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Manfred Scheithauer

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Umwelt­­ver­sicherung

Haftpflichtschutz bei Umweltschäden

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Die Umwelt­ver­sicherung der ÖVB

In Deutsch­land haf­ten Sie für Schä­den durch Um­­welt­­­ein­­wir­­kun­­gen, durch die Drit­­te ge­­schä­­digt wer­­den, oder für öko­­lo­­gi­sche Schä­­den an der Um­­welt selbst wie z. B. in Ge­­wäs­sern oder in Na­tur­­­schutz­­ge­­bie­­ten. Wenn Sie An­­la­gen be­­trei­­ben, von de­­nen ei­ne Um­­welt­­­ge­­fähr­­dung aus­­ge­­hen kann, be­­nö­­ti­­gen Sie ei­­ne um­­­fas­­sen­­de Ab­­si­che­rung vor Scha­­den­­­er­­satz­­­an­­sprü­chen.

Ihre Vorteile

  • Sie schüt­zen sich mit un­­se­­rer Um­­welt­­ver­­si­che­rung um­­fas­­send vor Scha­­den­­er­­satz­­an­­sprü­chen, die auf Um­­welt­­ein­­wir­­kun­­gen zu­­rück­­zu­­füh­­ren sind.
  • Ent­spre­chend Ih­rem in­­di­­vi­­du­­el­­len Ri­­si­­ko bie­­ten wir Ih­­nen für ver­­schie­­de­­ne um­­welt­­re­­le­­van­­te An­­la­­gen den pas­­sen­­den Ver­si­che­rungs­schutz.
  • Er­fah­re­ne Um­welt­­in­­ge­­nieu­­re ana­­ly­­sie­­ren bei Be­­darf Ih­­re be­­trieb­­li­che Um­­welt­­si­­tua­tion und ge­­ben Rat­­schlä­­ge zur Mi­­ni­­mie­­rung Ih­res Um­­welt­­ri­­si­­kos.

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Umweltversicherung – unser Produkt im Überblick

Um­welt­haft­pflicht- und Um­welt­scha­dens­ver­si­che­rung – al­les in ei­nem Pro­dukt
  • Mit un­se­rer Um­welt­ver­si­che­rung sind Schä­den durch Um­welt­ein­wir­kun­gen (Um­welt­haft­pflicht) so­wie Schä­den an der Um­welt selbst (Um­welt­schä­den nach dem Um­welt­scha­dens­ge­setz) ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.
  • Sie leis­tet bei Um­welt­schä­den durch Be­triebs­stö­run­gen und be­trieb­li­che Tä­tig­kei­ten. Hier­zu ge­hö­ren z. B. nach­hal­ti­ge Stö­run­gen von Le­bens­räu­men, Schä­den an der Bio­di­ver­si­tät, Schä­den auf dem ei­ge­nen Grund­stück so­wie am Grund­was­ser.
  • Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Umwelt­versicherung

Welche Umweltversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Umweltschaden melden?
Wie kann ich eine Umweltversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Umwelt­versicherung wich­tig?
  • Wenn Ihr Un­ter­­neh­men An­la­gen be­treibt, die in ei­nem Un­glücks­fall die Um­welt er­heb­lich schä­di­gen kön­nen, sind ho­he Scha­den­­er­satz­­for­de­run­gen die Fol­ge. Selbst wenn der Um­welt­­scha­den oh­ne Ihr Ver­schul­den oder so­gar bei Fremd­­ein­wir­kung pas­siert, müs­sen Sie für die­sen ein­ste­hen. Denn Sie haf­ten al­lein aus dem Be­sitz ei­ner An­lage.

    Stel­len Sie sich Fol­­gen­des vor: Durch ein un­be­merk­tes Leck sickern über Wo­chen um­welt­­schä­di­gen­de Stof­fe in den Bo­den und so­gar ins Grund­­was­ser. Der da­raus re­sul­tie­ren­de Scha­den ist er­heb­lich. Die Um­welt­be­hör­de kann Sie für die Sa­nie­rung der Bö­den und des Grund­­was­sers in An­spruch neh­men.

    Da­her be­nö­ti­gen Sie als Be­trei­ber von um­welt­­re­le­van­ten An­la­gen un­be­dingt ei­ne um­­fas­sen­de Ab­si­che­rung vor Scha­den­­er­satz­­an­sprü­chen.

Wer ist versichert?
  • In un­se­rer Um­welt­ver­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für
    • Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer und Ih­re ge­setz­li­chen Ver­tre­ter (z. B. In­ha­ber oder Ge­schäfts­füh­rer)
    • Ih­re fest an­ge­stell­ten Mit­ar­bei­ter
    • Zeit­ar­beits­kräf­te, Aus­hil­fen und Aus­zu­bil­den­de
    • die ver­si­cher­ten An­la­gen
Wo gilt der Versicherungs­schutz?
  • In un­se­rer Um­welt­ver­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für die ver­si­cher­ten um­welt­re­le­van­ten An­la­gen am Fir­men­sitz und an den be­nann­ten recht­lich un­selbst­stän­di­gen Be­triebs­stät­ten in­ner­halb Deutsch­lands.
Welche Schä­den sind in der Um­welt­versicherung ver­sichert?
  • Als Un­ter­neh­mer haf­­ten Sie für zwei Ar­­ten von Schä­­den:
    Schä­den durch Um­­welt­­ein­­wir­­kun­­gen (Um­­welt­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung)
    • für Schä­­den am Ei­­gen­­tum an­de­rer (zum Bei­­spiel dem neu be­­pflanz­­ten Gar­­ten Ih­res Nach­barn)
    Schä­den an der Um­welt selbst (Um­­welt­­scha­­dens­­ver­­si­che­rung)
    • für Schä­den an der Bio­di­ver­si­tät (zum Bei­spiel ei­ne ge­schütz­te Fle­der­maus­art, die re­gel­mäßig auf dem Nach­bar­grund­stück zu Hau­se ist)
    • für Be­schä­di­gung des Bo­dens und der Ge­wäs­ser auf Ih­rem Be­triebs­ge­län­de (zum Bei­spiel durch Be­triebs­stö­run­gen wie Brand, Ex­plo­sion, Lecka­ge)

    In bei­den Fäl­len sind Sie mit un­se­rer Um­welt­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert.
Wer kann einen Schaden­ersatz­anspruch stellen?
  • Es kön­nen so­wohl Pri­vat­leu­te als auch Um­welt­be­hör­den als An­spruch­stel­ler auf­tre­ten. Wenn be­stimm­ten Be­hör­den Um­welt­schä­den ge­mel­det wer­den, sind die­se so­gar ver­pflich­tet, dem nach­zu­ge­hen und den Ver­ant­wort­li­chen zu er­mit­teln.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre ÖVB Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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