Pferde­haftpflicht

Greift bei Schäden durch Ihr Pferd an Personen und deren Eigentum.

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bei unserem Mutterunternehmen VGH

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Pferdehaftpflichtversicherung: unser günstiger Tarif für Pferdehalter

Pferde sind kraftvolle und wunderschöne Tiere – aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt Ihr Pferd jemanden, können durch Personenschäden schnell hohe Kosten entstehen. Die Pferdehaftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Ihr versichertes Pferd verursacht.

  • Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden sind mit einer Ver­sicherungs­sum­me von 5, 10 oder 50 Millionen Euro ab­ge­deckt.
  • Die Ver­sicher­ung ent­hält Lei­stun­gen für Flur­schä­den, Miet­sach­schäden an Immo­bilien, Pferde­­an­hängern und Reit­­uten­silien.
  • Ihr Pferd ist bei Reit­tur­nieren ab­ge­sichert. Fohlen und Jung­tiere sind bis zum dritten Lebens­jahr in der Ver­sicherungs­police ent­halten.

Unsere Empfehlung

Pferdeversicherung: Schutz für Ross und Reiter

Die Versicherung beinhaltet umfassende Leistungen und verringert für Sie als Pferdehalter das finanzielle Risiko, falls ein Schaden eintritt.
Schließen Sie die Pferdehaftpflicht bei der ÖVB ab, erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Die Versicherung greift nicht nur bei Ihnen als Pferdehalter, sondern auch bei allen Reitern des Pferdes und und bei den Beteiligten einer nicht gewerbsmäßigen Reitbeteiligung.

Infos rund um die Pferdehaftpflichtversicherung

Vertragspartner: Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
Pferde­halter­haft­pflicht
Bei­trag pro Monat ab 6,78 €*
Ver­sicherungs­summe
i
5, 10 oder 50 Mio. €
Pferde­hal­ter und Gast­reiter sind auto­matisch ver­sichert
i
Leistung enthalten
Reit­be­teili­gung
i
Leistung enthalten
Foh­len und Jung­tie­re
i
bis zum 3. Lebensjahr
Forderungsausfalldeckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein
fremdes Pferd einen Schaden zufügt und dessen Halter
dafür nicht aufkommen kann
Leistung enthalten
Miet­sach­schä­den an z.B. Boxen, Reithallen und Zäunen
i
Leistung enthalten
Miet­sach­schä­den an Pfer­de­an­hän­gern
i
Leistung enthalten
Miet­sach­schä­den an Reit­u­ten­silien
i
Leistung enthalten
Teilnahme an Turnieren und Rennen
i
Leistung enthalten
Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland)
i
5 Jahre

Jetzt berechnen

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*Der angezeigte Preis wur­de auf Grund­la­ge fol­gen­der An­nah­men be­rech­net:
  • Versicherungsbeginn: morgen
  • Zahlweise: jährlich
  • Dauer: 3 Jahre Ver­trags­lauf­zeit
  • Versicherungssumme 5.000.000 € pau­schal für Per­so­nen-, Sach­- und Ver­mö­gens­schäden
  • Selbstbehalt: 250 €
Der Preis ist daher als un­ver­bind­li­ches Bei­spiel zu ver­ste­hen.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Pferdehaftpflicht

Wichtige Informationen zur Pferdehaftpflicht
  • Grund­sätzlich gilt: Tier­halter haften für ihr Tier. Falls Ihr Pferd also jemanden ver­letzt oder fremdes Eigen­tum beschä­digt, dann haften Sie als Pferde­halter. Was viele nicht wissen: Die Haftung ist unbegrenzt. Und hierbei ist es völlig un­er­heblich, ob Sie als Pferde­be­sitzer für den Schaden mit­ver­ant­wortlich sind oder ob Sie gar kein Ver­schulden trifft. Durch die unbe­grenzte Haf­tung kann es für Sie als Pferde­besitzer also sehr schnell sehr teuer werden. Tat­sächlich können durch Ihr Pferd verur­sachte Schä­den im schlimm­sten Fall in die Privat­insolvenz führen.
    Gerade Personen­schäden gehen schnell in die Millionen Euro: Schlägt Ihr Pferd etwa aus und verletzt dadurch jeman­den schwer am Kopf, können not­wendige Reha-Maß­nahmen oder lebens­lange Renten­zahlungen hohe Kosten verur­sachen. Dieses finanzielle Risiko im Falle eines Scha­dens fängt die Haft­pflicht­ver­sicherung für Tier­halter auf. Und speziell für Pferde­halter ent­hält die Pferde­versicherung der ÖVB spezielle Lei­stungen.
    Der Ver­sicherungs­schutz gilt nicht nur für Sie als Pferde­halter, sondern auch für jede Person, die auf Ihrem Pferd reitet. Falls die Mutter­stute bei uns ver­sichert ist, sind auch Fohlen und Jung­tiere bis zum dritten Lebens­jahr mitver­sichert – voraus­ge­setzt, die Pferde werden weder ge­ritten noch vor eine Kutsche gespannt. Ob und in welchem Umfang Sie in einem Schadensfall tatsächlich haften, prüfen wir für Sie. Berechtigte An­sprüche werden durch die Ver­sicherung abge­deckt. Unbe­rechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – wenn es sein muss, auch vor Gericht. Auch dann können Sie sich darauf ver­lassen, dass die Pferde­haftpflicht für anfallende Gerichts­kosten auf­kommt.
Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen
Einfache Schadensabwicklung
  • Der Fall ist eingetreten: Ihr Pferd hat einen Schaden verursacht oder jemanden verletzt? Melden Sie sich einfach bei uns. Als Ihr Versicherer nehmen wir Ihren Haftpflichtschaden für Ihr Pferd auf und kümmern uns um die Schadensabwicklung
    Rufen Sie einfach Ihren zuständigen Berater an. Einen Berater in der Nähe finden Sie über unsere Beratersuche. Oder Sie nutzen unsere Service-Hotline. Sie erreichen unseren Schadenservice kostenlos unter folgender Nummer: 0800 844 0800
Pferdehaftpflichtversicherung abschließen
  • Die Pferdehaftpflicht können Sie ganz einfach online abschließen. Mit wenigen Angaben und in ein paar Schritten erhalten Sie den kompletten Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht:

