Pferdehaftpflichtversicherung: unser günstiger Tarif für Pferdehalter
Pferde sind kraftvolle und wunderschöne Tiere – aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt Ihr Pferd jemanden, können durch Personenschäden schnell hohe Kosten entstehen. Die Pferdehaftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Ihr versichertes Pferd verursacht.
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind mit einer Versicherungssumme von 5, 10 oder 50 Millionen Euro abgedeckt.
- Die Versicherung enthält Leistungen für Flurschäden, Mietsachschäden an Immobilien, Pferdeanhängern und Reitutensilien.
- Ihr Pferd ist bei Reitturnieren abgesichert. Fohlen und Jungtiere sind bis zum dritten Lebensjahr in der Versicherungspolice enthalten.
Unsere Empfehlung
Pferdeversicherung: Schutz für Ross und Reiter
Die Versicherung beinhaltet umfassende Leistungen und verringert für Sie als Pferdehalter das finanzielle Risiko, falls ein Schaden eintritt.
Schließen Sie die Pferdehaftpflicht bei der ÖVB ab, erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Die Versicherung greift nicht nur bei Ihnen als Pferdehalter, sondern auch bei allen Reitern des Pferdes und und bei den Beteiligten einer nicht gewerbsmäßigen Reitbeteiligung.
Schließen Sie die Pferdehaftpflicht bei der ÖVB ab, erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Die Versicherung greift nicht nur bei Ihnen als Pferdehalter, sondern auch bei allen Reitern des Pferdes und und bei den Beteiligten einer nicht gewerbsmäßigen Reitbeteiligung.
Infos rund um die Pferdehaftpflichtversicherung
Vertragspartner: Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
|
|||
Pferdehalterhaftpflicht | |||
Beitrag pro Monat | ab 6,78 €* | ||
Versicherungssumme
|
5, 10 oder 50 Mio. € | ||
Pferdehalter und Gastreiter sind automatisch versichert
|
|||
Reitbeteiligung
|
|||
Fohlen und Jungtiere
|
bis zum 3. Lebensjahr | ||
Forderungsausfalldeckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremdes Pferd einen Schaden zufügt und dessen Halter dafür nicht aufkommen kann |
|||
Mietsachschäden an z.B. Boxen, Reithallen und Zäunen
|
|||
Mietsachschäden an Pferdeanhängern
|
|||
Mietsachschäden an Reitutensilien
|
|||
Teilnahme an Turnieren und Rennen
|
|||
Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland)
|
5 Jahre | ||
|
*Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
- Versicherungsbeginn: morgen
- Zahlweise: jährlich
- Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit
- Versicherungssumme 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Selbstbehalt: 250 €
Der Preis ist daher als unverbindliches Beispiel zu verstehen.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Pferdehaftpflicht
- Wichtige Informationen zur Pferdehaftpflicht
-
-
Grundsätzlich gilt: Tierhalter haften für ihr Tier. Falls Ihr Pferd also jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, dann haften Sie als Pferdehalter. Was viele nicht wissen: Die Haftung ist unbegrenzt. Und hierbei ist es völlig unerheblich, ob Sie als Pferdebesitzer für den Schaden mitverantwortlich sind oder ob Sie gar kein Verschulden trifft. Durch die unbegrenzte Haftung kann es für Sie als Pferdebesitzer also sehr schnell sehr teuer werden. Tatsächlich können durch Ihr Pferd verursachte Schäden im schlimmsten Fall in die Privatinsolvenz führen.Gerade Personenschäden gehen schnell in die Millionen Euro: Schlägt Ihr Pferd etwa aus und verletzt dadurch jemanden schwer am Kopf, können notwendige Reha-Maßnahmen oder lebenslange Rentenzahlungen hohe Kosten verursachen. Dieses finanzielle Risiko im Falle eines Schadens fängt die Haftpflichtversicherung für Tierhalter auf. Und speziell für Pferdehalter enthält die Pferdeversicherung der ÖVB spezielle Leistungen.Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Sie als Pferdehalter, sondern auch für jede Person, die auf Ihrem Pferd reitet. Falls die Mutterstute bei uns versichert ist, sind auch Fohlen und Jungtiere bis zum dritten Lebensjahr mitversichert – vorausgesetzt, die Pferde werden weder geritten noch vor eine Kutsche gespannt. Ob und in welchem Umfang Sie in einem Schadensfall tatsächlich haften, prüfen wir für Sie. Berechtigte Ansprüche werden durch die Versicherung abgedeckt. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – wenn es sein muss, auch vor Gericht. Auch dann können Sie sich darauf verlassen, dass die Pferdehaftpflicht für anfallende Gerichtskosten aufkommt.
