Zahnzusatz­versicherung

Der Zusatzschutz für Ihre Zähne

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Die Zahn­zu­satz­versicherung der ÖVB

Werden Sie Privat­pa­tient beim Zahn­­arzt! Das geht ganz ein­fach mit un­se­ren Zahn­­zu­­satz­­ver­­si­che­run­gen. Zahn­­arzt­­be­­su­che be­las­ten schnell den ei­ge­nen Geld­­beu­tel. Sinn­vol­le me­di­­zi­ni­sche Leis­tun­gen er­stat­tet die ge­setz­­li­che Kran­ken­­ver­­si­che­rung oft­mals nicht oder nur teil­wei­se. Mit ei­ner Zahn­­zu­satz­­ver­­si­che­rung schüt­zen Sie sich vor ho­hen Zu­zah­lun­gen und si­chern sich ei­ne bes­se­re zahn­­me­di­zi­ni­sche Ver­­sor­gung.

  • Reduzierung des Ei­gen­an­teils beim Zahn­arzt
  • Bessere zahn­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung
  • Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche

Ihre Leistungen in unserer Zahnzusatzversicherung

Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Kunden. Und da die Bedürfnisse unterschiedlich ausfallen, können Sie sich zwischen drei Tarifen entscheiden: Zahnersatz 30, Zahnersatz 50 oder Zahnbehandlung 90. 
Für alle, denen bei Ihrer Zahngesundheit vorrangig  das Thema “Zahnersatz” wichtig ist, empfehlen wir  Zahnersatz 30 oder Zahnersatz 50 . Beide Tarife enthalten grundlegende Zahnersatzleistungen wie Kronen, Brücken, Prothesen, Einlagefüllungen (In­lays) und Implantate. 
Wer sich, wenn es um die persönliche Zahngesundheit geht, möglichst wenig Gedanken machen und umfassende Leistungen erhalten möchte, für den ist der Tarif Zahnbehandlung 90 sinnvoll. Sie erhalten  eine Vielzahl an Behandlungen, beispielsweise: Wurzelbehandlung, parodontologische Leistungen, professionelle Zahnreinigung und vieles mehr. Egal für welchen der Tarife Sie sich entscheiden, die ÖVB Zahnzusatzversicherung ist die richtige Wahl, wenn es um Ihre Zahngesundheit geht.

Unsere Empfehlung

Icon für Produktempfehlung Zahnzusatz-Versicherung

Komfort-Absicherung: Zahnersatz 50

Mit diesem bieten wir Ihnen eine Kostenerstattung von bis zu 50 % für verschiedene zahnärztliche Leistungen. Dazu gehören unter anderem Zahnersatz (auch Inlays und Implantate), plastische Füllungen und professionelle Zahnreinigungen.
Auch Kieferorthopädische Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr werden von unserem Tarif abgedeckt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Zähne optimal versorgt sind.
Sichern Sie sich mit Zahnersatz 50 eine umfassende Absicherung für Ihre Zahngesundheit.
ab 25,55 Euro/mtl.*
Bitte das Smartphone drehen.
Zahn­ersatz 30 Zahn­ersatz 50 Zahn­be­hand­lung 90
Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
i
Im­plan­tate
i
In­lays
i
Plas­tische Zahn­fül­lungen
i
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
i
Kie­fer­or­tho­pä­die bis Al­ter 18
i
All­ge­mei­ne zahn­ärzt­liche Leistungen
i
Wur­zel­be­hand­lung
i
Pa­ro­don­to­lo­gische Leistungen
i
Chi­rurgische Leistungen
i

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Preisbeispiel: Zahnzusatzversicherung

VGH-Kunde freut sich über sein Zahnzusatz-Preisbeispiel.

Melanies Ver­sicherungs­schutz bei der ÖVB

Melanie ist ihr strahlendes Lächeln wichtig. Zähne­put­zen, Zahn­seide, regel­mäßig zum Zahn­arzt und zur pro­fessionel­len Zah­reinigung. Dennoch kann trotzdem immer mal was sein. Mit der Zahn­zusatz­ver­sicherung der VGH kann sich Melanie drauf verlassen, um­fang­reiche Leis­tun­gen für Ihre Zahn­gesund­heit zu erhalten – und das zu einem günstigen Preis.

