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Manfred Scheithauer

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Haus- und Grund­­besitzer­­haft­pflicht

Haftpflichtschutz auf Ihrem Grund und Boden

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Die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht der ÖVB

Als Ei­gen­tü­mer ei­ner ge­werb­lich ge­nutz­ten Im­mo­bi­lie oder ei­nes Grund­stücks sind Sie für die Ver­kehrs­si­che­rung und In­stand­hal­tung ver­ant­wort­lich. Da­run­ter fal­len bei­spiels­wei­se ei­ne aus­rei­chen­de Be­leuch­tung, das Rei­ni­gen, Räu­men und Streu­en der We­ge oder die re­gel­mäßi­ge Kon­trol­le des bau­li­chen Zu­stands des Ge­bäu­des. Ver­let­zen Sie Ih­re Pflich­ten, haf­ten Sie für den ent­stan­de­nen Scha­den.

Ihre Vorteile

  • Umfangreicher Ver­sicherungs­schutz für Sie als Haus- und/oder Grund­stücks­be­sitzer bei Haft­pflicht­an­sprüchen ge­schädigter Drit­ter.
  • Neubauten, Um­bau­ten, Re­pa­ra­tu­ren oder Bau­ar­bei­ten sind bis zu einer Bau­sum­me von 50.000 € je Bau­vor­ha­ben ab­ge­sichert.
  • Gemeinschaftseinrich­tun­gen wie z. B. der Ga­ra­gen­hof oder ein zum Grund­stück ge­hö­ren­der Kin­der­spiel­platz sind mit­ver­sichert.

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Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht – unser Produkt im Überblick

Für jeden Eigentümer einer gewerblichen Immobilie
  • Mit un­se­rer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für ge­werb­li­che Ob­jek­te sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die von Ih­nen oder von Ih­nen be­auf­trag­ten Per­so­nen bei der Er­fül­lung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ten ver­ur­sacht wer­den oder die durch das Ver­let­zen die­ser Pflich­ten ent­ste­hen.
  • Sie leis­tet, wenn Sie Ih­ren Pflich­ten wie z.B. der bau­li­chen In­stand­hal­tung, aus­rei­chen­den Be­leuch­tung, Rei­ni­gung so­wie dem Streu­en und Schnee­räu­men auf Geh­we­gen nicht ord­nungs­ge­mäß nach­ge­kom­men sind.
  • Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigs­ten Fragen zur Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht

Wie kann ich einen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtschaden melden?
Wie kann ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht wichtig?
  • Als Ei­gen­tü­mer sind Sie für Ih­re ge­werb­li­chen Im­mo­bi­lien oder Grund­stücke ver­ant­wort­lich. Sie ha­ben als Ei­gen­tü­mer für die Ein­hal­tung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht zu sor­gen, da­mit nie­mand in Ih­rem Ge­bäu­de oder auf Ih­rem Grund­stück zu Scha­den kommt. Trotz al­ler Um­sicht kann den­noch et­was pas­sie­ren. Ver­letz­te Per­so­nen ver­lan­gen ho­he Schmer­zens­gel­der, be­schä­dig­te Sa­chen müs­sen teu­er re­pa­riert oder er­setzt wer­den. Un­se­re Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht be­wahrt Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.
Wer ist versichert?
  • In un­se­rer ge­werb­li­chen Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für:
    • Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer
    • Per­so­nen, die Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer durch Ar­beits­ver­trag mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, Be­leuch­tung und sons­ti­gen Be­treu­ung Ih­rer Ge­bäu­de und/oder Grund­stücke be­auf­tragt ha­ben
Für welche Gebäude besteht Ver­sicherungs­schutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz be­steht für:
    • ge­werb­lich ge­nutz­te Tei­le des Ge­bäu­des wie z. B. Ver­kaufs-, Bü­ro- oder Pra­xis­räu­me
    • ge­werb­li­che Im­mo­bi­lien
    • un­be­bau­te ge­werb­li­che Grund­stücke
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz un­se­rer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für ge­werb­lich ge­nutz­te Ob­jek­te be­ginnt zu dem im Ver­si­che­rungs­schein ge­nann­ten Zeit­punkt. Der Ver­trag ist zu­nächst für die be­an­trag­te und im Ver­si­che­rungs­schein fest­ge­setz­te Zeit ab­ge­schlos­sen. Ih­ren Ver­trag müs­sen Sie spä­tes­tens drei Mo­na­te vor dem je­wei­li­gen Ab­lauf in Text­form kün­di­gen, sonst ver­län­gert er sich um ein Jahr.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre ÖVB Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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