Die ÖVB Krankenversicherung bietet Ihnen einen umfangreichen Service rund um das Thema Gesundheit und Pflege. Profitieren Sie davon!
Private Krankenversicherung
Machen Sie Ihre Gesundheit zur PrivatangelegenheitDie Private Krankenversicherung der ÖVB
Sie möchten Ihre Gesundheit optimal absichern? Dann stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz mit uns individuell zusammen. Wir bieten sehr gute, lebenslang garantierte Leistungen zu ausgezeichneten Konditionen - für alle, die sich privat krankenversichern können. Zögern Sie nicht und tun Sie Ihrer Gesundheit etwas Gutes.
Top-Leistungen in der Arztpraxis, im Krankenhaus und beim Zahnarzt zu fairen Beiträgen
Der Rundum-Schutz für Ihre Gesundheit mit lebenslang garantierten Leistungen
Familienfreundlich: Nachwuchs ohne Selbstbehalt versichern inklusive attraktivem Familienrabatt
Angestellte | Selbstständige | Beihilfeberechtigte | |||
---|---|---|---|---|---|
Grundversorgung: | - | - | - | ||
Selbstbehalte
Betrag, der pro Person und Kalenderjahr von der tariflichen Versicherungsleistung abgezogen wird.
Individuell wählbar: 270 €, 450 €, 900 € oder 1.200 € (für Kinder und Jugendliche auch ohne Selbstbehalt möglich).
| 270 € / 450 € / 900 € / 1.200 € | 270 € / 450 € / 900 € / 1.200 € | |||
Ambulante Behandlung
Als ambulante Behandlungen gelten Untersuchungen, Beratungen, Hausbesuche, Operationen, Röntgendiagnostik, Vorsorgeuntersuchungen u. v. m. Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Arzneimittel, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel
Arzneimittel: Verbandmaterial, Medikamente. Sehhilfen: Sehhilfen bis zu 260 € alle 36 Monate oder bei Veränderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien. Heilmittel: Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Massagen, medizinische Bäder. Hilfsmittel: technische Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen mildern oder ausgleichen. Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Heilpraktiker, Psychotherapie
Heilpraktiker: ambulante Heilbehandlung (sowie Arznei- und Verbandmittel) durch einen Heilpraktiker oder Arzt. Psychotherapie: 80 % Erstattung für ambulante psychotherapeutische Behandlung. Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Zahnbehandlung
Erstattung für allgemeine, zahnärztliche und prophylaktische, chirurgische und konservierende Leistungen. Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Zahnersatz
Für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler: 80 % Erstattung für Kronen, Prothesen, Einlagefüllungen und Implantate 80 % Erstattung für Kieferorthopädie Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Allgemeine Krankenhausleistungen
Mehrbettzimmer und Belegarztbehandlung Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Pflegepflichtversicherung
Die Krankenvollversicherung beinhaltet
die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Hiermit sichern Sie Ihr Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Für Beihilfeberechtigte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Zusatzversorgung: | - | - | - | ||
First Class im Krankenhaus | wählbar | wählbar | |||
Krankentagegeld | wählbar | wählbar | |||
Stationäre Ergänzungsversicherung für Wahlleistungen | wählbar | ||||
Beihilfe-Ergänzungsversicherung | wählbar | ||||
Krankenhaustagegeld | wählbar | wählbar | wählbar | ||
Kurtagegeld | wählbar | wählbar | wählbar | ||
Pflegeversicherung | wählbar | wählbar | wählbar | ||
Beitragsentlastung im Alter | wählbar | wählbar | wählbar |
Unser Service rund um Ihre Krankenversicherung
Praktische Lösungen rund um das Thema Gesundheit vom Handy aus: Unterlagen und Rechnungen einreichen, Leistungsabrechnungen abrufen und vieles mehr.
Ergänzungstarife für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler
Ergänzen Sie Ihre stationäre Absicherung, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder auf die Beine kommen:
Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Freie Krankenhauswahl
Erweiterte Zimmerausstattung (Bad, WC, Telefon) oder Sonderverpflegung
Begleitung Ihres Kindes bis zum 14. Lebensjahr
Bis zu 40 € Krankenhaustagegeld zur freien Verfügung bei Verzicht auf Wahlleistungen
Schützen Sie sich vor der finanziellen Mehrbelastung, die ein Krankenhausaufenthalt verursacht:
Zeitlich unbegrenzte Zahlung eines steuerfreien Krankenhaustagegeldes für jeden Tag eines medizinisch notwendigen, stationären Krankenhausaufenthalts
Höhe des Tagegeldes individuell vereinbar
Zum Ausgleich von Nebenkosten im Krankenhaus (z. B. für WLAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie)
Wenn Sie mit dem Beitragsentlastungstarif vorsorgen, kommen Sie mit Rentenbeginn in den Genuss einer Beitragsreduzierung.
Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Pflegeversicherungen bewahren Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten im Pflegefall in allen Pflegegraden (1 bis 5).
Tarif ÖVB PflegeBahr
Staatlich geförderte Basisabsicherung
60 € jährliche Förderung bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 € für alle Versicherten der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung
Im Leistungsfall monatliche Auszahlung eines vereinbarten Tagegeldes (30 Tagessätze)
Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
5 Jahre Wartezeit (entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall)
Tarif ÖVB PflegeSchutz
Rundum-Absicherung im Pflegefall mit flexibel festlegbarem Schutzumfang
Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes im Leistungsfall (monatliche Auszahlung)
Einmalzahlung als Soforthilfe im Leistungsfall (ab Pflegegrad 2)
Umfassende Service- und Assistanceleistungen
Tarifliche Erhöhung des Tagegeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall
Keine Wartezeiten
Zum Ausgleich von Verdienstausfällen bei längerer Krankheit. Wichtig für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler:
Krankentagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
Die Leistung erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit
Kostenübernahme bzw. -beteiligung bei medizinisch notwendigen Kuren bis zur abgesicherten Tagegeldhöhe (bis zu 28 Tage) für:
Unterkunft und Verpflegung
Kurtaxe und Kurplan
Ärztliche Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Arznei-, Verband-, Kur- und Heilmittel
Begleitung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch einen Elternteil
Wer kann sich privat krankenversichern?
Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Selbstständige und Freiberufler (Ausnahmen können für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten)
Beamte, beihilfefähige Familienangehörige und Beamtenanwärter
Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze. Das sind z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder
Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder für die mit Vollendung des 30. Lebensjahres die studentische Krankenversicherung der GKV erlischt
Was kostet eine private Krankenversicherung?
- von Ihrem ausgewählten Versicherungsumfang:
Sie können Ihre Grundabsicherung zum Beispiel durch Leistungen für privatärztliche Behandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer, ein Kurtagegeld oder auch eine Verdienstausfallversicherung ergänzen. - von Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie
- von den Beiträgen für die Pflegepflichtversicherung
- einen bestimmten Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens sowie
- einen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt.
Wie sollte ich meine private Krankenversicherung gestalten?
Wie unterscheiden sich die Leistungen der GKV von den Leistungen der PKV?
Welche Fristen sind zur Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV zu beachten?
- Statuswechsel (pflichtversicherter Arbeitnehmer wird selbstständig/erhält Beihilfe)
- Angestellter mit Arbeitgeberwechsel und neuem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze
- Berufsstarter mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (z. B. Uni-Absolventen)
Sind die Beiträge für die PKV steuerlich absetzbar?
- gesetzlichen Krankenversicherung (abzgl. des Anteils zur Finanzierung des Krankengeldes)
- privaten Krankenversicherung (bis zur Höhe einer Basisabsicherung) und zur
- privaten und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Selbstständige wenden sich mit ihrer Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen an ihr zuständiges Finanzamt. Eine gesonderte Mitteilung durch den Steuerpflichtigen ist daher nicht erforderlich. Die tatsächlichen Beiträge werden in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Die individuelle Ersparnis ist abhängig vom Einkommen, der Höhe der anzusetzenden Beiträge sowie dem Familienstand. Bei Fragen zu den konkreten Auswirkungen kann nur ein Steuerberater oder die Steuerbehörde weiterhelfen.
Wo sind die Kinder eines verheirateten Elternpaares zu versichern?
Kann ich mein Kind ab Geburt auch bei der ÖVB versichern?
- ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei der Provinzial Krankenversicherung versichert
- die Beantragung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgen
- der beantragte Versicherungsschutz darf für das Kind nicht höher sein als der des Elternteils
Wann gibt es einen Familienrabatt bei der ÖVB Krankenversicherung?
