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Manfred Scheithauer

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Ver­eins­­haft­pflicht­­ver­sicherung

Haftpflichtschutz für Ihren Verein

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Die Vereins­haft­pflicht der ÖVB

Als Verein sind Sie gesetzlich ver­pflich­tet, für schuld­haft ver­ur­sach­te Schä­den in un­be­grenz­ter Hö­he zu haf­ten. Im Scha­den­fall haf­tet der Ver­ein mit sei­nem ge­sam­ten Ver­eins­ver­mö­gen. Un­ter Um­stän­den müssen Sie als Ver­eins­vor­stand so­gar mit Ih­rem Pri­vat­ver­mö­gen ein­ste­hen. Schlimms­ten­falls kön­nen ho­he Scha­den­er­satz­for­de­run­gen auf Sie zu­kom­men. Ohne Ver­eins­haft­pflicht kann Ihr Ver­lust mehrere Tau­send Eu­ro be­tra­gen.

Ihre Vorteile

  • Sie schützen sich und Ihre Vereins­mit­glie­der um­fas­send vor un­­be­­rech­ti­g­ten An­sprüchen Drit­ter.
  • Unsere Vereinshaftpflicht be­wahrt Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen im Scha­den­fall.
  • Die Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht für ver­eins­ei­ge­ne Grund­stücke ist be­reits mit in­be­griffen.

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Vereinshaftpflicht – unser Produkt im Überblick

Für je­den ein­ge­tra­ge­nen Ver­ein
  • Un­se­re Ver­eins­haft­pflicht leis­tet un­ter an­­de­­rem bei Per­­so­­nen- und Sach­­schä­­den bei Ver­­an­­stal­­tun­­gen bis 1.000 Per­­so­­nen, die dem Ver­­eins­­zweck die­­nen oder sich aus der Sat­zung er­­ge­­ben.
  • Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­­falls vor Ge­richt.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Vereinshaftpflicht

Wie kann ich einen Vereinshaftpflichtschaden melden?
Wie kann ich eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für welche Vereine ist eine Vereinshaftpflicht wichtig?
  • Das Ver­eins­le­ben bringt vie­le Ge­fah­ren­quel­len mit sich – ein Mit­glied, das in den Ver­eins­räum­lich­kei­ten zu Fall kommt und Sie da­für ver­ant­wort­lich macht, oder die ver­se­hent­li­che Ver­schmut­zung der Klei­dung ei­nes Ver­eins­gas­tes – nur zwei von vie­len mög­li­chen Bei­spie­len.

    Da­her ist ei­ne Ver­eins­haft­pflicht für je­den ein­ge­tra­ge­nen Ver­ein zu emp­feh­len wie z. B.:
    • El­tern­ini­tia­ti­ve
    • Frei­wil­li­gen­ver­ein
    • Klein­tier­züch­ter­ver­ein
    • Kunst­ver­ein
    • Samm­ler­club
    • Schre­ber­gar­ten­ver­ein
    • Tier­schutz­ver­ein
    • Ver­ein für so­zia­les En­ga­ge­ment
    Gut zu wis­sen: Sport­ver­ei­ne, die Mit­glied im Lan­des­sport­bund sind, ha­ben über die­sen be­reits ei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung.
Wer ist versichert?
  • In un­se­rer Ver­eins­haft­pflicht be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für:
    • den Ver­ein als ju­ris­ti­sche Per­son
    • alle Ver­eins­mit­glie­der bei Tä­tig­kei­ten, die sie in Ver­bin­dung mit dem Ver­ein aus­üben
    • al­le Per­so­nen, die im Auf­trag des Ver­eins han­deln
Wo gilt der Ver­sicherungs­schutz?
  • In un­se­rer Ver­eins­haft­pflicht sind Sie u. a. hier gut ab­ge­si­chert:
    • auf dem Ver­eins­ge­län­de
    • überall sonst, wo Sie in Ver­bin­dung mit dem Ver­ein tä­tig wer­den
Ist zusätzlich zur Ver­eins­haft­pflicht der Abschluss einer Ver­an­staltungs­haft­pflicht notwendig?
  • In un­se­rer Ver­eins­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung sind Ver­­an­stal­tun­gen, die sich aus dem Ver­eins­­zweck er­ge­ben, bis 1.000 Per­so­nen be­reits mit ab­ge­deckt.

    Wenn Sie da­rü­ber hin­aus ei­ne Ver­­an­stal­tung pla­nen, emp­feh­len wir Ih­nen den Ab­schluss un­se­rer Ver­­an­stal­tungs­­haft­­pflicht­­ver­si­che­rung. Als Ver­an­stal­ter haf­ten Sie für Per­so­nen- und Sach­­schä­den, die wäh­rend ei­ner Ver­­an­stal­tung ent­ste­hen und für die Sie ein Ver­schul­den trifft.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre ÖVB Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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Sind Sie Veranstalter eines Fes­tes oder ei­ner In­fo­ver­an­stal­tung, haf­ten Sie für Per­so­nen- und Sach­schä­den, die wäh­rend der Ver­an­stal­tung ent­ste­hen und für die Sie ein Ver­schul­den trifft. Ihr ÖVB Be­ra­ter in­for­miert Sie ger­ne über un­ser Pro­dukt­an­ge­bot.

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haftpflicht

Unsere Vermögensschaden­haft­pflicht schützt Sie und Ihre Ver­eins­mit­glie­der, wenn durch ein Ver­se­hen fi­nan­ziel­le Schä­den ent­ste­hen (Ei­gen- oder Dritt­schä­den).

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