Unsere BasisRente

Damit Ihre Altersvorsorge nicht für Schnappatmung sorgt

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Unsere BasisRente

Endlich Ruhe­stand? Für Selbst­ständige und Frei­berufler gibt es oft ein böses Erwachen. Denn die gesetz­liche Rente wird klein aus­fallen. Werden Sie jetzt aktiv und sichern Sie Ihren Lebens­standard mithilfe des Staates. Denn unsere BasisRente wird durch Steuer­vorteile gefördert. So reduzieren Sie Ihren Eigen­aufwand erheb­lich. Vor allem Selbst­ständige, Frei­berufler und Personen mit hohem Ein­kommen und hoher Steuer­last profitieren davon.

Sie möchten Steuern sparen und mithilfe des Staates ein finanzielles Polster für den Ruhe­stand schaffen? Dann ist unsere BasisRente die richtige Lösung.

  • Staatlich gefördert durch attraktive Steuervorteile
  • Lebenslang garantierte Rentenzahlung
  • In der Anspar­phase insolvenz­sicher und an­rechnungs­frei beim Ver­mögen bei Be­zug von Bürger­geld.

Für Ih­­re Al­­ters­­vor­­sor­­ge bie­­ten wir Ih­­nen die star­­ken Pro­­duk­­te der VGH Ver­si­che­run­gen an.

Unsere BasisRente – die Produkte im Überblick

Vertragspartner: VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Mehr Sicher­heit oder mehr Rendite? Unsere BasisRente gibt es in drei Anlage­modellen. Sie können Ihre bevorzugte Variante wählen. Die Optionen Sicher­heit und Balance garantieren Ihnen bereits bei Vertrags­abschluss eine lebens­lange Mindest­rente in gleich­bleibender Höhe. Bei der Option Chance wird das Vertrags­gut­haben zu Renten­beginn in eine garantierte Rente umge­wandelt.
Damit die Rente richtig sitzt, vergleichen wir bei Renten­beginn zwei Renten­höhen mit­einander: diejenige, die bei Vertrags­beginn festge­legt wurde, und diejenige, die sich bei einem neuen Vertrags­abschluss ergeben würde. Wir zahlen immer die höhere Rente aus.
Bitte das Smartphone drehen.


Sicherheit

sicherheitsorientiert


Balance

ausgewogen


Chance

renditeorientiert
Sicherheit
Renditechance
Anlagestrategie Sparbeiträge werden im Sicherungsvermögen* angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds. Sparbeiträge werden teilweise im Sicherungsvermögen* und teilweise im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds. Sparbeiträge und Überschüsse werden im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt.

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*Sicherungsvermögen = Vermögen, das der Versicherer zurücklegt, um seinen Kunden jederzeit die Gelder auszahlen zu können, die er ihnen garantiert.

Der VGH Altersvorsorge Fonds

Unsere BasisRente bietet gute Renditechancen, indem Überschüsse (und, je nach Anlagestrategie, Sparbeiträge) im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt werden. Der Fonds steht exklusiv nur unseren Kunden zur Verfügung und setzt sich aus konservativen Anlagen und renditestarken Investments zusammen. Aktuelle Kursentwicklungen und die Zusammensetzung des VGH Altersvorsorge Fonds finden Sie hier.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Ihr zusätzlicher Schutz zur BasisRente

Was bedeutet Schutz bei Berufsunfähigkeit in der Basisrente?

Beitragsretter bei Berufsunfähigkeit

Wenn’s doch mal eng wird, ist er an Ihrer Seite: der Beitrags­retter. Er ist die perfekte Ergänzung zu unserer BasisRente. Wenn Sie berufs­unfähig werden, über­nehmen wir die Beiträge für Sie und Ihre Alters­vorsorge ist gesichert. Damit Sie sich im Fall der Fälle nicht auch noch Sorgen um Ihre Rente machen müssen. Ein weiteres Plus: Der Beitrags­retter kann ohne Gesund­heits­prüfung abge­schlossen werden.

FAQ – die häufigsten Fragen zu unserer BasisRente

Welche BasisRente brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante in der BasisRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Wie kann ich eine BasisRente abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wie funktioniert die BasisRente?
  • Die Ba­sisRen­te, auch „Rü­rup-Ren­te“ ge­nannt, ist ei­ne Form der Al­ters­vor­sor­ge, die vom Staat durch er­heb­li­che Steu­er­vor­tei­le ge­för­dert wird.
    2023 haben Sie die Möglichkeit, bis zu 26.528 € (Ledige) bzw. 53.056 € (zusammen veranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner) in Ih­ren Ver­trag ein­zu­zah­len.
Welche Steuervorteile bietet unsere BasisRente?
  • Ab dem Jahr 2023 können Sie Ihren Jahresbeitrag zu 100% als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Durch die Steu­er­er­spar­nis re­du­zie­ren Sie so Ih­ren Ei­gen­auf­wand.

Für wen ist die BasisRente interessant?
  • Besonders interessant ist die BasisRente für:
    • Selbstständige und Freiberufler ohne Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für sie ist die BasisRente die einzige staatlich geförderte private Altersversorgung.
    • Gesellschafter-Geschäftsführer als insolvenzsicherer, privater Vertrag ohne Bilanzberührung
    • Angestellte und Beamte mit hoher Steuerbelastung
    Bei Personen mit hohem Einkommen fällt die Rentenlücke besonders groß aus.
Wann und wie wird die BasisRente ausgezahlt und wie muss sie dann versteuert werden?
  • Die lebenslange Rente kann frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden. Für die Besteuerung der BasisRente wird zu Beginn des Renten­bezuges ein Steuer­freibetrag fest­gesetzt, der für die gesamte Lauf­zeit der Rente gilt. Der steuer­pflichtige Anteil beträgt für einen Renten­beginn in 2023 83 %. Er erhöht sich für Renten­beginne bis zum Jahr 2040 auf 100 %.
Was passiert im Todesfall?
  • Ihr Vertragsguthaben ist auch im Todesfall gesichert. Zur Versorgung des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners wird das Vertragsguthaben als monatliche Rente ausgezahlt. Auch für Ihre engsten Angehörigen sorgen Sie vor:
    • Wenn Sie vor Beginn der Rentenzahlung sterben sollten, wird das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente umgerechnet.
    • Sollten Sie nach Beginn der Rentenzahlung und vor dem vollendeten 85. Lebensjahr sterben, wird das vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente umgerechnet.
    Das Kapital errechnet sich aus der Höhe bei Rentenzahlungsbeginn abzüglich der bereits gezahlten Renten.

Nachhaltigkeit

Die Kapitalanlage zu unserer BasisRente berücksichtigt ökologische und soziale Kriterien. Damit ermöglichen wir Ihnen als Versicherungsnehmer, während der Ansparphase ökologische und soziale Merkmale bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen. Unabhängig von Ihrer Produktwahl, erhalten Sie in der Rentenphase Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls ökologischen und sozialen Belangen Rechnung trägt.

Weiterführende Informationen zu unserer nachhaltigen Kapitalanlage finden Sie im VGH Newsroom.

Jetzt weitere Informationen zu unseren nachhaltigen Rentenprodukten ansehen

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