- Kinder, Jugendliche sowie Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden
- Mindestens ein Elternteil muss bei uns versichert sein
- Die Person mit Anspruch auf Familienrabatt muss im selben Vertrag wie das Elternteil versichert sein
- Der Beitrag für das versicherte Elternteil muss mindestens dem Wert des Rabattes entsprechen
Wird die private Krankenversicherung im Alter zu teuer?
Mit dem Abschluss einer persönlichen Beitragsentlastung (PBE) besteht außerdem die Möglichkeit, sich eine garantierte Beitragsreduzierung im Alter zu sichern.
Wie kann ich eine private Krankenversicherung bei der ÖVB abschließen?
Wenn Sie eine der Fragen mit „Ja“ beantworten, steht Ihnen die PKV offen.
Kann ich meinen Versicherungsschutz später noch ändern oder erweitern?
Habe ich freie Arzt- und Krankenhauswahl in der PKV?
Wie werden Behandlungen in der PKV abgerechnet?
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Was bietet die App „VGH Gesundheit“ und wie funktioniert der Arztbesuch online?
Erhalte ich Beiträge zurück, wenn ich keine Leistungen einreiche?
Frist | Anträge auf
Pflege-bedürftigkeit | Fristüber-
schreitung | |||
---|---|---|---|---|---|
Statistik 2023 | |||||
5 Wochen | 44 | 8 | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 13 | 1 | |||
Statistik 2022 | |||||
5 Wochen | 30 | 5 | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 9 | 1 | |||
Statistik 2021 | |||||
5 Wochen | 31 | 4 (13 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 5 | 0 | |||
Statistik 2020 | |||||
5 Wochen | 33 | 5 (15 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 2 | 0 | |||
Statistik 2019 | |||||
5 Wochen | 25 | 6 (24 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 0 | 0 | |||
Statistik 2018 | |||||
5 Wochen | 25 | 6 (24 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 2 | 0 | |||
Statistik 2017 | |||||
5 Wochen | 22 | 6 (27 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 2 | 0 | |||
Statistik 2016 | 5 Wochen | 16 | 0 | ||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 3 | 0 | |||
Statistik 2015 | |||||
5 Wochen | 4 | 1 (25 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 4 | 1 (25 %) | |||
Statistik 2014 | |||||
5 Wochen | 7 | 0 | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 1 | 0 | |||
Statistik 2013 | |||||
5 Wochen | 1 | 0 | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 0 | 0 | |||
Statistik 2012 | |||||
5 Wochen | 1 | 0 | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 0 | 0 |
Mit dieser Erweiterung der stationären Absicherung werden Ihnen die Kosten für folgende Leistungen erstattet:
Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Unterbringung im Zweibettzimmer
Sonderverpflegung und erweiterte Zimmerausstattung (Bad, TV, Telefon)
Bis zu 40 € Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
Schützen Sie sich vor der finanziellen Mehrbelastung, die ein Krankenhausaufenthalt verursacht:
Zeitlich unbegrenzte Zahlung eines steuerfreien Krankenhaustagegeldes für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts
Höhe des Tagegeldes individuell vereinbar
Zum Ausgleich von Nebenkosten im Krankenhaus (z. B. für WLAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie)
Zur Ergänzung Ihrer Beihilfe und der privaten Grundversorgung:
Differenzkosten zwischen Ein- und Zweibettzimmer bzw. bei Verzicht 15 € Krankenhaustagegeld
Sehhilfen bis zu 180 €, alle 36 Monate
Behandlung durch Heilpraktiker und Ärzte (z. B. Homöopathie, Phytotherapie)
Kurtagegeld bis zu 21 € je Tag für stationäre Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte bis zu einer Dauer von 28 Tagen
Auslandsreiseschutz (ambulant, stationär und Zahn) während Reisen bis zu sechs Wochen Dauer – inklusive der Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
Schutzimpfungen vor privaten Auslandsaufenthalten bis zu 105 € pro Versicherungsjahr
Erstattung von Material- und Laborkosten im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen
Wenn Sie mit dem Beitragsentlastungstarif vorsorgen, kommen Sie mit Rentenbeginn in den Genuss einer Beitragsreduzierung.
Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Unsere Pflegeversicherungen bewahren Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten im Pflegefall in allen Pflegegraden (1 bis 5).