    Pferdehaftpflicht berechnen und abschließen

     

    Falls Sie noch Fragen zur Pferdehaftpflichtversicherung haben, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie schnell einen Termin über unsere Beratersuche.

Was ist in der Pferdehaftpflicht versichert?
  • Die Pferde­haft­pflicht deckt Schäden an Personen, Gegenständen oder Vermö­gen ab. So sind beispiels­weise Miet­sach­schäden an Immobilien, Pferde­an­hängern und Reit­utensilien versichert. Über Art und Um­fang der Ver­sicherungs­leistungen beraten wir Sie gern in einem persön­lichen Gespräch.
Wann zahlt die Pferdehaftpflicht-Versicherung?
  • Die Pferdehaftpflichtversicherung greift, wenn der Schaden durch eine typische Tiergefahr entstanden ist und dem Reiter kein eigenes Verschulden anzulasten ist. Sollte ein Fehlverhalten des Reiters ursächlich für den Schaden sein, greift dessen Privat-Haftpflichtversicherung.
Welche Versicherungssumme ist bei einer Pferdehaftpflicht sinnvoll?
  • In der Pferdeversicherung der ÖVB stehen Ihnen zwei Varianten zur Auswahl. Sie können entscheiden, ob Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von bis 5 oder 10 Millionen Euro versichert sind. Da Schäden sehr schnell in die Millionen Euro gehen können, sollten Sie sich für eine möglichst hohe Deckungssumme entscheiden.
Für wen lohnt sich eine Pferdehaftpflicht?
  • Für alle private Tierhalter eines Pferds empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung. Wer sein Pferd beruflich oder gewerblich nutzt, bekommt bei uns eine individuelle Lösung. In diesen Fällen greift keine private Pferdehaftpflicht.
Kann ich Ponys und Esel auch über eine Pferdehaftpflicht schützen?
  • Auch wenn es Pferdehaftpflicht heißt, können Sie natürlich auch privat gehaltene Ponys und Esel darüber versichern.
Brauche ich für Fohlen und Jungtiere eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung?
  • Nein, Fohlen und Jungtiere, die weder geritten noch vor die Kutsche gespannt werden, sind bis zum 3. Lebensjahr mitversichert – wenn die Mutterstute über einen Vertrag bei der VGH versichert ist. Sie sparen sich also bis zum dritten Lebensjahr für Fohlen und Jungtiere die Beiträge für die Pferdehaftpflicht und erhalten dennoch den vollen Versicherungsschutz, falls etwas passiert.
Gilt die Pferdehaftpflicht nur für mich als Pferdehalter oder auch für Gastreiter?
  • Die Haftpflicht der VGH für Ihr Pferd gilt sowohl für den Pferdehalter wie auch für Pferdehüter und Gastreiter, welche die Aufsicht fürs Pferd übernehmen – sie sind automatisch mitversichert. Alle Reiter des Pferdes erhalten also den Schutz für das versicherte Pferd. Ausnahme: gewerbsmäßige Tierhüter.
Greift die Pferdehaftpflichtversicherung bei Reitturnieren?
  • Solange Sie Ihr Pferd weder beruflich, noch gewerblich nutzen, sondern mit  dem Tier privat an Sportveranstaltungen und Reitturnieren teilnehmen, gilt der Versicherungsschutz.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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