Die Pflegeversicherung der ÖVB
Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder des Alters. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit unseren Pflegetarifen schützen Sie sich und Ihre Lieben.
- Bewahrt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen finanziellen Belastungen im Pflegefall
- Individuelle Absicherung – passend für jeden Geldbeutel mit umfassenden Service- und Assistance-Leistungen
- Regelmäßige Anpassungsmöglichkeit – sogar im Leistungsfall
Pflegeversicherung – unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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PflegeSchutz Komfort | PflegeSchutz Premium | PflegeBahr | |
Pflegegrad 5
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40,00 € | 60,00 € | 100%* |
Pflegegrad 4
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40,00 € | 60,00 € | 40%* |
Pflegegrad 3
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20,00 € | 30,00 € | 30%* |
Pflegegrad 2
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5,00 € | 15,00 € | 20%* |
Pflegegrad 1
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5,00 € | 10,00 € | 10%* |
Soforthilfe
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Dynamik - auch im Leistungsfall
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Umfassende Service und Assistance-Leistungen
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Flexibel festlegbarer Schutzumfang
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Staatliche Förderung
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Gesundheitsprüfung entfällt
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* des versicherten Tagessatzes | |||
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Pflegeversicherung
- Warum ist eine Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll?
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Immer mehr Menschen sind aufgrund einer Erkrankung, in Folge eines Unfalls oder im Alter auf professionelle Hilfe angewiesen. Doch eine angemessene Versorgung ist teuer, egal, ob zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung. Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich finanziell an den wichtigsten Pflegemaßnahmen. Sie übernimmt jedoch nie die gesamten Kosten. Die Differenz – oft mehrere Hundert Euro im Monat – müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) zum Unterhalt verpflichtet.
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- Welche Absicherungen bietet mir die ÖVB an und wie unterscheiden sich diese?
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Um Sie und Ihre Angehörigen im Pflegefall finanziell abzusichern bieten wir Ihnen zwei verschiedene Pflege-Zusatzversicherungen an. Dabei handelt es sich um den staatlich geförderten Pflegeergänzungstarif „PflegeBahr“ sowie die Rundum-Absicherung mit dem Tarif „PflegeSchutz“.Der Tarif PflegeBahr ist eine staatlich geförderte Basisabsicherung in Form eines vereinbarten Tagegeldes, welches Sie nicht individuell festlegen können. Der Abschluss ist allerdings ohne Gesundheitsprüfung möglich und Sie bekommen eine staatliche Förderung von 60 EUR jährlich. Werden Sie pflegebedürftig, erhalten Sie das vereinbarte Tagegeld prozentual, monatlich ausgezahlt (100% in Pflegegrad 5, 40% in Pflegegrad 4, 30% in Pflegegrad 3, 20% in Pflegegrad 2, 10% in Pflegegrad 1).Der PflegeSchutz hingegen bietet eine Rundum-Absicherung im Pflegefall. Sie bestimmen die Absicherungshöhe für jeden Pflegegrad selbst. Wie hoch ihr Bedarf ist, ermitteln wir in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit einem unserer Berater.Neben dem eigentlichen Pflegetagegeld bietet Ihnen der PflegeSchutz auch umfassende Service- und Assistance-Leistungen.
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- Wie kann ich eine Pflege-Zusatzversicherung der ÖVB abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Besteht sofortiger Versicherungsschutz?
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In der privaten Pflege-Zusatzversicherung bestehen mitunter Wartezeiten. Die Wartezeit ist eine festgelegte Zeitspanne zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruches.In unserem Tarif PflegeSchutz besteht jedoch sofortiger Versicherungsschutz, ohne Wartezeiten.Im Tarif PflegeBahr beträgt die Wartezeit fünf Jahre. Diese entfällt bei einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit in Folge eines Unfalls innerhalb dieser Frist
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- Was ist im Leistungsfall zu tun?
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Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor? Dann melden Sie diese bitte entweder telefonisch unter 0511 362-4310 oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“. Das Team der Leistungsabteilung steht Ihnen beratend zur Seite.
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- Sind die Beiträge im Leistungsfall weiter zu zahlen?
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Eine Beitragsbefreiung gibt es nicht. Die Beiträge sind für die Dauer der Vertragslaufzeit zu zahlen.
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- Pflegegrade, häusliche Pflege und Zusammenspiel mit der gesetzlichen Pflegeversicherung
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Welche Pflegegrade gibt es und wie unterscheiden sie sich?Entscheidend für die Einstufung in einen der Pflegegrade 1 - 5 ist, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt sind. Danach bestimmt sich, wie viel Unterstützung durch Pflege notwendig ist und wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Kann ich auch zu Hause gepflegt werden?Natürlich besteht die Möglichkeit zu Hause gepflegt zu werden – z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder auch durch Angehörige und Freunde.Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können auch teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.Mehr Informationen zum Thema finden Sie z.B. auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hauseWird das Pflegetagegeld mit Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung verrechnet?Das vereinbarte Pflegetagegeld der VGH steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können selbst entscheiden, für was Sie das Geld verwenden möchten. Es kommt daher zu keiner Verrechnung des Pflegetagegeldes mit Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
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- Gibt es eine regelmäßige Anpassung des versicherten Tagegeldes aufgrund steigender Pflegekosten?
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Im Tarif PflegeSchutz wird das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre erhöht – auch wenn Sie bereits pflegebedürftig sind. Diese Erhöhung (Dynamisierung) beruht auf der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland der letzten drei Jahre.
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