Tarif ÖVB PflegeBahr
Staatlich geförderte Basisabsicherung
60 € jährliche Förderung bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 € für alle Versicherten der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung
Im Leistungsfall monatliche Auszahlung eines vereinbarten Tagegeldes (30 Tagessätze)
Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
5 Jahre Wartezeit (entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall)
Tarif ÖVB PflegeSchutz
Rundum-Absicherung im Pflegefall mit flexibel festlegbarem Schutzumfang
Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes im Leistungsfall (monatliche Auszahlung)
Einmalzahlung als Soforthilfe im Leistungsfall (ab Pflegegrad 2)
Umfassende Service- und Assistanceleistungen
Tarifliche Erhöhung des Tagegeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall
Keine Wartezeiten
Kostenübernahme bzw. -beteiligung bei medizinisch notwendigen Kuren bis zur abgesicherten Tagegeldhöhe (bis zu 28 Tage) für:
Unterkunft und Verpflegung
Kurtaxe und Kurplan
Ärztliche Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Arznei-, Verband-, Kur- und Heilmittel
Begleitung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch einen Elternteil
FAQ – Fragen zur Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter
Beihilfe und Heilfürsorge – Was ist das?
Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für Beamte und Richter. Für Soldaten – und teilweise Beamte in den Vollzugsdiensten – kann die Krankensicherung auch in Form der truppenärztlichen Versorgung oder der (freien) Heilfürsorge ausgestaltet sein.
Was ist Beihilfe?
Beamte erhalten für sich selbst und ihre Angehörigen von ihren Dienstherren (Bund/Landesbehörde) eine Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um Leistungen, mit denen sich der Dienstherr direkt an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts- oder Todesfall beteiligt. Der Dienstherr erstattet in einem bestimmten Umfang die entstandenen Krankheitskosten für Beamte und deren Angehörige.
Der von der Beihilfe nicht gedeckte Teil muss seit 2009 über eine sogenannte Restkostenversicherung in der PKV abgesichert werden. Hierzu haben der Bund und die Länder entsprechende Beihilfevorschriften erlassen, in denen die prozentuale Höhe für die Beteiligung an den Kosten (= Beihilfebemessungssätze) sowie die Leistungen festgeschrieben wurden.
Auch wir bieten diese Absicherung an – vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin!
Was ist Heilfürsorge?
Die Heilfürsorge (auch freie Heilfürsorge genannt) in Deutschland bezeichnet die Übernahme von Gesundheitsleistungen durch den Dienstherrn für Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis, die einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung unterliegen. Die Heilfürsorge gehört zu den allgemeinen Fürsorgepflichten als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (§ 33 Abs. 5 Grundgesetz).
Im Unterschied zur Beihilfe werden bei Heilfürsorge 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Kostenerstattung durch den Dienstherrn übernommen. Die Heilfürsorge gehört weder der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung an.
Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa denen der GKV. Sie erstrecken sich von vorbeugender Gesundheitsvorsorge über die Behandlung im Krankheitsfall bis hin zu Untersuchungen während der Schwangerschaft, Entbindung, zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz, Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Behandlungen im Ausland und die bedarfsgerechte Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.
Folgende Personengruppen erhalten Heilfürsorge, wobei Unterschiede zwischen den Ländern bestehen können:
Berufsfeuerwehrleute
Polizeivollzugsbeamte der Länder
Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei in Form von freier Heilfürsorge
Soldaten in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung
Die Heilfürsorge wird ausschließlich den eben genannten Personengruppen gewährt. Berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten Beihilfe nach der jeweils geltenden Beihilfevorschrift, sofern sie nicht selber sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Was ist bei Beamten anders als bei Angestellten?
Verbeamtete Personen sind – anders als Arbeitnehmer – nicht durch die Sozialversicherung abgesichert. Ihre Absicherung übernimmt der jeweilige Dienstherr. Er zahlt nicht nur die Bezüge während der Dienstzeit, sondern im Anschluss auch die Pension.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Beamte und Beamtenanwärter haben die freie Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Oftmals entscheiden sie sich aufgrund starker Leistungen und finanzieller Vorteile durch die Beihilfe für einen Krankenversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung.
Eine private Krankenversicherung ist für Beamte in Deutschland in der Regel deutlich sinnvoller als die freiwillige gesetzliche Versicherung, denn Beamte und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Durch den Beihilfeanspruch müssen sie nur einen Teil ihrer Krankheitskosten privat versichern. Der Hauptteil der Kosten gilt als Leistung der Beihilfe.