Soviel kostet die Versicherung für Melanie

6,76 Euro/mtl.*

*Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Geburtsjahr zu versichernde Person Melanie: 1981
  • Ausgewählter Tarif ZE 30: (Ergänzungsschutz für gesetzlich Versicherte)
  • Antragsteller Melanie: Versicherungsnehmer und zu versichernde Person

Zahnzusatz­ver­sicherung – unsere Tarife im Überblick

Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
Zahn­ersatz 30 Zahn­ersatz 50 Zahn­be­hand­lung 90
Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
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Im­plan­tate
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In­lays
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Plas­tische Zahn­fül­lungen
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Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
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Kie­fer­or­tho­pä­die bis Al­ter 18
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All­ge­mei­ne zahn­ärzt­liche Leistungen
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Wur­zel­be­hand­lung
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Pa­ro­don­to­lo­gische Leistungen
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Chi­rurgische Leistungen
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Das Plus für Ihre Zahn­gesund­heit

Sichern Sie sich eine optimale Versorgung im Fall einer Zahnbehandlung, bei Zahnersatz und für Kinder und Jugendliche bei kieferorthopädischen Maßnahmen:

Kombinieren Sie einfach unseren Tarif Zahnbehandlung 90 mit einem Zahnersatztarif (ZE50 oder ZE30).

meinen Zahnzusatz-Tarif berechnen

FAQ – die häufigsten Fragen zur Zahn­zu­satz­versicherung

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Leistungen für eine Grundversorgung. Über die Regelleistung hinausgehende Versorgungswünsche muss der Versicherte selbst tragen. Für Zahnersatz zahlt die GKV lediglich befundbezogene Zuschüsse.
    Mit einer Zahnzusatzversicherung werden die Eigenanteile deutlich reduziert.
    Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist – dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen. 
Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden?
  • Auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: So früh, wie möglich!
    Denn größere Zahnbehandlungen und kostenintensive Zahnersatzmaßnahmen können Sie in jedem Alter treffen – auch wenn Sie bisher völlig gesunde Zähne hatten. Zahnbett- und Zahnfleischentzündungen oder gar Unfälle können schon in jungen Jahren eine teure Behandlung notwendig machen.
    Bei Kindern und Jugendlichen können aus medizinischen Gründen kieferorthopädische Maßnahmen nötig sein. Denn was jetzt versäumt wird, begleitet Ihre Kinder unter Umständen ein Leben lang. Hinzu kommt, dass die günstigen Beiträge die Entscheidung für diesen wichtigen Schritt leicht machen.
    Ein weiterer Pluspunkt: Wir leisten auch schon in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen I und II, in denen die GKV noch keine Zahlungen vorsieht.
    Sorgen Sie deshalb schon früh genug vor und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
  • Bei geplantem Zahnersatz (Brücken, Kronen etc.) reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan ein.
    Für alle Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, erhalten Sie eine Rechnung. Diese schicken Sie uns einfach zu – wir prüfen dann,  welchen Betrag wir erstatten. Sie erhalten darüber eine detaillierte Abrechnung von uns und die entsprechende Zahlung auf Ihr Konto.
    Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
    Sie haben Fragen? Das Team der Leistungsabteilung ist unter der Telefonnummer 0511 362- 4407 gern für Sie da.
Besteht sofort Versicherungsschutz?
  • In der privaten Krankenversicherung bestehen in der Regel Wartezeiten. Die Wartezeit ist eine festgelegte Zeitspanne zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruches.
    In unseren Zahnzusatztarifen beträgt die Wartezeit 6 Monate.
Bis zu welchem Betrag werden mei­ne Kos­ten er­stat­tet?
  • Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Für unsere Zahnersatztarife gelten Rechnungshöchstbeträge („Zahnstaffel“). Von den Rechnungshöchstbeträgen werden die Tarifleistungen gezahlt.
      1. Versicherungsjahr 500 €
      2. Versicherungsjahr 750 €
      3. Versicherungsjahr 1.500 €
      4. Versicherungsjahr 2.000 €
      5. Versicherungsjahr 3.000 €
      ab 6. Versicherungsjahr 10.000 €
    Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze.
    Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.
    Für den Zahnbehandlungstarif ZB90 erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit die vollen Tarifleistungen (keine Zahnstaffel).

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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