Einfach und flexibel: die Nachwuchsförderung der ÖVB
Wenn Ihr Kind, Enkel oder Patenkind größer wird, wachsen auch seine Träume, Wünsche und Ansprüche. Wie schön, dass Sie den Nachwuchs auf dem Weg ins eigene Leben nicht nur mit Geborgenheit und Vertrauen, sondern auch mit Sicherheit begleiten können: mit der Nachwuchsförderung der ÖVB.
- Ausgleich der Rentenlücke durch Ergänzung der späteren gesetzlichen Rente
- Frühzeitige Investition in die Altersvorsorge Ihres Kindes – für höhere Erträge
- Volle Flexibilität mit Teilentnahmen, Zuzahlungen und Beitragsanpassungen
Vertragspartner: VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Die Nachwuchsförderung der ÖVB
Die Nachwuchsförderung der ÖVB ist eine besondere Form der Kindervorsorge, bei der Sie monatlich einen festen Betrag sparen. Dahinter steht die VGH PrivatRente Chance. Mit diesem Altersvorsorge-Produkt legen Sie ein solides Fundament für die finanzielle Zukunft Ihres Kindes: Die Beiträge werden im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt. Aktuelle Informationen zum VGH Altersvorsorge Fonds finden Sie hier.
Sie fragen sich: Muss ich jetzt schon an die Altersvorsorge meines Kindes denken? Unsere Antwort: Daran kann man gar nicht früh genug denken. Eine private Altersvorsorge ist unerlässlich, da die gesetzliche Rente in Zukunft nur noch eine Grundversorgung bietet. Je früher Sie in die private Absicherung einsteigen, desto höher können die Erträge werden. Das sorgt von Anfang an für ein gutes und beruhigendes Gefühl.
*Wesentliche Produktinformationen können Sie dem Basisinformationsblatt für die VGH PrivatRente Chance entnehmen.
FAQ – die häufigsten Fragen zur VGH Nachwuchsförderung
- Für wen ist die Kindervorsorge mit der Nachwuchsförderung der ÖVB interessant?
-
-
Für Eltern, Großeltern, Paten, die ihrem Kind, Enkel oder Patenkind frühzeitig eine Altersvorsorge und damit finanzielle Absicherung schenken wollen.
-
- Warum soll ich für mein Kind, Enkel oder Patenkind schon jetzt eine Altersvorsorge abschließen?
-
-
Eine private Altersvorsorge ist unerlässlich, da die gesetzliche Rente in Zukunft nur noch eine Grundversorgung bietet. Je früher Sie in die private Absicherung einsteigen, desto höher kann die Rente werden.
-
- Profitiert mein Kind bereits vor Rentenbeginn von der Nachwuchsförderung?
-
-
Ja. Teilentnahmen von angespartem Kapital sind jederzeit möglich, sodass der Nachwuchs zum Beispiel bei besonderen Anlässen wie Führerschein, Ausbildungsstart oder dem Einzug in die erste eigene Wohnung vom Guthaben profitieren kann.
-
- Kann mein Kind den Vertrag später übernehmen und selbst weiter sparen?
-
-
Ja, das ist bei Volljährigkeit möglich.
-
- Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?
-
-
Die Zahlung der monatlichen Beiträge kann, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit, ausgesetzt und innerhalb von drei Jahren wiederaufgenommen werden.
-
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.