Gewässer­schaden­haft­pflicht

Damit auslaufendes Heiz­öl kein Vermögen kostet

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Die Gewässer­schaden Haftpflicht­ver­sicherung­ der ÖVB

Wenn Sie ei­nen Heiz­öl­tank be­sit­zen, si­chern wir Sie mit un­se­rer Ge­wäs­ser­­scha­den­­haft­­pflicht ab. Schnell kann es pas­sie­ren, dass beim Be­fül­len Ih­res Tanks Heiz­öl aus­tritt und das Mau­er­­werk so­wie die Um­welt ver­seucht wer­den. Für den ent­­stan­de­nen Scha­den sind Sie als In­ha­ber des pri­va­ten Heiz­öl­­tanks in vol­ler Hö­he ver­ant­wort­lich – un­ab­hän­gig da­von, ob Sie ein Ver­schul­den trifft.

  • Wir prü­fen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Wir bie­ten Ih­nen fi­nan­ziel­len Schutz bei Um­welt­schä­den.
  • Wir be­glei­chen be­rech­tig­te An­sprü­che, un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – so­gar vor Ge­richt.

Gewässerschaden­haft­pflicht – unser Tarif im Überblick

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Ge­wässer­scha­den­haft­pflicht
Beitrag pro Jahr ab 53,55 € *
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. €
Haft­pflicht­an­sprüche Drit­ter nach Ge­wässer­ver­un­rei­ni­gung
Per­so­nen, die mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, In­stand­hal­tung und sonsti­gen Be­treu­ung Ihres Öl­tanks be­auf­tragt wer­den
De­po­nie­kos­ten ei­ner Be­hand­lung des ver­un­rei­nig­ten Bo­dens
Gut­ach­ter­kos­ten
Schä­den an un­be­weg­lichen Sachen (Ge­bäu­de, Grund­stücke) des Ver­sicherungs­neh­mers, wenn Stof­fe be­stim­mungs­widrig aus der ver­sicher­ten An­la­ge aus­ge­tre­ten sind

Jetzt zum Beratungsformular

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*Der an­ge­zeig­te Preis wur­de auf Grund­la­ge fol­gen­der An­nah­men be­rech­net:
  • Ver­si­che­rungs­be­ginn: mor­gen
  • Zahl­wei­se: jähr­lich
  • Dau­er: 3 Jah­re Ver­trags­lauf­zeit
  • Ver­si­che­rungs­sum­me 5.000.000 € pau­schal für Per­so­nen-, Sach­- und Ver­mögens­schäden
Der Preis ist da­her als un­ver­bind­li­ches Bei­spiel zu ver­ste­hen. Nur im per­sön­li­chen Ge­spräch kön­nen wir Ih­nen die bes­te Be­ra­tung bie­ten. Ver­ein­ba­ren Sie ei­nen Ter­min mit uns!
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Ge­wäs­ser­scha­den Haft­pflicht­ver­sicherung

Wie kann ich einen Gewässerschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Gewässerschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wer braucht eine Ge­wäs­ser­scha­den­haft­pflicht?
  • Je­der, der als Haus­ei­gen­tü­mer ei­nen Heiz­öl­tank be­sitzt. Aber auch als Mie­ter ei­nes Ein­fa­mi­lien­hau­ses, in dem sich ein Heiz­öl­tank be­fin­det – denn dann gel­ten Sie als In­ha­ber.
    Informieren Sie sich über die Leistungen unserer PHV Premium. Hier ist die Gewässerschaden-Haftpflicht für Heizöltanks auf dem selbst bewohnten Grundstück bereits enthalten.
Wer ist mitversichert?
  • Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer und In­ha­ber der ver­si­cher­ten An­la­gen zur La­ge­rung von ge­wäs­ser­schäd­li­chen Stof­fen.
Was ist versichert?
  • Wir über­neh­men für Sie die an­fal­len­den Kos­ten für das Aus­bag­gern, Ab­fah­ren und Ver­bren­nen des öl­ver­schmutz­ten Erd­reichs so­wie für die Rei­ni­gung von ver­schmutz­ten Ge­wäs­sern.
Sind Schäden, die durch ausgelaufenes Heizöl am eigenen Gebäude entstanden sind, versichert?
  • Wir über­neh­men Schä­den an Ih­rem Ge­bäu­de, den Ge­bäu­de­be­stand­tei­len und dem Erd­reich, wenn sie durch aus­ge­lau­fe­nes Öl be­schä­digt wur­den.
Was muss ich bei einem Schaden machen?
    • Ver­su­chen Sie, die Scha­den­ur­sa­che zu fin­den und wenn mög­lich zu be­sei­ti­gen.
    • Ver­hin­dern Sie die Aus­brei­tung des Öls.
    • Alar­mie­ren Sie ggf. die Feu­er­wehr.
    Mel­den Sie den Scha­den schnellst­mög­lich der ÖVB.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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