Bau­herren­­haft­­pflicht

Haftpflichtschutz auf Ihrer Baustelle

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Die Bauherren­haft­pflicht der ÖVB

Auf Ih­rer Bau­stel­le hal­ten sich je­den Tag ei­ne Viel­zahl von Per­so­nen wie Hand­wer­ker, Ar­chi­tek­ten oder Zu­lie­fe­rer auf. Bau­stel­len ber­gen ei­ne große Zahl an Ge­fah­ren­quel­len – Per­so­nen kön­nen durch ein un­zu­rei­chend ge­si­cher­tes Ge­rüst oder her­ab­fal­len­de Bau­tei­le ver­letzt oder ein ge­park­tes Kraft­fahr­zeug be­schä­digt wer­den. Ih­nen dro­hen dann ho­he Scha­den­er­satz­for­de­run­gen von meh­re­ren Mil­lio­nen Eu­ro.

Ihre Vorteile

  • Um­fang­rei­cher Ver­si­che­rungs­­schutz für Sie als Bau­­herr bei Haft­­pflicht­­an­­sprü­­chen ge­­schä­­dig­­ter Drit­­ter.
  • Die Haus- und Grund­­be­­sit­zer­­haft­­pflicht für das Bau­­grund­­stück bzw. für das zu er­­rich­­ten­­de Ge­­bäu­­de ist wäh­­rend der Bau­­pha­­se be­reits mit in­­be­­grif­fen.
  • Bau­maß­nah­men mit ei­­ge­­ner Leis­­tung kön­­nen ver­­si­chert wer­­den.

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Bauherrenhaftpflicht – unser Produkt im Überblick

Für alle Bau­her­ren ein Muss
  • Mit un­se­rer Bau­­her­­ren­­haft­­pflicht für ge­­werb­­li­che Ob­­jek­­te sind Per­­so­­nen-, Sach- so­wie Ver­­mö­­gens­­schä­­den ver­­si­chert, die von Ih­nen und al­­len mit den Bau­­ar­­bei­­ten be­­schäf­­tig­­ten Per­­so­­nen ver­­ur­­sacht wer­­den.
  • Sie leis­tet zum Bei­spiel, wenn es bei der Bau­­maß­­nah­­me zu ei­­ner Be­­schä­­di­­gung des Nach­­bar­­ge­­bäu­­des kommt, wenn aus dem Ge­­brauch von Ar­­beits­­ma­­schi­nen Schä­­den ent­­ste­­hen oder wenn Per­­so­­nen ver­­letzt wer­­den.
  • Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­­cher Hö­­he Sie für ei­­nen Scha­­den haf­­ten.
  • Be­rech­tig­te An­­sprü­che be­­glei­­chen wir. Un­­be­­rech­­tig­­te An­­sprü­che weh­­ren wir für Sie ab – not­­falls vor Ge­­richt.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Bauherrenhaftpflicht

Wie kann ich einen Bau­herren­haftpflicht­schaden melden?
Wie kann ich eine Bau­herren­haftpflicht­versicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Bau­herren­haftpflicht­versicherung wichtig?
  • Als Bau­herr sind Sie für vie­le Din­ge ver­ant­wort­lich – von der Ein­hal­tung der Bau­vor­schrif­ten über die Ver­kehrs­si­che­rung des Grund­stücks und der Bau­stel­le bis hin zur Aus­wahl und Zu­ver­läs­sig­keit von Ar­chi­tekt und Bau­fir­men.

    Bau­ar­bei­ten brin­gen im­mer er­heb­li­che Ri­si­ken für die Um­ge­bung, die Pas­san­ten und die be­tei­lig­ten Per­so­nen mit sich. Soll­te trotz al­ler Vor­sichts­maß­nah­men auf Ih­rer Bau­stel­le ein Per­so­nen- oder Sach­scha­den pas­sie­ren, sind Sie als Bau­herr für den Er­satz des Scha­dens ver­ant­wort­lich. Si­chern Sie da­her Ihr Ver­mö­gen vor Haft­pflicht­an­sprü­chen Drit­ter ab.
Wer ist versichert?
  • In un­se­rer Bau­her­ren­haft­pflicht be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer.
Wo besteht Versicherungsschutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz be­steht für das ver­si­cher­te Bau­vor­ha­ben in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­­schutz un­se­rer Bau­­her­ren­­haft­pflicht­­ver­si­che­rung für ge­werb­lich ge­nutz­te Ob­jek­te be­ginnt zu dem im Ver­si­che­rungs­­schein ge­nann­ten Zeit­punkt. Die Ver­si­che­rung en­det mit Be­en­di­gung der Bau­­ar­bei­ten, spä­tes­tens je­doch 3 Jah­re nach Ver­si­che­rungs­be­ginn. Sind die Bau­­ar­bei­ten nach 3 Jah­ren nicht be­en­det, muss eine Ver­län­ge­rung der Ver­si­che­rungs­­dau­er be­an­tragt wer­den.
Wo liegt der Unter­schied zwischen der Bau­herren­haft­pflicht und der Bau­leistungs­ver­sicherung?
  • Wäh­rend die Bau­her­ren­haft­pflicht bei An­sprü­chen Drit­ter greift, schützt Sie die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung bei Ei­gen­schä­den z. B. durch Dieb­stahl, Van­da­lis­mus oder Feh­ler bei der Bau­aus­füh­rung. Da­her emp­feh­len wir Ih­nen den Ab­schluss bei­der Ver­si­che­run­gen, so sind Sie für je­den Fall bes­tens ab­ge­si­chert.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre ÖVB Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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