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Manfred Scheithauer

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  • Was ist eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

    Reiserücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

    Gut abgesichert, bevor die Reise richtig losgeht

Reiserücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

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Die Reiserücktritts- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung

Die Koffer sind ge­packt und mor­gen soll die lang er­sehn­te Rei­se be­gin­nen. Wenn ei­ne Krank­heit Ih­nen dann ei­nen Strich durch die Rech­nung macht, ist das är­ger­lich ge­nug. Noch schlim­mer wird es, wenn Sie auch auf den Rei­se­kos­ten sit­zen blei­ben. Mit ei­ner Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sind Sie vor ho­hen Stor­no­kos­ten bes­tens ge­schützt. Auch im Fal­le ei­nes vor­zei­ti­gen Ab­bruchs Ih­rer Rei­se, fin­den Sie hier den pas­sen­den Schutz.

  • Versicherungsschutz bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
  • Erstattung der Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise (bspw. aufgrund 2-stündiger Zugverspätung)
  • Kein Selbstbehalt (Ausnahme ambulant behandelte Erkrankungen)

Unsere Empfehlung

5 Sterne Premium Schutz – Nie wieder Urlaubsstress

Die Reise-Rücktrittsversicherung sichert Sie ab, falls Sie Ihre Reise aus unvorhergesehenen Gründen stornieren müssen. Die Urlaubsgarantie gewährleistet, dass Sie Ihren Urlaub auch bei Insolvenz des Reiseveranstalters antreten können. Die Reise-Krankenversicherung deckt medizinische Kosten im Ausland ab. Und mit der Notfallversicherung erhalten Sie schnelle Hilfe und Unterstützung in Notfällen. Die Reise-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie bei Unfällen während der Reise. Falls Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, greift die Reisegepäckversicherung der VGH.
Gerade Familienurlaube können durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände schnell unterbrochen werden. Kinder sind oft anfälliger für Krankheiten oder Unfälle, besonders in fremden Umgebungen. Mit unserer Reiseabbruchversicherung können Sie als Eltern beruhigt sein: Im Falle eines Abbruchs bekommen Sie medizinische Unterstützung und sind finanziell abgesichert.

Preisbeispiel: Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung

Julias Versicherungsschutz bei der VGH

Julia lebt mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn in Hildesheim und reist viel. Das Reisziel spielt beinahe keine Rolle, denn die Vorfreude ist riesig und die Eindrücke unbezahlbar. Es läuft aber nicht immer alles nach Plan und die eine oder andere Reise musste in der Vergangenheit abgesagt werden: Corona-Pandemie, Schwangerschaft, Krankheit. Vor allem Kleinkinder sind für Krankheiten anfällig. So ist es auch Julia passiert: ihr Sohn wurde krank und die Reise nach Griechenland musste storniert werden. Gut, dass Julia eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bei der VGH abgeschlossen hat – somit bekommt sie wenigstens ihr komplettes Geld zurück.

Soviel kostet die Versicherung für Julia

260,00 einmalig*
*Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:

  • Einmalzahlung pro Reise
  • Kosten für gebuchte Reise: 3.306,00 Euro
  • Selbstbeteiligung: 0 Euro
  • Einfamilienhaus: nicht vorhanden
  • Geburtsjahr Versicherungsnehmer: 1986
  • Versicherungsschutz für Familie: zwei Erwachsene, ein Kind
  • Ausgewählter Tarif: 5 Sterne Premium Schutz, inkl. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
  • Antragsteller Julia: Versicherungsnehmer und zu versichernde Person

Reiserücktritts- und Reise­abbruch­versicherung – die Tarife im Überblick

Bitte das Smartphone drehen.
Reiserücktritt Reiseabbruch Reiserücktritt und Reiseabbruch
Bei­trag
i
ab 6 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte ab 2 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte ab 7 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte
Er­stat­tung von Stor­nierungs­kos­ten
i
Hin­rei­se-Mehr­kos­ten
i
Kos­ten der Um­bu­chung
i
Ein­zel­zim­mer­zu­schlag
i
Ver­sicherte Grün­de
Un­er­warte­te schwe­re Er­kran­kung
i
Tod, Un­fall, Schwan­ger­schaft
i
Ver­lust des Ar­beits­platz­es
i
Kurz­ar­beit
i
Ar­beits­platz­wechsel
i
Ei­gen­tums­scha­den (ab 2.500 €)
i
Wie­der­ho­lung Schul­prü­fun­gen
i
Nicht­ver­setzung
i
Ver­kehrs­mit­tel­ver­spä­tung
i
Na­tur­ka­tas­tro­phen am Ur­laubs­ort
i
Zu­sätz­liche Rück­rei­se­kos­ten
i
Nicht ge­nutz­te Rei­se­leis­tung
i
Nach­rei­se­kos­ten Rei­se­un­ter­brechung
i
Selbst­be­halt
i

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Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Registergericht: HRB: Hamburg 19768. Risikoträger ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Rei­se­rück­tritts- und Rei­se­ab­bruch­ver­sicherung

Was beinhaltet der Zusastzbaustein Schiffsreisen?

