Die Anhänger- und Wohnwagenversicherung der ÖVB
Ein Anhänger oder Wohnwagen ist sehr nützlich, vor allem wenn man hin und wieder viel zu transportieren hat. Schnell wird er hinter das Auto gespannt und bietet zusätzlichen Stauraum.
Auch wenn Anhänger oder Wohnwagen nur gemeinsam mit einem Auto genutzt werden, benötigen Sie eine Kfz-Versicherung. Informieren Sie sich jetzt über unsere Kfz-Haftpflicht für privat genutzte Anhänger bzw. Wohnwagen und unsere Angebote in der Kaskoversicherung.
- Persönliche Betreuung vor Ort – auch und gerade im Schadenfall
- Abdeckung von Personenschäden bis zu 15 Mio. €
- Abdeckung von Sach- und Vermögensschäden bis zu 100 Mio. €
Anhänger- und Wohnwagenversicherung für den Privatverkehr – unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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Haftpflicht Komfort | Teilkasko Komfort | Vollkasko Komfort | |
Abwehr unberechtigter Ansprüche
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Personenschäden
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15 Mio. € | 15 Mio. € | 15 Mio. € |
Sach- und Vermögensschäden
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100 Mio. € | 100 Mio. € | 100 Mio. € |
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
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Brand oder Explosion
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
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Überschwemmung
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
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Glasbruch und Glasreparatur
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Kurzschluss an der Verkabelung
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Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung | bis 10.000 € | bis 10.000 € | |
Tierbiss
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bis 10.000 € | bis 10.000 € | |
Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
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Erdbeben und Vulkanausbruch | |||
Schlüsselverlust
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Fahrzeug- und Zubehörteile bis
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5.000 € | 5.000 € | |
Vandalismus
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Selbst verschuldete Unfälle
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Fahrerflucht des Unfallgegners
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Transport auf einem Schiff
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Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses bis 300 €. | |||
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FAQ – die häufigsten Fragen zur Anhänger- und Wohnwagenversicherung
- Welche Anhänger- und Wohnwagenversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet bietet Ihnen mit der Haftpflichtversicherung Komfort eine Grunddeckung als auch mit der Teilkasko Komfort oder Vollkasko Komfort umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Anhänger- und Wohnwagenversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Anhänger- und Wohnwagenschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Anhänger- und Wohnwagenschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Anhänger- und Wohnwagenversicherung abschließen?
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Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
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- Muss ich einen Anhänger oder Wohnwagen bei der Zulassungsstelle anmelden?
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Für Anhänger bzw. Wohnwagen besteht zwar keine Zulassungspflicht, aber eine Kennzeichenpflicht. Dennoch ist eine eigene Haftpflichtversicherung sinnvoll. Um einen Anhänger oder Wohnwagen hinter ein Fahrzeug spannen zu dürfen, müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen beantragen. Dafür sind die Zulassungsbescheinigung Teil II, die Versicherungsbestätigung und eine Herstellerbescheinigung bzw. ein TÜV-Gutachten notwendig.
Nachdem der Anhänger bzw. Wohnwagen zugelassen wurde, bekommt dieser ein eigenes Kennzeichen und es fällt Kfz-Steuer an.
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- Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger oder Wohnwagen transportiert werden?
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Die zulässige Last ist im Fahrzeugschein jedes Autos angegeben. Ausschlaggebend sind die Art des Anhängers und die des Zugfahrzeugs. Theoretisch dürfen Pkw und SUV eine Last von bis zu 3,5 t ziehen. Diese kann allerdings in den seltensten Fällen tatsächlich angehängt werden.
Bei einem Pkw darf die Last nicht höher als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. bei SUV nicht höher als das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts sein. Wichtig ist außerdem, ob es sich um ein gebremstes oder ungebremstes Anhängermodell handelt. Besitzt der Anhänger ein hydraulisches Bremssystem, darf er in der Regel mit mehr Gewicht beladen werden.
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- Wer darf einen Anhänger oder Wohnwagen ziehen?
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Kleine Anhänger oder Wohnwagen dürfen bereits mit der Führerscheinklasse B gezogen werden. Das Gewicht des Anhängers bzw. Wohnwagens darf dabei nicht mehr als 750 kg und das Gesamtgewicht aus Auto und Anhänger bzw. Wohnwagen darf maximal 3,5 t betragen.
Bei größeren Anhängern, Wohnwagen oder Pferdewagen empfiehlt es sich deshalb, den Zusatzschlüssel B96 zu erwerben. Voraussetzung hierfür ist ein Führerschein der Klasse B. Wer diesen besitzt, muss 2,5 Stunden Theorie und eine 3,5-stündige Praxisfahrt mit dem Anhänger bei der Fahrschule absolvieren. Die Begrenzung für den Zusatz B96 liegt bei einem Gesamtgewicht von 4.250 kg. Der Anhänger bzw. Wohnwagen darf dabei über 750 kg wiegen.
Für besonders große Anhänger muss ein Führerschein mit der Ergänzungsklasse E gemacht werden. Geläufig ist dieser Führerschein unter der Bezeichnung BE, da ebenfalls eine Fahrerlaubnis der Klasse B bestehen muss. Hierfür muss eine eigene Führerscheinprüfung abgelegt werden. Nach Bestehen dürfen die Fahrer Anhänger mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg an ihre Fahrzeuge ankuppeln und ziehen.
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- Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
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Im Jahr 2013 wurde die 3. EG-Richtlinie durch die Bundesregierung geändert. Seitdem gibt es einige Neuerungen in der Führerscheinklasse B. Für Fahrer von Fahrzeugen, die einen Wohnwagen ziehen wollen, kommen seitdem drei verschiedene Führerscheinklassen infrage:
- Mit dem Führerschein der Klasse B können Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) gefahren werden.
- Der Zusatz B96, auch Schlüsselzahl B96 genannt, erlaubt das Fahren eines Pkw mit einem Anhänger über 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
- Bei Erwerb der Führerscheinklasse BE dürfen Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.
Die Schlüsselzahl B96 ist der gängige Wohnwagen-Führerschein. Einige Modelle können auch mit einem normalen B-Führerschein bedient werden. Wer besonders schwere Wohnwagen ziehen möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen.
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.