Bauherren­haftpflicht

Gut geschützt von der Planung bis zur Fertigstellung

Jetzt Berater finden

Sie sind hier: Startseite |Versicherungen |Haftpflicht und Rechtsschutz |Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherren Haft­pflicht­ver­sicherung der ÖVB

Sie als Bau­herr sind für Schä­den, die von Ih­rer Bau­stel­le aus­ge­hen, ver­ant­wort­lich. Wir schüt­zen Sie, wenn trotz al­ler Sorg­falt und Vor­sichts­maß­nah­men auf der Bau­stel­le doch ein­mal ein Scha­den ein­tritt,
z. B. ein Fuß­gän­ger ver­letzt wird und von Ih­nen Scha­den­er­satz for­dert. So kön­nen Sie sich voll und ganz auf Ihr Bau­vor­ha­ben kon­zen­trie­ren.

  • Wir bie­ten Ih­nen in­di­vi­duel­len und be­darfs­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz für Ihr Bau­pro­jekt.
  • Wir prü­fen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Wir be­glei­chen be­rech­tig­te An­sprü­che, un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – so­gar vor Ge­richt

Bauherrenhaftpflicht – unser Tarif im Überblick

Bitte das Smartphone drehen.
Bau­herren­haft­pflicht
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. €
Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht für das zu be­bauende Grund­stück und das zu er­richten­de Bau­werk
Senkungen von Grund­stücken und Erd­rutsch­ungen
Ab­was­ser­schä­den
Schä­den durch Er­schüt­terung in­fol­ge von Ramm­ar­bei­ten
Schä­den durch Senkungen von Grund­stücken oder Erd­rutsch­ungen oder durch He­bun­gen von Grund­stücken auf­grund von Geo­thermie­boh­run­gen bis 10 m

Jetzt zum Beratungsformular

headline

dummy text

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Bau­her­ren Haft­pflicht­ver­sicherung

Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie den Bauherrenhaftpflichtschaden bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Was ist versichert?
  • Ver­si­chert ist die ge­setz­li­che Haft­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers als Bau­herr und als Haus- und Grund­stücks­be­sit­zer für das ver­si­cher­te Bau­vor­ha­ben.
Ist eine Bauherren Haftpflichtversicherung Pflicht?
  • Nein – ei­ne Ab­si­che­rung der Bau­her­ren­haft­pflicht ist nicht ver­pflich­tend. Je­doch emp­feh­len wir Ih­nen auf­grund der viel­fäl­ti­gen Ge­fah­ren und der da­durch ent­ste­hen­den ho­hen Kos­ten die­se Ver­si­che­rung ab­zu­schließen.
Was passiert, wenn die Bauzeit die Versicherungsdauer überschreitet?
  • Die Ver­si­che­rung be­ginnt mit Ein­rich­tung der Bau­stel­le und en­det mit Ab­schluss der Bau­ar­bei­ten, spä­tes­tens 2 Jah­re nach Ver­si­che­rungs­be­ginn. Soll­te die Bau­pha­se mehr Zeit be­an­spru­chen, set­zen Sie sich bit­te mit uns in Ver­bin­dung. Wir fin­den ei­ne Lö­sung und ver­län­gern den Ver­si­che­rungs­schutz.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

zur Beratungsanfrage Bauherrenhaftpflicht

Alternativ verwenden Sie unsere Beratersuchfunktion.

zur Beratersuche

Das könnte Sie auch interessieren

Bauleistung

Unsere Bau­leis­tungs­­ver­si­che­rung si­chert Sie ge­gen Ge­­fah­ren und Ri­­si­­ken, wie Hoch­­was­ser und Sturm, wäh­­rend der Bau­zeit ab.

Jetzt mehr erfahren

Rechtsschutz-
versicherung

Unsere Rechts­­schutz­­­ver­si­che­rung ist die idea­le Er­­gän­zung, wenn Ih­nen ein Scha­den ent­steht und Sie Ih­re For­­de­­run­gen ge­richt­lich durch­­­set­zen müs­sen.

Zur Rechtsschutzversicherung

Wohngebäude­­versicherung

Mit der Wohng­ebäude­ver­sicherung schützen Sie Ihre ei­genen vier Wände vor den fi­nan­ziel­len Folgen von Schäden durch z. B. Feuer, Über­span­nung durch Blitz, Leitungs­was­ser, Rohr­bruch, Sturm, Hagel, Stark­­re­gen und weitere Naturgefahren (Elementarschäden). Die Schäden sind auch versichert, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig selbst verursacht haben.

Jetzt zur Wohngebäudeversicherung