Ambulante Zusatz­versicherung

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Die ambulante Zusatzversicherung der ÖVB

Eine Ergänzung, die sich lohnt! Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ verringert Zuzahlungen und sichert Ihnen viele Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden.
In Kombination mit unseren attraktiven Zahn-Zusatztarifen können Sie davon profitieren.

  • Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen und al­ter­na­ti­ve Heil­behandlung durch Ärzte
  • Kostenerstattung für Seh­hilfen: Brillen und Kon­takt­lin­sen
  • Reduzierung des Eigen­an­teils u. a. bei Physio­ther­apie, Arznei­mit­teln, Hilfs­mit­teln

Unsere Empfehlung

Ambulante Zusatzversicherung

Basis Absicherung 23,68 Euro/mtl.*
Der Tarif top fit erstattet bei medizinisch notwendiger ambulanter Heilbehandlung die Kosten für Heilpraktiker. Es werden 80% des Rechnungsbetrages bis max. 520 EUR pro Kalenderjahr übernommen. Auch Sehhilfen sind im Versicherungsschutz enthalten. Darüber hinaus wird die gesetzliche Zuzahlung für Heilmittel erstattet. Andere gesetzliche Zuzahlungen wie z.B. die für Arznei- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel werden anteilig übernommen.
Auch bestimmte Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffen vor privaten Auslandsreisen sind Bestandteil des Tarifes. Erstattet werden max. 105 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif top fit kann nur in Verbindung mit einem Zahnzusatztarif abgeschlossen werden.
Bitte das Smartphone drehen.
Top fit 90 Top fit 50 Top fit 30
Heil­prak­tiker
i
Seh­hil­fen
i
Zu­zahlungen und Vor­sor­ge
i
Heil­mit­tel
i
Kur­ta­ge­geld
i
Aus­land­rei­se­schutz
i
Impfungen vor Ausland­rei­sen
i
Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
i
Im­plantate
i
In­lays
i
Plas­tische Zahn­fül­lungen
i
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
i
Kie­fer­ortho­pä­die bis Al­ter 18
i
Allge­meine zahn­ärztliche Lei­stungen
i
Wurzel­behandlung
i
Parodont­ologische Lei­stungen
i
Chirur­gische Lei­stungen
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Preisbeispiel: Ambulante Zusatzversicherung

ÖVB-Kunde freut sich über sein Zusatzversicherung Preisbeispiel.

Martins Ver­sicherungs­schutz bei der ÖVB

Martin arbeitet im Büro und sitzt viel am PC, da sind Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen vorprogrammiert. Auch wenn Martin regelmäßige Übungen am Arbeitsplatz macht, bedeutet es nicht, dass ihm ein verspannter Nacken erspart bleibt. Gut, dass Martin frühzeitig eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen hat, sie übernimmt Heilpraktikerkosten. Außerdem ist Martin Brillenträger. Im Tarif top fit der ÖVB erhält er auch noch einen Zuschuss für eine Sehhilfe.

Soviel kostet die Versicherung für Martin

23,68 Euro/mtl.*
*Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Geburtsjahr zu versichernde Person Martin: 1972
  • Ausgewählter Tarif: Basis Absicherung top fit 30 -
    Ergänzungsschutz für gesetzlich Versicherte inkl. Zahnzusatzversicherung
  • Antragsteller Martin: zu versichernde Person und Versicherungsnehmer

Ambulante Zu­satz­ver­sicherung – unsere Ta­rife im Über­blick

Hier sehen Sie die Leistungen in Kombination mit unseren Zahnzusatztarifen.
Bitte das Smartphone drehen.
Top fit 90 Top fit 50 Top fit 30
Heil­prak­tiker
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Seh­hil­fen
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Zu­zahlungen und Vor­sor­ge
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Heil­mit­tel
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Kur­ta­ge­geld
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Aus­land­rei­se­schutz
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Impfungen vor Ausland­rei­sen
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Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
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Im­plantate
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In­lays
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Plas­tische Zahn­fül­lungen
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Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
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Kie­fer­ortho­pä­die bis Al­ter 18
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Allge­meine zahn­ärztliche Lei­stungen
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Wurzel­behandlung
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Parodont­ologische Lei­stungen
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Chirur­gische Lei­stungen
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur am­bu­lan­ten Zusatz­versicherung

Warum ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Leistungen für eine Grundversorgung. Dabei müssen Sie sich häufig an den Kosten beteiligen, z. B. bei Physiotherapie, Arzneimitteln, Hilfsmitteln oder im Krankenhaus. An Brillen und Kontaktlinsen beteiligt sich die GKV in der Regel gar nicht mehr.
    Die Tarife „top fit 90“, „top fit 50“ oder „top fit 30“ übernehmen diese Kosten teilweise oder auch komplett. Darüber hinaus beinhalten sie auch Leistungen für Glaukom- und Hautkrebsfrüherkennung, Auslandsreisekrankenschutz inkl. medizinisch notwendigen Rücktransports und Schutzimpfungen (bis zu 105 € pro Jahr) vor Auslandsreisen.
    Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist - dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen. 
In welchem Alter sollte eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen werden?
  • Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn Sie sich möglichst frühzeitig absichern. Je früher Sie sich für eine Versicherung entscheiden, desto günstiger wird es. Denn das Eintrittsalter spielt – neben dem Gesundheitszustand – eine wichtige Rolle für Ihren Beitrag.
    Andererseits gilt: Natürlich ist eine Absicherung auch dann sinnvoll, wenn Sie sich bereits zum "höheren Alter" zählen. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern, welche Zusatzversicherungen zu Ihrer Lebenssituation passen.
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
  • Haben Sie bereits eine Rechnung vorliegen?
    Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im   Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen.
    Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
    Sie möchten wissen, ob eine bestimmte Behandlung abgesichert ist?
    Wenden Sie sich am besten telefonisch an unser Team aus der Leistungsabteilung, das Ihnen gerne weiterhilft. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr unter 0511 – 362 4407.
Besteht sofort Leistungsanspruch?
  • In der privaten Krankenversicherung bestehen in der Regel Wartezeiten.
    Die Wartezeit ist eine festgelegte Zeitspanne zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruches.
    Für alle Leistungen im Tarif „top fit“, die nicht die zahnärztliche Behandlung betreffen, besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Für die zahnärztlichen Leistungen beträgt die Wartezeit 6 Monate.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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