Sie sind hier: Startseite |Versicherungen |Einkommensschutz und Unfall |Absicherung der Arbeitskraft

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wichtig­stes Kapital. Doch was ist, wenn Sie Ihrem Job nicht mehr nach­gehen können und Ihr Ein­kommen weg­bricht? Auf staat­liche Unter­stützung können Sie dann kaum zählen. Daher ist eine private Ver­sicherung unver­zicht­bar.

Der Berufs­unfähig­keits­schutz der ÖVB leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Unfall oder Krank­heit nur noch zu 50 Prozent oder weniger aus­üben können. Insge­samt bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung den um­fang­reichsten Schutz.
Der Existenz­schutz der ÖVB schützt Sie bei Beein­trächtigung bzw. Ver­lust körper­licher oder geistiger Fähig­keiten oder wenn Sie schwer erkran­ken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Beruf weiter­hin aus­üben kön­nen.

Zwei Möglichkeiten, Ihr Einkommen zu sichern

Berufsunfähigkeit-TF

Berufs­unfähig­­keits­schutz – Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital

Berufsunfähigkeit kann je­den tref­fen: In Deutsch­land wird et­wa je­der vier­te Ar­beit­neh­mer be­rufs­un­fä­hig. Schüt­zen Sie jetzt Ihr Ein­kom­men für den Fall, dass Sie Ih­ren Be­ruf z. B. aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr aus­üben kön­nen!

Exizentsschutz-TF

Existenzschutz – Damit Ihr Leben nicht auf der Kippe steht

Wenn der Körper streikt, gerät Ihre wichtigste Ein­kommens­grund­lage in Gefahr: Mit unserem Existenz­schutz der ÖVB sichern Sie finan­zielle Fol­gen bei Beein­trächti­gung bzw. Ver­lust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten und bei schweren Krank­heiten ab.

  • Monatliche Ren­ten­zah­lung schon ab 50 % Be­rufs­un­fä­hig­keit
  • Sofort welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz – oh­ne War­te­zeit
  • Absicherung von Arbeitsunfähigkeit im Premiumtarif
  • Absicherung von Grund­fähigkeiten
  • Absicherung von schwe­ren Krank­hei­ten
  • Wahl zwischen einer Ka­pi­tal- oder Ren­ten­zah­lung bei Be­ein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust von kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Fä­hig­kei­ten

Unsere Tarife im Überblick

Vertragspartner: Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
VGH Berufsunfähigkeitsschutz Premium
(auch für Junge Erwachsene)
VGH Berufsunfähigkeitsschutz Komfort VGH Existenzschutz
Leis­tung ab 50 % Be­rufs­un­fähig­keit
Leistung bei längerer Krankschreibung
Leistung bei Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit
Leistung infolge Pflegebedürftigkeit
Weltweiter Versicherungsschutz
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall
Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit
Finanzielle Sicherheit durch Zahlung einer monatlichen Rente und Beitragsbefreiung optional
Absicherung (von z. B. Krediten) durch Zahlung einer Versicherungssumme optional
Leistung, wenn Berufsunfähigkeit oder Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit ärztlich prognostiziert ist, für voraussichtlich mindestens: 6 Monate 12 Monate 12 Monate
Anfangshilfe drei Monatsrenten, bei schweren Erkrankungen neun Monatsrenten
Wiedereingliederungshilfe (sechs Monatsrenten)

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

headline

dummy text

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen

Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Versicherung Absicherung der Arbeitskraft in Anspruch nehmen möchte?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Leistungsfall melden. Gerne können Sie unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Was kann ich vom Staat erwarten, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
  • Grafik-Arbeitskraft-L
    Vom Staat kön­nen Sie kei­ne aus­­rei­chen­de Ab­­si­che­rung er­war­ten. Es gibt le­dig­lich ei­ne Grund­­ver­­sor­gung, wenn Sie prak­tisch gar nicht mehr ar­bei­ten kön­­nen – die so­­ge­­nann­te Er­werbs­­min­de­rungs­­ren­te. Selbst­­stän­di­ge, Be­rufs­­an­­fän­ger, Haus­­frau­en etc. er­hal­ten in der Re­gel kei­ne Lei­s­tung vom Staat.
In welchem Alter sollte ich einen Berufsunfähigkeitsschutz oder den Existenzschutz der ÖVB abschließen?
  • Die Absicherung der Arbeits­kraft ist keine Frage des Alters - gesund­heitliche Beein­trächti­gungen kön­nen Sie wäh­rend des gesamten Berufs­lebens tref­fen. Daher sollten Sie sich am besten so früh wie mö­glich um einen guten Schutz zur Absicherung Ihrer Arbeits­kraft küm­mern.
    Wer sich bereits in jungen Jahren für einen VGH Berufs­unfähig­keits­schutz oder den VGH Existenz­schutz ent­scheidet, profitiert auf­grund des meist guten Gesund­heits­zustands und eines niedrigen Eintritts­alters von gün­stigen Bei­trägen.

