spä­teren gesetz­lichen Rente
  • Frühzeitige Investition in die Altersvorsorge Ihres Kindes – für höhere Erträge
  • Volle Flexibilität mit Teil­ent­nahmen, Zu­zahl­ungen und Bei­trags­an­pas­sungen
Vertragspartner: VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Die Nachwuchsförderung der ÖVB

Die Nachwuchsförderung der ÖVB ist eine besondere Form der Kindervorsorge, bei der Sie monatlich einen festen Betrag sparen. Dahinter steht die VGH PrivatRente Chance. Mit diesem Altersvorsorge-Produkt legen Sie ein solides Fundament für die finanzielle Zukunft Ihres Kindes: Die Beiträge werden im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt. Aktuelle Informationen zum VGH Altersvorsorge Fonds finden Sie hier.
Sie fragen sich: Muss ich jetzt schon an die Alters­­vor­sorge meines Kindes denken? Unsere Ant­wort: Daran kann man gar nicht früh genug denken. Eine private Alters­vor­sorge ist un­er­lässlich, da die gesetz­liche Rente in Zukunft nur noch eine Grund­ver­sorgung bietet. Je früher Sie in die private Ab­sicherung ein­steigen, desto höher können die Er­träge werden. Das sorgt von Anfang an für ein gutes und be­ruhi­gen­des Ge­fühl.
*Wesent­liche Produkt­informationen können Sie dem Basis­informations­blatt für die VGH PrivatRente Chance ent­nehmen.

Eltern können das Kindergeld nutzen

vgh-nachwuchsfoerderung_kind mit großen Schuhen

Nutzen Sie zum Bei­spiel das Kinder­geld, um monat­lich in die Nach­wuchs­förder­ung der ÖVB ein­zu­zahlen. So brauchen Sie keine zusätz­lichen finanziellen Mittel und können das Kinder­geld sinn­voll und gewinn­bringend an­legen.

Passt immer: volle Flexibilität.

vgh-nachwuchsfoerderung_kind_mit großem Hut

Die Nachwuchsförderung der ÖVB in Form der VGH PrivatRente Chance ist aber mehr als eine reine Altersvorsorge. So sind z. B. Teilentnahmen möglich. Das bedeutet, dass der Nachwuchs sogar schon während der Ansparphase vom Guthaben profitieren kann. Ob Führerschein, Ausbildungsstart, die erste eigene Wohnung oder Hochzeit und Familiengründung: Im Leben gibt es viele besondere Anlässe. Übrigens: Nicht nur Teilentnahmen sind möglich, sondern auch Zuzahlungen. Und auch die Beitragszahlungen lassen sich flexibel an die Lebensumstände anpassen.

vgh-nachwuchsfoerderung_grafik_2

Früher anfangen bringt mehr

Ange­nom­men, Sie sparen ab der Geburt jeden Monat 50 Euro. Daraus werden dann nach 67 Jahren voraus­sichtlich 400.000 Euro, bei einer jähr­lichen kon­stanten Wert­ent­wicklung von 6 Prozent (diese Anga­ben können nicht garantiert wer­den). Beginnen Sie 10 Jahre später, müssen Sie fast schon das Doppelte be­zahlen und nach 20 Jahren mehr als das Drei­fache, um 400.000 Euro zu er­reichen.

 

FAQ – die häufigsten Fragen zur VGH Nachwuchsförderung

Für wen ist die Kindervorsorge mit der Nachwuchsförderung der ÖVB interessant?
  • Für Eltern, Groß­eltern, Paten, die ihrem Kind, Enkel oder Paten­kind früh­zeitig eine Alters­vor­sorge und damit finan­zielle Ab­sicher­ung schen­ken wollen.
Warum soll ich für mein Kind, Enkel oder Patenkind schon jetzt eine Altersvorsorge abschließen?
  • Eine private Alters­vor­sorge ist un­er­lässlich, da die gesetz­liche Rente in Zu­kunft nur noch eine Grund­ver­sorgung bietet. Je früher Sie in die private Ab­sicherung ein­steigen, desto höher kann die Rente werden.
Profitiert mein Kind bereits vor Rentenbeginn von der Nachwuchsförderung?
  • Ja. Teil­ent­nahmen von an­ge­spartem Kapital sind jeder­zeit mö­glich, sodass der Nach­wuchs zum Bei­spiel bei be­son­deren An­lässen wie Führer­schein, Aus­bildungs­start oder dem Ein­zug in die erste eigene Wohn­ung vom Gut­haben profi­tieren kann.
Kann mein Kind den Vertrag später übernehmen und selbst weiter sparen?
  • Ja, das ist bei Voll­jährig­keit mög­lich.
Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?
  • Die Zah­lung der monat­lichen Bei­träge kann, zum Bei­spiel bei Arbeits­losig­keit oder Kurz­arbeit, aus­ge­setzt und inner­halb von drei Jahren wieder­auf­ge­nommen wer­den.
Information zur
VGH Nachwuchsförderung
Information zum
VGH Altersvorsorge Fonds

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

zur Beratungsanfrage Nachwuchsförderung

Alternativ verwenden Sie unsere Beratersuchfunktion.

Jetzt zur Beratersuche

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.