Und nicht zu vergessen: Als gesetzlich krankenversicherter Beamter sind Sie Kassenpatient, der zuerst die Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen muss. Nur mit der Kombination aus Beihilfe und einer privaten Krankenversicherung haben Sie als Privatpatient entsprechend Ihres Tarifes Anspruch auf eine optimale Versorgung beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus.
Was ist die pauschale Beihilfe?
In einigen Bundesländern haben neu verbeamtete Staatsbedienstete die Möglichkeit, eine Art Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Mit einer Entscheidung für diese sogenannte pauschale Beihilfe verzichten sie jedoch auf zahlreiche Vorteile, die sie als Beamter mit der Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung haben. Das gilt insbesondere für einen flexiblen und umfassenden Versicherungsschutz.
Eine Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland, das die pauschale Beihilfe nicht anbietet, müssen Beamtinnen und Beamte dann den Beitrag zur GKV alleine zahlen.
Kann ich meine Familie mitversichern?
Kinder von Beihilfeberechtigten können grundsätzlich ebenfalls Beihilfe bekommen, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens ab dem 25. Lebensjahr endet der Anspruch auf Beihilfe. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Beihilfe bestehen, wenn das Kind wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu versorgen.
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner erhalten Beihilfe, wenn ihre Einkünfte eine bestimmte Summe nicht übersteigen. Entscheidend ist die Höhe des Einkommens im vorletzten Kalenderjahr vor dem Antrag auf Beihilfe. Für die einzelnen Bundesländer bzw. den Bund bestehen unterschiedliche Einkommensgrenzen.
Haben Sie Anspruch auf Heilfürsorge? Dann haben Ihre Familienmitglieder unter den vorgenannten Bedingungen Anspruch auf Beihilfe.
Wir beraten Sie auch gern zur Absicherung Ihrer Familie – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
Was ist im Leistungsfall zu beachten?
Die Abrechnung für den Arzt und das Krankenhaus ist in der privaten Krankenversicherung anders geregelt als in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie sich als Privatpatient behandeln lassen, stellt Ihnen der Arzt seine erbrachten Leistungen in Rechnung.
Tipp: Sagen Sie am besten in der Praxis Bescheid, dass Sie Anspruch auf Beihilfe haben und die Rechnung in doppelter Ausführung benötigen.
Die Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns ein*. Die Kontaktdaten Ihrer Beihilfestelle und Ihre Beihilfenummer erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn. Fragen Sie einfach bei Ihrer Dienststelle nach.
Von uns erhalten Sie dann die tariflich vorgesehene Erstattung auf Ihr Konto ausgezahlt. Ob Sie die Behandlung schon vorab begleichen oder auf unsere Leistungsabrechnung warten, entscheiden Sie.
*Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
Sie haben Fragen? Das Team der Leistungsabteilung ist unter der Telefonnummer 0511 362- 4407 gern für Sie da.
Was muss ich tun, wenn sich mein Beihilfesatz ändert?
Ändert sich Ihr Beihilfebemessungssatz, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Schicken Sie uns einfach den neuen Beihilfebescheid zu und wir passen Ihren Vertrag den neuen Gegebenheiten an – ganz ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Versäumen Sie bitte die Frist von 6 Monaten nicht!
Welche wichtigen Versicherungen benötige ich als Beamtenanwärter noch?
Neben der Krankenversicherung, die in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, sollten Sie sich als Beamter auf Widerruf unbedingt für den Fall der Dienstunfähigkeit absichern, da Sie bei Dienstunfähigkeit nur eine minimale finanzielle Absicherung und damit ein hohes existenzielles Risiko haben. Am besten, Sie vereinbaren dazu ein Beratungsgespräch mit uns.
Weiter ganz wichtig: die Haftpflichtversicherung. Bei Ihren Eltern können Sie nur während der Ausbildung, die unmittelbar auf die schulische Ausbildung folgt, mitversichert sein. Folgte auf die Schulzeit eine zweite Ausbildung wie zum Beispiel ein Studium, benötigen Sie jetzt eine eigene Haftpflichtversicherung. Diese sollten Sie mit einer Dienst- und Amts-Haftpflichtversicherung ergänzen – inklusive Schlüsselverlust-Versicherung.
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die ÖVB Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Hannover 59699.