Speziell für Schiffsreisen

Wenn Sie aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels – von 2 Stunden oder mehr – Ihre Schiffsreise nicht antreten können, werden Ihnen die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Nachreise erstattet. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu 1.500 € je Person. Gerade bei teuren Kreuzfahrten lohnt es sich also auf Nummer sicher zu gehen.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Reise­rück­tritts- und Reise­abbruch­versicherung

Welche Reisrücktritts- oder Reiseabbruchversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grund­deckung als auch umfassenden Versicherungs­schutz. Wählen Sie einen Tarif in der Reisrücktritts- und Reise­abbruch­versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungs­schutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Reiserücktritts oder Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater, wenn Sie Leistungen aus der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen möchten. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Reisrücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Wann ist eine Reise­rücktritts­ver­sicherung er­forderlich?
  • Viele Reisen werden bereits Monate, manch­mal sogar Jahre im Voraus gebucht. In der Zwischen­zeit kann jedoch viel passieren. Mit einem ge­brochenen Bein können Sie beispiels­weise nicht Skifahren. Auch die unerwartet schwere Krank­heit eines Ange­hörigen oder der Arbeitsplatz­verlust können Ihre Ab­reise verhindern. Trotzdem müssen Sie für die ent­standenen Storno­kosten Ihrer Reise aufkommen.
    Dieser Gefahr können Sie mit unserer Reise­rücktritts­versicherung ent­gehen. Je mehr Personen an der Reise teil­nehmen, umso höher das Risiko, dass jemand kurz­fristig erkrankt. Somit ist gerade bei Familien­reisen eine Reise­rücktritts­versicherung besonders sinnvoll.
Welche Ereignisse sind in der Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­versicherung ver­sichert?
  • Hier ein kleiner Auszug der versicherten Ereignisse (Versicherungsfälle):
    • Unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung oder Schwangerschaft
    • Impfunverträglichkeit
    • Erheblicher Schaden von mindestens 2.500 € an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl)
    • Unerwartete gerichtliche Ladung, vorausgesetzt, das zuständige Gericht akzeptiert Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung
    • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt
    • Arbeitsplatzverlust mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbstständigen.
    • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität/ Fachhochschule oder an einem College. Voraussetzung ist, dass die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt.
    • Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer zur Reise angemeldeten Katze.
Zu welchem Zeitpunkt greift die Reise­rück­tritts- und zu wel­chem Zeit­punkt die Reise­abbruch­versicherung?
  • Bei einem Versicherungs­fall vor Reise­antritt leistet die Reise­rücktritts­versicherung. Als Versicherungs­fall wird ein versichertes Ereignis (siehe Frage 2) bezeichnet.
    Bei einem Versicherungs­fall nach Reise­antritt greift die Reise­abbruch­versicherung. Viele Reisende denken meist nur über eine Versicherung für den Reise­rücktritt nach. Doch was passiert, wenn man im Urlaub erkrankt und die Reise abgebrochen werden muss? Mit einer Kom­bination dieser beiden Ver­sicherungen sind Sie auf der sicheren Seite.
Wann gilt eine Rei­se als angetreten?
  • Eine Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reise­leistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, z. B.
    • der Check-in bei einer Flugreise. Bei einem Vorabend-Check-in gilt die Reise als angetreten nach der Pass- oder Bord­karten­kontrolle, sofern die Flüge Bestandteil der Reise sind
    • das Einchecken auf dem Schiff bei einer Schiffsreise (ohne gebuchte Anreise)
    • die Übernahme ei­nes Miet­wa­gens/Wohn­mo­bils
    • das Einchecken im Hotel bzw. die Übergabe des Schlüssels bei einer Ferien­wohnung
    • das Einsteigen in den Bus bei einer Busreise
    • das Einsteigen in den Zug bei einer Bahnreise
    Sollte der Transfer zum ver­sicherten Gesamt­reise­preis gehören (z. B. Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus. Bei einer Fluganreise beginnt die Reise nach der Pass- oder Bord­karten­kontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen der Reise­rück­tritts­kos­ten­ver­sicherung.
Kann ich die Reise­rück­tritts- und Reise­abbruch­versicherung auch ab­schließen, wenn die Reise bereits gebucht wurde?
  • Ein Vertrag für eine Reiserücktritts- oder Reise­ab­bruch­ver­sicherung sollte zeitnah nach der Reise­buchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Beginn der Reise geschlossen werden. Sollten zwischen Buchung und Antritt der Reise keine 30 Tage liegen, muss die Reise­rückt­ritts­ver­sicherung spätestens am dritten Werktag nach Buchung der Reise erfolgen. Für alle weiteren Ver­sicherungen, wie beispiels­weise Reisekranken- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung, muss der Abschluss vor Antritt der Reise und für deren gesamte Dauer getätigt werden. Der Vertrag kommt auch bei Zahlung der Versicherungs­prämie nicht zustande, wenn die oben genannten Fristen bei Abschluss des Vertrags nicht eingehalten werden. In diesem Fall wird Ihnen die Prämie natürlich zurückerstattet.

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