-
- Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen
-
-
- Einfache Schadensabwicklung
-
-
Der Fall ist eingetreten: Ihr Pferd hat einen Schaden verursacht oder jemanden verletzt? Melden Sie sich einfach bei uns. Als Ihr Versicherer nehmen wir Ihren Haftpflichtschaden für Ihr Pferd auf und kümmern uns um die SchadensabwicklungRufen Sie einfach Ihren zuständigen Berater an. Einen Berater in der Nähe finden Sie über unsere Beratersuche. Oder Sie nutzen unsere Service-Hotline. Sie erreichen unseren Schadenservice kostenlos unter folgender Nummer: 0800 844 0800
-
- Pferdehaftpflichtversicherung abschließen
-
-
- Was ist in der Pferdehaftpflicht versichert?
-
-
Die Pferdehaftpflicht deckt Schäden an Personen, Gegenständen oder Vermögen ab. So sind beispielsweise Mietsachschäden an Immobilien, Pferdeanhängern und Reitutensilien versichert. Über Art und Umfang der Versicherungsleistungen beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
-
- Wann zahlt die Pferdehaftpflicht-Versicherung?
-
-
Die Pferdehaftpflichtversicherung greift, wenn der Schaden durch eine typische Tiergefahr entstanden ist und dem Reiter kein eigenes Verschulden anzulasten ist. Sollte ein Fehlverhalten des Reiters ursächlich für den Schaden sein, greift dessen Privat-Haftpflichtversicherung.
-
- Welche Versicherungssumme ist bei einer Pferdehaftpflicht sinnvoll?
-
-
In der Pferdeversicherung der ÖVB stehen Ihnen zwei Varianten zur Auswahl. Sie können entscheiden, ob Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von bis 5 oder 10 Millionen Euro versichert sind. Da Schäden sehr schnell in die Millionen Euro gehen können, sollten Sie sich für eine möglichst hohe Deckungssumme entscheiden.
-
- Für wen lohnt sich eine Pferdehaftpflicht?
-
-
Für alle private Tierhalter eines Pferds empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung. Wer sein Pferd beruflich oder gewerblich nutzt, bekommt bei uns eine individuelle Lösung. In diesen Fällen greift keine private Pferdehaftpflicht.
-
- Kann ich Ponys und Esel auch über eine Pferdehaftpflicht schützen?
-
-
Auch wenn es Pferdehaftpflicht heißt, können Sie natürlich auch privat gehaltene Ponys und Esel darüber versichern.
-
- Brauche ich für Fohlen und Jungtiere eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung?
-
-
Nein, Fohlen und Jungtiere, die weder geritten noch vor die Kutsche gespannt werden, sind bis zum 3. Lebensjahr mitversichert – wenn die Mutterstute über einen Vertrag bei der VGH versichert ist. Sie sparen sich also bis zum dritten Lebensjahr für Fohlen und Jungtiere die Beiträge für die Pferdehaftpflicht und erhalten dennoch den vollen Versicherungsschutz, falls etwas passiert.
-
- Gilt die Pferdehaftpflicht nur für mich als Pferdehalter oder auch für Gastreiter?
-
-
Die Haftpflicht der VGH für Ihr Pferd gilt sowohl für den Pferdehalter wie auch für Pferdehüter und Gastreiter, welche die Aufsicht fürs Pferd übernehmen – sie sind automatisch mitversichert. Alle Reiter des Pferdes erhalten also den Schutz für das versicherte Pferd. Ausnahme: gewerbsmäßige Tierhüter.
-
- Greift die Pferdehaftpflichtversicherung bei Reitturnieren?
-
-
Solange Sie Ihr Pferd weder beruflich, noch gewerblich nutzen, sondern mit dem Tier privat an Sportveranstaltungen und Reitturnieren teilnehmen, gilt der Versicherungsschutz.
-