    Tipp: Fragen Sie nach unserem VGH Berufs­unfähig­keits­schutz für junge Erwachsene!
Wie hoch sollte die Absicherung sein?
  • Wir empfehlen Ihnen min­destens 75 Prozent Ihres Netto­ver­dienstes, jedoch eine Min­dest­rente von 1.100 Euro ab­zu­sichern.
Kann ich den Berufsunfähigkeitsschutz oder den Existenzschutz der ÖVB nachträglich anpassen?
  • Dank des persön­lichen An­passungs­rechts können Sie Ihren Ver­sicherungs­schutz ohne Ge­sund­heits­prüfung an­pas­sen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Bei­spiel, wenn Sie ein Kind bekom­men oder hei­raten. Wäh­rend der ersten fünf Jahre sogar ohne An­lass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.

    Auch ein späterer Berufs­wechsel oder die Auf­nahme eines gefähr­lichen Hob­bys sind mit­ver­sichert.
Welche Grundfähigkeiten und Krankheiten sind im Existenzschutz versichert?
  • FAQ | Grafik zu Existenzschutz
    Im Existenz­schutz er­­hal­­ten Sie bei Be­­ein­­träch­­ti­­gung bzw. Ver­­lust ei­­ner Grund­­fä­­hig­­keit – so­­fern die Be­­ein­­träch­­ti­­gung für min­­des­­tens 12 Mo­­na­­te prog­­nos­­ti­­ziert ist – ei­­ne mo­­nat­­li­­che Ren­­ten­­zah­­lung oder die ver­­ein­­bar­­te Ver­­si­­che­­rungs­­sum­­me. Bei Ein­­tritt ei­­ner der schwe­­ren Krank­­hei­­ten er­­hal­­ten Sie so­­fort ei­­ne ein­­ma­­li­­ge Zah­­lung.
Leistungsübersicht zur Absicherung der Arbeitskraft
Prospekt zum Berufsunfähigkeitschutz
Prospekt zum Existenzschutz

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

zur Beratungsanfrage Absicherung der Arbeitskraft

Alternativ verwenden Sie unsere Beratersuchfunktion.

Jetzt zur Beratersuche

Das könnte Sie neben der Absicherung der Arbeitskraft auch interessieren

Unfall-
versicherung

Eine klei­ne Un­acht­sam­keit und plötz­lich ist es pas­siert: ein Un­fall. Von ei­ner Se­kun­de auf die an­de­re kann sich al­les än­dern. Da­mit Sie nach ei­nem Un­fall schnell wie­der auf die Bei­ne kom­men, hilft Ih­nen un­se­re pri­va­te Un­fall­ver­si­che­rung – schüt­zen Sie sich und Ih­re Fa­mi­lie!

Jetzt zur Unfallversicherung

Risikolebens-
­versicherung

Für die Ab­si­che­rung Ih­rer An­­ge­­hö­ri­gen sind Sie selbst ver­ant­wort­lich – sie im Ernst­­fall fi­nan­ziell ver­sorgt zu wis­sen, ist ein gu­tes Ge­fühl. Mit un­se­rer fle­xi­blen Ri­si­ko­­le­­bens­­ver­­si­che­rung kön­nen Sie si­cher sein, dass Ih­re Zah­lungs­­ver­­pflich­tun­gen er­füllt wer­den und Ih­re Hin­ter­­blie­be­nen kei­ne fi­nan­ziel­le Be­las­tung tra­gen müs­sen.

Jetzt mehr erfahren

Kranken­-
tagegeld

Ob Au­to­un­fall, lang­wie­ri­ge Krank­heit oder kom­pli­zier­ter Kno­chen­­bruch – bei län­ge­rer Krank­­heit kann es zu er­heb­­li­chen Ein­­kom­mens­­ein­bußen kom­men. Mit un­se­rer Kran­ken­­ta­ge­­geld­­ver­si­che­rung kön­nen Sie Ver­dienst­­aus­fäl­le auf­fan­gen und Ih­ren fi­nan­ziel­len Ver­­pflich­tun­gen wei­ter­hin nach­kom­men.

zum Krankentagegeld